Freiwillige Feuerwehr - Unfall auf dem Weg zur Wache (Versicherung)?

11 Antworten

Grundsätzlich ist das ja eine Haftpflicht versicherung was ein Auto haben muss.

Die Versicherung ist also gezwungen einen Solchen Schaden zu regulieren und zumindest den Schaden des Unfallgegners zu decken.

Der Feuerwehrangehörige hat aber im falle eines Unfalls einen Anspruch gegenüber der Gemeinde den schaden der in dem Moment in Zusammenhang mit dem Einsatz stand geltend zu machen.

Dabei greift aber natürlich die Schadensminderungspflicht also eine ggf vorhandene Vollkasko nutzen und die Gemeinde zahlst die Kosten der Hochstufung.

Ob ein Anspruch auf die Schadensregulierung durch eine Vollkasko besteht ist aber wieder Einzelfall Entscheidung und vom Unfallhergang anhängig.

Es gibt den §35 der StVO, in dem sinngemäß steht: Wenn höchste Eile zur Menschenrettung oder Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist, gilt die StVO nicht für die Feuerwehr.

Man kann, was eigentlich üblich ist, das so auslegen dass jeder einzelne Feuerwehrangehörige "die Feuerwehr" ist und dementsprechend auch ohne Einsatzfahrzeug die Regeln übertreten darf. Es gibt genügend Urteile, dass z.B. Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus innerorts mit 90 geblitzt wurden und aufgrund ihrer "Sonderrechte" keine Konsequenzen zu tragen hatten.

Nun gibt es darunter auch einen Absatz, dessen Aussage ungefähr folgende ist: Die Inanspruchnahme dieser Sonderrechte muss unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgen".

Und da ist der Knackpunkt: Solange nichts passiert, ist alles gut. Wenn aber mal was passiert, kommt die Versicherung schnell damit, dass der Fahrer "grob fahrlässig" gehandelt hat und deswegen kein Leistungsanspruch besteht. Was übrigens auch für Einsatzfahrzeuge gilt: Mit >40km/h über ne rote Ampel fahren, ist beispielsweise auch mit Blaulicht&Martinshorn "grob fahrlässig".

Ich würde mal behaupten, dass der Feuerwehrangehörige, der in der 30er Zone vor dem Kindergarten mit 60km/h ein Kind aufgabelt, genau in dieser groben Fahrlässigkeit landet. Das werden aber Einzelfallentscheidungen sein... Die Versicherungen wollen natürlich ungern zahlen, und Anwälte, Richter und Gutachter haben hinterher monatelang Zeit, das unter die Lupe zu nehmen.

Bei uns (bin in DRK und Feuerwehr) ist der Konsens: Es gilt grundsätzlich die StVO, und wenn man sichergehen kann, dass nichts passiert, kann man das auch etwas locker nehmen... also auf der Landstraße, wenn nichts los ist und man weit gucken kann, werdens dann eben mal 120 km/h.

Nein die Versicherung kann die Zahlung nicht verweigern.

Schuld ist prinzipiell derjenige der reinfährt, denn dies bedingt zumeist zu hohe Geschwindigkeit und/oder zu geringer Abstand.

Hallo,

selbst die Einsatzfahrzeuge dürfen nicht fahren wie sie wollen und diejenigen auf dem Weg zur Wache mit dem privaten PKW erst recht nicht.

Auch wenn denen unter Umständen durchaus Sonderrechte eingeräumt werden, dürfen sie dabei auf keinen Fall andere gefährden.

Sie werden wohl nicht unbedingt bezahlen müssen, wenn sie einfach nur geblitzt werden - wenn sie aber einen Unfall verursachen, dann sind sie schuld und voll haftbar.

Der ADAC sagt zu den Sonderrechten einfach nur ja, Gerichte haben da aber auch schon anders entschieden.

Viele Grüße

Michael

Feuerwehrdienst ist Ehrenamt, daher sind die Feuerwehrangehörigen auf der Fahrt zum Dienst bei der gesetzlichen Unfallkasse unfallversichert.

Über das jeweilige Feuerwehrgesetz des Bundeslandes werden die Feuerwehrangehörigen dann gegenüber Dritten von der Haftung freigestellt (Regress bei Fahrlässigkeit, etc. ist ein anderes Thema).