Zahlt die private Unfallversicherung bei einem Bänderriss?

12 Antworten

Wenn es beim Joggen passiert ist, sollte das als Unfall anerkannt werden. Nun kommt es aber darauf an, gegen was genau Du versichert bist.

Invaliditätsleistungen werden erbracht, wenn Du 1 Jahr ab dem Unfalltag "bleibende Schäden" davon trägst. D.h. Du kannst Dein Bein nach einem Jahr immernoch nicht richtig beugen und strecken , oder es gar steif bleibt.

Hast Du Krankenhaustagegeld mitversichert, mußt Du dafür stationär im Krankenhaus aufgenommen worden sein.

Auf JEDEN Fall solltest Du den Unfall umgehend Deiner Versicherung melden. Hier sind nämlich Meldefristen einzuhalten. Die Versicherung teilt Dir dann mit was die wann brauchen.

wärst du bei der Bayerischen, dann hieße es direkt: Erhöhte Kraftanstrengung und damit VERSICHERT.

In einer gewöhnlichen UnfallVersicherung hättest du evtl. Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld .. dieses lohnt sich oftmals schon und hilft enorm.. wenn man es denn mitversichert hat. 

Dafür sollte man ab und zu eben auch einen guten Vermittler haben, der einen anständig berät--- in Eigenregie kann ein normaler Mensch das ja auch gar nicht wissen. 

Sollten noch Fragen zum Thema Unfall sein, dann habe ich hier etwas Interessantes von der Bayerischen zu lesen -- sie haben nämlich die " Unfallwelt " eine geniale Kombination aus Summenunfall + Schadensunfall, mit einer Leistung ab bereits 1 % !! 

http://berlin-versicherung.com/unfallversicherung-leistungen/

Liebe Grüße

Stockmann

Hallo, die wichtigste Aussage ist, dass ich Deinen Vertragsinhalt nicht kenne. Aber einen Verdienstausfall kann es nur über eine Krankentagegeldversicherung geben, und die läuft bei einer PKV-Versicherung. Alle anderen Behandlungskosten übernimmt in aller Regel Deine Krankenversicherung, so dass hier eigentlich keine Kosten für Dich übrig bleiben sollten.

Eine UV ist hauptsächlich für den Invaliditätsfall gedacht. Diese dauernde IV kann ein Arzt aber frühestens nach 12 Monaten feststellen und muss dies in weiteren 3 Monaten "dem Grunde nach" bestätigen. Die Leistung "der Höhe nach" kann dann immer noch weiter hinausgeschoben werden. Ich hoffe, Du hast den Unfall zumindest Deinem VR gemeldet, denn sonst kann er bei verspäteter Meldung von der Leistung befreit werden.

Die private Unfallversicherung deckt in erster Linie Dauerschäden ab, die die Arbeitskraft beeinflussen. Zusätzlich kann ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Neuere Policen bieten noch Assistence -Leistungen nach einem Unfall ab.

Ein Dauerschaden wird frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis dokumentiert. Das ist auch im Sinne des VN. Die Folgeschäden könnten sich ja erst später heraus stellen.

Leider schreibst Du nicht, wie es zu den behandlelten Beschwerden gekommen ist. Wenn Du gestürzt oder umgeknickt bist, liegt hier ein Unfall vor. Was Du genau in Deiner Unfallpolice stehen hast, d.h. welche Risiken versichert sind, mußt Du aus den Bedingungen ersehen bzw. bei der Versicherung erfragen. Auf jeden Fall vorsorglich eine Unfallmeldung einreichen. Das ist immer wichtig, falls auch später noch Unfallfolgen auftreten. MfG Renate