Unfallversicherung, welchen invaliditätsgrad?
Habe mir meine Fingerkuppe vom Daumen( ca. 1cm) vom Daumen abgschnitten. Wollte nun wissen was ich von der Versicherung erwarten kann. Nachdem googeln hab ich erfahren dass das vom invaliditätsgrad abhängig ist, aber nirgends ist zu finden sie hoch dieser ist wenn nur ein Teil des Daumes amputiert ist.
3 Antworten
Der Invaliditätsgrad wird frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis festgelegt.
Der Sachverständige hat dafür festgelegte Tabellen. Es kommt eben auch individuell darauf an, wie weit du selbst dadurch eingeschränkt bist. Erst DANACH zahlt der Versicherer.
Je nach Gliederstaffel sind dies in etwa 20% für eine Voll-Invalidität: https://www.versicherung-vergleiche.de/unfallversicherung/invaliditaetsgrad.htm
Da der Daumen 3 Teilglieder enthält, wäre max. 1/3 für den Verlust des vorderen Teils möglich; bei einer Inval.grundsumme von 100.000€ wären dies dann 100.000€ x 20% x 1/3 = 6.666,67€ max. Entschädigung!
Kommt in erster Linie auf die Gliedertaxe an, die dem Vertrag zugrunde liegt...
Das hat nichts mit "Hilfsmittel" zu tun. Wenn der Daumen 50% gemäß Gliedertaxe entspricht kommt bei der selben Verletzung ein vollkommen anderer Invaliditätsgrad raus als wenn der Daumen 30% entspricht.
Trotzdem kommt es auch noch darauf an, in wie weit der Daumen geschädigt ist. Jede Verletzung ist anders und wird auch individuell beurteilt.
Selbst wenn der Daumen wieder angenäht werden kann, ist er ja nicht mehr zu 100 % gebrauchsfähig. Das wird alles berücksichtigt.
Trotzdem kommt es auch noch darauf an, in wie weit der Daumen geschädigt ist.
Logischerweise...
Die Gliedertaxe ist für den Sachverständigen nur ein Hilfsmittel. Der I-Grad wird für jede einzelne Person individuell ermittelt.