private unfallversicherung was ist die Progression
Mein lebensgefährte hat eine private Unfallversicherung.Jetzt hatte er einen Unfall.Vom versorgungsamt habern wir eine Invaliditätsgrad von 30%.Im versicherungsvertrag steht,Voöllinvalidität 418.000 Euro,Eine Grundsummvon 77.500 Euro.eine Progressivität von 540%.Wie wird den das berechnet?Hab da keine Ahnung.Der Versicherungsmensch sprach davon,daß immer von der Vollinvaliditätssumme auszugehen ist.Wie sollen wir das verstehen und eventuell selbst berechnen.Kannjeman helfen?
7 Antworten
Hallo liebe gartenspinne,
bei welcher Versich.gesellschaft hat denn dein Lebenspartner seine Unfallversicherung und wie nennt sich dieser Tarif? Vielleicht können wir dir bzw. deinem Lebenspartner dann gezielter helfen! Da ja die Aussage vom Versicherungvertreter nicht für "bare Münze" gehalten werden kann. Einfach mal nachfragen, wieviele Unfallschäden mit einem Inval.grad er denn schon erfolgreich abgewickelt hat - zugunsten des Versicherten!!!
Ich rate einfach mal und schätze kleiner 1 !!!
Gruß siola
Sorry liebe gartenspinne,
hab' die Gesellchaft Generali bei deiner GF vom 19.11.2012 gefunden, jetzt ist nur noch der richtige anzugeben: KomfortPlus-Schutz oder Basisschutz???
Gruß siola
PS: Hat dein LP auch schon einen Inval.grad anhand der Gliedertaxe von der Generali vorliegen? Die 30% Inval.grad vom Versorgungsamt sind ja nicht gleichzusetzen mit der privaten Unfallversicherung und deren Gliedertaxe!?!?
Um Dir das zu berechnen, müßte ich die exakte Progressionsstaffel kennen, die sind nicht bei allen Versicherungen gleich. Vermutlich hast Du auch die Vertragsbedingungen zur Hand. 30% sind eine schöne runde Zahl, da hast Du große Chancen, diese in einer Tabelle zu finden. Ein Sachbearbeiter bei der Versicherung sollte Dir aber die Summe exakt nennen können, wenn Du Name und Vertragsnummer angibst.
Hallo Siola,
ich gebe Dir Recht, selbstverständlich wird für die Berechnung der Leistung die versicherte Grundsumme angenommen. Ich habe die Fragestellerin auch gebeten, die Progressionsstaffel in ihren Vertragsunterlagen nachzuschlagen. Nach kurzer Überlegung komme ich zu dem Schluß, daß mir keine Progressionsstaffel bekannt ist, die eine Leistung von 70% bei einer 30-prozentigen Invalidität vorsieht. Nehmen wir zur Verdeutlichung einmal einen Vertrag der R+V mit einer Progression von 500%:
Bis 20% gibt es die einfache Leistung, bis 50% zweifache Leistung, bis 75% vierfache Leistung und spätestens ab 90% wird es richtig kompliziert.
Bei einer Invalidität von 30% werden also 20 mal 1% der Grundsumme und 10 mal 2% der Grundsumme gezahlt, das wären zusammen 40% der versicherten Grundsumme - bei vorliegendem Fall also 31000 Euro.
70% der Grundsumme gäbe es erst bei 45% Invaliditätsgrad, also 20 mal 1% und 25 mal 2% macht zusammen 70%.
Für Deine Hinweise auf einzuhaltende Fristen hättest Du ein DH! verdient - aber das gibt es bei Kommentaren leider nicht.
@Zyogen - warum so kompliziert ???
Die Grundformel für die Invaliditätsleistung gilt immer:
Grundsumme x Invaliditätsgrad x evtl. vorh. Progression = Gesamt- Inval.zahlung!
Um bei deinen Progressionsbeispielen zu bleiben (R+V - Vertrag mit max. Progression von 500%) u. 30% Invalidität:
bis 50% zweifache Leistung
77.500 € x 30% x 2-fache Leistung = 23.250 € x 2,0 = 46.500 € Gesamt-Inval.leistung!
bis 75% vierfache Leistung
77.500 € x 70% x 4-fache Leistung = 54.250 € x 4,0 = 217.000 € Gesamt-Inval.leistung!
ab 90% Invalidität 500% Progression, also die 5-fache Leistung
77.500 € x 90% x 5-fache Leistung = 69.750 € x 5,0 = 348.750 € Gesamt-Inval.leistung
Für den schlimmsten Fall der Voll-Invalidität, z.B. durch einen Unfall beide Augenlichter zu jeweils 100% Sehfähigkeit verloren, wären dies dann:
77.500 € x 100% x 5-fache Leistung = 77.500 € x 5,0 = 387.500 € Gesamt-Inval.leistung, als erst hier ab 90% Inval.grad kommt die volle Progression zur Geltung!
Hoffe, das war jetzt verständlich genung zum Nachrechnen! Einfach mal die gültige Progressionsstaffel in den AUB (Allg. Unfallbed.) nachlesen oder evtl. im Antrag die Tabelle anschauen, falls dort vorhanden!
Schönen Tag noch trotz Novemberwetter und Gruß von siola
Es gibt recht unterschiedliche Progressionsstaffeln, bei einigen Versicherern setzt die Progression bereits bei 10 oder 20% Invaliditätsgrad ein. Auch die Berechnung innerhalb der Staffel kann bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich geregelt sein, so dass es leider keine allgemeingültige Grundformel gibt.
