Wer zahlt im Schadensfall bei privater Nachhilfe?

7 Antworten

Der Schüler ist ja wohl krankenversichert.

Da die Nachhilfe privat organisiert ist, unterliegt er NICHT der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Lehrerin haftet nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Bananenschalen im Badezimmer dürften dort nicht unbedingt zu erwarten sein.

Ich glaube kaum, dass auf dem Fußboden einer Lehrerin Bananenschalen rumliegen.

Und wenn man eine Treppe runtergeht, kann man sich am Geländer festhalten und aufpassen, falls da was Rutschiges liegt.

Wenn ein 13-jähriger so schusselig ist, kann er andre nicht für seinen Sturz verantwortlich machen.

AldoradoXYZ  23.12.2018, 00:27
Und wenn man eine Treppe runtergeht, kann man sich am Geländer festhalten und aufpassen, falls da was Rutschiges liegt.

Mh, das zielt ja alles darauf ab, dass es gar nicht erst zu einem Unfall kommt.

Sehen wir mal nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall

Ein  Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes  Ereignis

Achhhh sooooo.

Wenn ein 13-jähriger so schusselig ist, kann er andre nicht für seinen Sturz verantwortlich machen.

Wenn das so wäre, dann müsste man wohl jeglichen Unfall so behandeln.

Gruß

Dichterseele  23.12.2018, 11:27
@AldoradoXYZ

Nein, es gibt auch Unfälle, die man nicht verhindern oder voraussehen kann.

Leichtfertigkeit gehört nicht dazu. Jeder Mensch hat eine Sorgfaltspflicht sich selbst und anderen gegenüber!

DerHans  31.12.2018, 11:32
@Dichterseele

Die Sorgfaltspflicht hebelt die Verkehrssicherungspflicht aber nicht aus. Bananenschale auf einer Treppe löst die Haftung des Hausbesitzers aus.

Dichterseele  31.12.2018, 19:48
@DerHans

Haftung des Hausbesitzers? In einem Mehrfamilienhaus wohl eher dessen, der die Bananenschale da hin geworfen hat - abgesehen davon, dass man sowas sieht.

Und dass im Einfamilienhaus eines Lehrers Bananenschalen auf der Treppe liegen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Den Quatsch hat sich der Fragesteller wohl ausgedacht.

Diverse Policen, teilweise überlappend, kommen in Betracht:

Gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung

Private Krankenvoll- /-Zusatzversicherung

Private Unfallversicherung

Haftpflichtversicherung der Lehrerin wg. Bananenschale

BU/Kinderunfall/Grundfähigkeiten

Smartphoneversicherung, wenn Sturzschäden vorhanden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

A. die Haftpflicht der Lehrerin (falls vorhanden)

B. die Unfallversicherung des Kindes (falls vorhanden)

C. die Krankenkassen (zumindest bezahlt die erst mal die Behandlung)

Am Ende müsste wahrscheinlich gerichtlich geklärt, ob die Lehrerin persönlich haftbar gemacht werden kann. Falls jemand auf die Idee kommt da irgendwas von ihr zu fordern.

Seine Krankenversicherung natürlich. Private Unfallversicherung würde auch leisten, sofern vorhanden.

Wenn die Lehrerin denn haftet, zahlt deren Privathaftpflicht natürlich auch, z.B. die Regressforderung der Krankenversicherung.