Wer zahlt im Schadensfall bei privater Nachhilfe?
Ich kenne eine Schule, da gibt es eine Lehrerin. Und bei der is es üblich, dass die schonmal Mathe-Nachhilfe für Schüler anbietet.
So, angenommen ein Schüler, 13 Jahre alt, nimmt Nachhilfe bei Frau [...]. Bei ihr zu Hause.
Angenommen, während der Nachhilfestunde passiert ein Unfall. Der Schüler geht auf Toilette und rutscht auf einer Bananenschale aus und bricht sich beim Treppensturz sämtliche Knochen inkl. Penisbruch.
Wer kommt für den Schaden auf? Welche Versicherung zahlt?
7 Antworten
Der Schüler ist ja wohl krankenversichert.
Da die Nachhilfe privat organisiert ist, unterliegt er NICHT der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Lehrerin haftet nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Bananenschalen im Badezimmer dürften dort nicht unbedingt zu erwarten sein.
Ich glaube kaum, dass auf dem Fußboden einer Lehrerin Bananenschalen rumliegen.
Und wenn man eine Treppe runtergeht, kann man sich am Geländer festhalten und aufpassen, falls da was Rutschiges liegt.
Wenn ein 13-jähriger so schusselig ist, kann er andre nicht für seinen Sturz verantwortlich machen.
Nein, es gibt auch Unfälle, die man nicht verhindern oder voraussehen kann.
Leichtfertigkeit gehört nicht dazu. Jeder Mensch hat eine Sorgfaltspflicht sich selbst und anderen gegenüber!
Und leicht.... ach egal :)
Die Sorgfaltspflicht hebelt die Verkehrssicherungspflicht aber nicht aus. Bananenschale auf einer Treppe löst die Haftung des Hausbesitzers aus.
Haftung des Hausbesitzers? In einem Mehrfamilienhaus wohl eher dessen, der die Bananenschale da hin geworfen hat - abgesehen davon, dass man sowas sieht.
Und dass im Einfamilienhaus eines Lehrers Bananenschalen auf der Treppe liegen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Den Quatsch hat sich der Fragesteller wohl ausgedacht.
Diverse Policen, teilweise überlappend, kommen in Betracht:
Gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung
Private Krankenvoll- /-Zusatzversicherung
Private Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung der Lehrerin wg. Bananenschale
BU/Kinderunfall/Grundfähigkeiten
Smartphoneversicherung, wenn Sturzschäden vorhanden
A. die Haftpflicht der Lehrerin (falls vorhanden)
B. die Unfallversicherung des Kindes (falls vorhanden)
C. die Krankenkassen (zumindest bezahlt die erst mal die Behandlung)
Am Ende müsste wahrscheinlich gerichtlich geklärt, ob die Lehrerin persönlich haftbar gemacht werden kann. Falls jemand auf die Idee kommt da irgendwas von ihr zu fordern.
Seine Krankenversicherung natürlich. Private Unfallversicherung würde auch leisten, sofern vorhanden.
Wenn die Lehrerin denn haftet, zahlt deren Privathaftpflicht natürlich auch, z.B. die Regressforderung der Krankenversicherung.
Mh, das zielt ja alles darauf ab, dass es gar nicht erst zu einem Unfall kommt.
Sehen wir mal nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall
Achhhh sooooo.
Wenn das so wäre, dann müsste man wohl jeglichen Unfall so behandeln.
Gruß