Wenn Du in der Tabelle findest, daß es bei einer 30-prozentigen Invalidität 70% gibt, dann erhaltet Ihr 70% der Grundsumme - in Eurem Fall also 54.250 Euro. Ohne Progression würdet Ihr nur 30% von 77.500 erhalten, also 23.250.
Aber hallo, bei einer 30%-igen Invalidität kann es erst mal keine 70%-Erstattung geben!?!
Die Grundsumme ist hier immer 77.500 € , d.h. in der Regel für kleinere Invaliditätsgrade vont evtl. unter 20%, z.B. für einen Finger, gibt es 10% von der Grundsumme, als 77.500 € x 10% = 7.750 € als Inval.entschädigung!
Ein Beispiel für die Progression: Bei Verlust eines Augenlichtes mit 50% Inval.grad ergibt sich mit der Progr.staffel gültig ab z.B. 50% Inval.grad, dann wäre dies wieder erst mal 50% von der Grundsumme, damit 77.500 € x 50% = 38.750 € Grundentschädigung x 5,4 Progreesion = 213.125 Gesamt-Inval.entschädigung! Alles klar?
Gruß siola
Sorry Zyogen,
du hast doch Recht mit deinen 70%-Leistungsgrad von der Generali-Unfallentschädigung! Sieh' mal bitte hier in dem Link die Antwort zur GF von gartenspinne vom 19.11.2012:
www.gutefrage.net/frage/generali-unfallversicherung-mit-540-progression#answer63143292
Also gilt hier in abgekürzter Form die Leistungsformel:
Grundinval.summe in € x Leistungsgrad in % (lt. Tabelle der Generali) = Gesamt-Invaliditätsauszahlsumme in € !
Gruß von siola, und nochmals sorry, aber es gibt halt doch ganz unterschiedliche Leistungsstaffeln je nach Gesellschaft! Aber niemals prozentual von der Höchstsumme ausgehend zu berechnen, wie der Vertreter meinte!
Der vom Versorgungsamt festgestellte Inavaliditätsgrad muss nicht identisch sein mit dem Invaliditätsgrad in der privaten Unvallversicherung! Da gelten andere Berechnungsgrundlagen, nämlich eine sog. "Gliedertaxe", in welcher die mehr oder weniger edlen Teile des Körpers mit Prozentzahlen bewertet sind. Beispiel: Verlust der Sehkraft auf einem Auge = 50% Invaliditätsgrad. Hat das Auge wegen des Unfalls 20% seiner Sehkraft verloren, beträgt der Invaliditätsgrad erst mal 20% von 50% - also 10%. Bei 10 Prozent würde bei den meisten Progfressionsstaffeln noch gar keine progressive Erhöhung fällig sein, die Leistung wäre also 7.750,00 EUR - unter der Voraussetzung, dass keinerlei andere Ursachen oder Vorschäden zu dem 20%igen Sehkraftverlust beigetragen haben. Du siehst: Eine Angabe zu der möglichen Invaliditätsleistung ist hier ohne genaue Kenntnis der für den Vertrag geltenden AUB, der anzuwendenden Progressionsstaffel und genauen Informationen zu den als Unfallfolge entstandenen bleibenden Körperschäden leider gar nicht möglich.
Also das ist eine Falschinformation. Bei der Invaliditätsentschädigung ist immer erst mal von der Grundsumme auszugehen, und danach wird eine evtl. vorhandene Progression prozentual vom dem Entschädigungsbetrag berechnet!
Anbei eine allg. Invaliditätsstaffel ohne u. mit Progression:
Es gibt grundsätzlich 3 Progressionsstufen, umso höher, desto mehr und eher Leistungen.
Erklärende Infos dazu hier:
http://berlin-versicherung.com/unfallversicherung-leistungen/
Hallo Zyogen,
also die Invaliditätsleistungen rechnen sich erst mal prozentual von der Grundsumme! Das heisst für ihn 30% von der Grundsumme 77.500 € = 23.750 € ! Inwiefern sich die Progressionsstaffel bei ihm auswirkt, hängt vom Vertrag bzw. von den Bedingungen ab!
Aber viel wichtiger ist mal der Ablauf im Schadenfall, damit er keine Fristen verpaßt: Der Unfall ist hoffentlich beim Versicherer sofort gemeldet worden!?! Wegen der evtl. Invaliditätsleistung kann in der Regel frühestens nach 12 Monaten nach dem Unfalltag ein Dauerschaden vom Arzt festgestellt werden für den Versicherer und spätestens nach 15 Monaten! Diese Fristen bitte unbdingt einhalten wegen eine evtl. Entschädigung!
Noch ein Wort zur Progession: Nach deinen Angaben kann nur für die Vollinvalidität (100%) ein Beispiel gerechnet werden: Grundsumme x Invaliditätsgrad x Progressionssatz, also hier 77.500 € x 100% x 540% = 418.500 € Invaliditätsentschädigung! Bei einem Invl.grad von z.B. 50% entsprechend: 77.500 € x 50% x 540% (falls die Prog.staffel ab 50% Inval.grad das 5,4 fache vorsieht!?!) = 209.250 € Inval.entschädiggung.
Aber wie oben schon erwähnt, einfach mal in den AUB (Allg. Unfallbedingungen) die richtige Progressionsstaffel nachschauen! Anbei noch eine allg. Tabelle ohne Gewähr!