10% Bewegungseinschränkung im li. Fußgelenk - Womit kann ich an Zahlung aus der Priv.Unfall rechnen?
Bei der Begutachtung eines Dienstunfalles meinte abschließend der Arzt, dass die betroffene Person von einer 10%igen Bewegungseinschränkung ausgehen kann. (vor einem Jahr erlitt die Person einen starker Außenbandanriß im li. Fußgelenk mit Gelenkkapselriß - war 10 Wochen krankgeschrieben und kann bis heute nicht richtig sprinten und div. Bewegungen ausführen!)
Die betroffene Person ist Privat Unfall versichert mit folgenden Leistungen: 1000% Progression 40.000€ Grundsumme
Laut Gliedertaxe ist das Fußgelenk mit 40% angegeben.
Mit welcher Auszahlung (Summe) kann die betroffene Person dann rechnen ??
Und entspricht der ermittelte Invaliditätsgrad dem der Berufsgenossenschaft (die zahlt ja erst ab 20%) oder geht diese Prozentzahl von der Beeinträchtigung im Beruf von aus?
6 Antworten
Hallo Struppi,
da gibt es erst mal 2 grundsätzliche Unterschiede bei dem Unfall zu beachten:
Die Berufsgenossenschaft leistet erst bei einem Invaliditätsgrad von 20% mit einer mtl. Invalidenrente und
die private Unfallversicherung leistet anhand einer Gliedertaxe (hat mit der Inalidität von der BG nichts zu tun!) und wird in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfall bzw. spätestens 15 Monate nach dem Unfall durch einen Arzt festgestellt und der Gesellschaft innerhalb dieser Frist auch mitgeteilt, um einen Anspruch nicht zu verlieren! Jedoch ist diese Invaliditätszahlung (Dauerschaden nach der Gliedertaxe!) eine einmalige Zahlung und kann spätestens nach 3 Jahren vom Unfalltag gerechnet beiderseits überprüft werden wegen einer evtl. Verschlechterung bzw. Verbesserung des bisherigen Dauerschadens!
Einfach mal kurz in den AUB ( Allg. Unfallbedingungen) unter Leistungen nachlesen!
Laut Gliedertaxe ist das Fußgelenk mit 40% angegeben.
Also immer erst mal prozentual von der Grundsumme rechen: 40% von 40.000 € = 16.000 € x 10%-tige Bewegungseinschränkung wären dann erst mal 1.600 € anteilig von der Grundsumme. Ab wann evtl. die Progression greift, muß aus der Police entnommen werden!
Gruß siola
Hoi.
Hier passt so einiges nicht zusammen.
A. Dienstunfall - bist du Beamter? Dann hat die BG nix mir dir zu tun. Eine beamtenrechtliche Versorgung gäbe es dann erst ab 30.
B. Du sprichst von einer "10%igen Bewegungseinschränkung" - das heißt doch aber noch lange nicht, dass du eine MdE oder GdB von 10 hast? Oder sagte der Arzt, dass du einen Invaliditätsgrad von 10 hast?
"Bewegungseinschränkung im oberen Sprunggelenk
geringen Grades ......................................................................................................0
mittleren Grades (Heben/Senken 0-0-30)..............................................................10
stärkeren Grades ...................................................................................................20
Bewegungseinschränkung im unteren Sprunggelenk ................................................0–10
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf (Seite 101)
C. Die BG bzw. bei allen Einschätzungen geht erstmal von einem normal gesunden Menschen aus und beurteilt dann die Minderung. Erst dann prüft man, ob diese Minderung sich besonders auf den ausgeübten Beruf oder die Lebensführung auswirkt und kann dann den Grad entsprechend erhöhen.
Ciao Loki
Hoi.
Genau - und wo oder wie wurde dieser festgestellt? Ihr unterstellt, dass er einen Invaliditätsgrad von 10 hätte oder 4%...
Daher meine Nachfrage. Er schreibt halt selbst diffus...aber wenn ihr damit für eine private Unfallversicherung eine belastbare Aussage machen könnt - okay - da bin ich kein Experte für.
Ciao Loki
Hallo nochmal,
Invaliditätsgrad ist hier der falsche Ausdruck - es geht bei der privaten Unfallabsicherung um den Dauerschaden bzw. einer Teiinvalidität, ausgedrückt in der Gliedertaxe als %-Wert für die Feststellung einer Invaliditätszahlung (Einmalzahlung) von dem Unfallversicherer! Gruß siola
Ich denke, Du warst mal Versicherungsmakler? Da solltest Du aber wissen, dass in den AUB ausdrücklich von Invaliditätsgrad bzw. Grad der Invalidität die Rede ist...
@SaVer79
Hast ja Recht... wollt' nur verhindern dass die Unfall-Invaliditätsleistung nochmal verwechselt wird mit der MdE bzw. dem GdB wie bei Lokicorax passiert! Danke trotzdem für deinen Hinweis! siola
Hallo nochmal,
falls die Unfallpolice von der Generali ist mit dem Tarif UN 4114 – Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 1000 % (laut Anlagebild), dann wären dies mit der Progression max. 160% x 40.000 € Grundsumme x 10% Bewegungseinschränkung = 6.400 € einmalige Invaliditätsentschädigung!
...vor einem Jahr erlitt die Person einen starker Außenbandanriß im li. Fußgelenk mit Gelenkkapselriß...
Bitte unbedingt beachten: Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.
Viel Erfolg damit wünscht siola
Das funktioniert so nicht! Man muss zunächst den Invaliditätsgrad feststellen (hier also 10% von 40% oder 45%) und dann in die Tabelle schauen....wären wir also bei 4% oder 4,5% aus der Grundsumme
hallo,
die 105 einschränkung der bewegungseinschränkung belegt noch nicht den daraus entstehenden grad der invalidität. dieser wird von dem unfallarzt gegenüber dem versicherer festgelegt. laut bedingungen kann der versicherer diese feststellung nach einem jahr des unfalltages festlegen lassen.
beste grüsse
dickie59
Desweiteren stellt sich mir noch die Frage: Lt. der Anatomie unterteilt man das Sprunggelenk in das obere, welches zum Teil des Unterschenkels gehört und das untere Sprunggelenk gehört zum Fuß.
Welche Prozentzahl aus der Gliedertaxe (45% = Unterschenkel bis zur Mitte des Beines / 40% = Fuß) ist nun massgeblich entscheidend für die Berechnung, wenn man lt. Schadensbefund die Ruptur / Gelenkknorpelriss im oberen Sprunggelenk war ?? In manchen Fällen ist das Sprunggelenk auch einzeln mit 40% angegeben, aber nicht in der groben Auflistung der Gothaer UN 9005 + UN 4171 (AUB 2008).
Es geht hier nicht um die BG sondern um die Leistungen einer privaten Unfallversicherung. Und da ist sowohl die MdE als auf der GdB vollkommen egal. Da zählt nur der Invaliditätsgrad.