Zahlt die Unfallversicherung bei einem Kreuzbandriss?

12 Antworten

Wieso richtest Du deine Frage nicht an den, der Dich in der Versicherung Betreut? Das ist die zuständige Agentur oder Dein Verssicherungsmakler.

Grundsätzliche Aufgabe der privaten Unfallversicherung ist es finanziellen Ausgleich für bleibende Gesundheitsschäden nach einem Unfall zu leisten. Alles andere ist optional versicherbar oder gutdünken dessen Produktmanager der sich den von Dir gewählten Versicherungstarif ausgeedacht hat.

Da hilft nur ein Blick in Deine Versicherungspolice und den beiligenden UVB.
Mögliche optionale Einschlüsse wäre "Schmerzensgeld", oder der Punkt "besondere Leistungen", "was ist versichert" oder "die Versicherung leistet auch bei;" und darunter geht es dann widerum um den Punkt "Muskel- und Sehnenriss"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

WAS man sich verletzt hat spielt weniger eine Rolle als WOBEI man sich verletzt hat.

Und welche Unfälle genau bei dir gedeckt sind, müsste in deiner Polizze stehen.

verreisterNutzer  02.12.2019, 12:58
WAS man sich verletzt hat spielt weniger eine Rolle als WOBEI man sich verletzt hat

Falsch:

"WAS man sich verletzt hat spielt weniger eine Rolle als die BLEIBENDEN Schäden"

Wobei man sich verletzt hat spielt überhaupt keine Rolle solange es nicht gegen die Annahmebedingungen verstößst oder sich der Unfall auf Grund einer Krankheit ereignet hat. Ist bei Antrag die Frage nach "gefährliche Hobbys" o.Ä. gefragt worden und ereignet sich der Unfall dann bei Ausübung eines solchen Hobbys, muss geschaut werden ob die Versicherung das Risiko überhaupt übernommen hätte wenn sie davon Kentniss gehabt hätte. Oder ist der Unfall bei der Ausübung nicht versicherbarer Berufe passiert (zb. Führer eines Luftfahrzeugs, auch ein Pilot der im Gang seines Flugzeugs stolpert und sich verletzt, ist meist nicht durch seine private Unfallversicherung versichert).

Ansonsten sind grundsätzlich alle Unfalle versichert wenn sie sich nicht gerade bei Ausübung eines Verbrechens ereignet haben.

DerHans  03.12.2019, 12:44

WAS ein "Unfall"ist ist genau definiert.

dinomino806 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:45

Das war ja fast schon abgeklärt. Ansonsten höre ich immer nur alles über Invalidität, das interessiert mich deswegen momentan mehr.

MaryLynn87  02.12.2019, 12:45
@dinomino806

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als direkt Kontakt mit deiner Versicherung aufzunehmen.

Ein Kreuzband- bzw. Meniskusriss wird fast keinen Invaliditätsgrad bringen.

Der Verlust des kompletten Beins bis über das Knie bis zur Mitte des Oberschenkels bringt in der Regel irgendwo einen Invaliditätsgrad von 80%.

Ich würde behaupten, dass die Beeinträchtigung aufgrund des Risses dabei irgendwo bei einem Zehntel bis einem Siebtel liegen wird. Also irgendwo zwischen 8% und 11%. Wenn überhaupt.

Dafür erhältst du dann Invaliditätsleistung nach der von dir im Vertrag vereinbarten Gliedertaxe.

Eine fehlende Sehne ist grundsätzlich mal kein bleibender Schaden. Eine Beeinträchtigung der Beweglichkeit hingegen schon.

Näheres kann dir dein Versicherungsmensch sagen.

Ach ja...bei Meniskusriss muss man genau schauen, ob da nicht ein Leistungsausschluss vorliegt.

dinomino806 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 13:02

8-11% reicht ja auch schon..

Wenn du einen bleibenden Schaden davongetragen hast, bekommst du entsprechend des Invaliditätsgrades und der Versicherungssumme eine Regulierung ausgezahlt.

Ein Kreubandriss zu operieren ist sicher keine Schönheitsoperation. Ichbin deswegen 4 mal operiert word und es wurde immer alles übernommen. Dass jemand eine KB OP selbst zahlen müsste, hab ich noch nie gehört.

DerHans  03.12.2019, 12:48

Die reinen Behandlungskosten zahlt die Krankenkasse. Falls es einen Unfallverursacher gibt, holt sie sich das Geld von diesem zurück.

therealkickers  02.12.2019, 14:58

Sorry für die vielen Tippfehler, aber editieren ging mal wieder nicht.