Hat jemand mit privater Unfallversicherung zu tun und weiß, wie sich der Invaliditätsgrad nach einem Unfall errechnet?
Hallo, hat jemand mit privater Unfallversicherung zu tun und weiß wie sich der Invaliditätsgrad nach einem Unfall errechnet und was dort alles mit einfließt? Nach einem Motorradunfall habe ich einige "Überbleibsel" davongetragen.
Kurz umrissen: 17 Brüche im Vorfuß, 4 OPs. Ergebnis: Verformter Fuß, nur noch gehen möglich (hinkend, kein schnelleres Laufen wie zB Joggen), stark verminderte Beweglichkeit in den Zehen. Länger als ne Stunde stehen ist auch nicht drin. Danke schon mal für konstruktive Antworten, evtl mit eigener Erfahrung :)
5 Antworten
In der Gliedertaxetabelle Deiner Unfallversicherung ist jedes Gliedmaß mit Prozenten hinterlegt, ein gutachterlicher Arzt wird nach Abschluss der Behandlung / Rehabilitation feststellen zu wie viel Prozent die einzelnen Gliedmaßen dauerhaft eingeschränkt bleiben. Beispiel, ein steifes Knie das dauerhaft steif bleiben wird: das Bein oberhalb des Knie ist mit 75 Prozent in der Gliedertaxe hinterlegt, da das Knie steif ist, ist das Bein zu 8/10 also 80 Prozent von den 75 Prozent eingeschränkt. Die Invalidität wird dann folgendermaßen berechnet: 80% von 75% sind 65%.... Bedeutet, es werden 65% aus der Unfallversicherung ausgezahlt. Was wiederum bedeutet, dass bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro und beispielsweise 500% Progression eine Invaliditätssumme von ca. 210.000 Euro (durch die Progression erhöht sich die Invaliditätssumme meistens ab 20% in kleinen Schritten und liegt bei 50 % Invalidität etwa bei 100% Progression / bei 65% Invalidität ca. 120% Progression usw.) Zurück zum steifen Knie... in diesem Beispiel würden also 65% aus 220.000 Euro ausgezahlt.... Der Versicherte würde also 143.000 Euro aus der Invaliditätssumme erhalten. Die Gliedertaxetabelle ist im Vertrag festgelegt und ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Ebenso ist die Progression oder alternativ eine Mehrleistung im Tarif festgelegt, sinngemäß ist Mehrleistung das gleiche wie Progression nur in sehr viel weniger Stufen. Bei der Begutachtung werden alle bleibenden Einschränkungen zusammengezählt und mit insgesamt maximal 100% für die Versicherung bewertet, auch wenn die Summe in Prozenten eigentlich höher wäre. Zurück zum Beispiel: hätte der jenige mit der Knieverletzung das andere Bein oberhalb des Knie verloren, so ergäbe sich eine Summe der Prozente in der Gleidertaxetabelle von 75% + 65% also insgesamt 140%, die Versicherung begrenzt die Leistung jedoch auf 100%. Bedeutet, dass bei 100.000€ Invaliditätssumme und 500% Progression (= 5 fache Leistung bei 100% Invalidität) 500.000 Euro als höchstsumme an den Verletzen ausgezahlt würden.
Was tun wenn die nicht zahlen wollen
Hi Royce, viel wichtiger als dein evtl. Invaliditätsgrad, welcher du als Gliedertaxe in deinen AUB (Allg. Unfallbedingungen) nachlesen kannst, sind die Fristen welche du unbedingt einhalten mußt, um überhaupt eine Leistung von deiner privaten Unfallversicherung zu bekommen!
In der Regel muß frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag und spätestens bis 15 Monate nach dem Unfalltag ein Dauerschaden/Invalidität von einem Arzt festgestellt und innerhalb der Fristen dem Versicherer gemeldet werden. Die Fristen allerdings können verschieden sein unter den div. Unfalltarifen - deshalb unbedingt in den AUB selbst nachlesen unter Leistungen bzw. gleich einen Versich.vertreter zu Rate ziehen...
Gruß siola55
Versicherungsombudsmann einschalten: https://www.versicherungsombudsmann.de/
Hallo von Royce,
deine Frage kann man hier im Forum nicht beantworten, da uns weder der abgeschlossene Tarif, die Invaliditätsstaffel noch die dazugehörende Gliedertaxe bekannt ist.
Kontaktiere deinen Versicherungsvermittler, der dir mit Sicherheit weiterhelfen kann.
Gruß Apolon
https://www.onverso.de/unfallversicherung/gliedertaxe-invaliditaetsgrad/
Hier kannst du nachlesen, was du im Falle eines Totalausfall bekommen könntest.
Gut, der Haxn ist ja noch dran, also ist es kein "Totalausfall" ;)
Wird dann noch eine Art Gutachter hinzugezogen, der einen Invaliditätsgrad feststellt?
ja, es wird dann ein Gutachten erstellt, welches den Einschränkungsgrad festlegt.
Gliedertaxe
Was tun wenn die nicht zahlen wollen
Was tun wenn die nicht zahlen wollen