Greift Private Unfallversicherung nach normaler OP?
Guten Tag, ich habe eine Private Unfallversicherung. Meine Frage: Vor 7 Wochen wurde ich an der Brust operiert und hatte 3 Tage stationären aufenthalt. Die Brust OP kam nicht durch einen Unfall zustande, sondern war notwendig da sich eine Art Knubbel gebildet hat, welcher entfernt werden musste. Kann ich nun Krankenhaustagegeld durch die Unfallversicherung bekommen?
Danke im voraus und MfG
6 Antworten
Wenn der Chirurg dir aus Versehen das falsche Bein amputiert, wäre das vielleicht ein Unfall.
Das Unfall-KHTG greift hier selbstverständlich NICHT.
Hi Koko...,
leider nicht da hier der Unfallbegriff nicht zutrifft:
Ein „Unfall“ ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt (Unfallereignis) und durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Natürlich kannst du auch keine Leistungen erwarten, sollte durch die Operation ein Dauerschaden verbleiben...😥
Kann ich nun Krankenhaustagegeld durch die Unfallversicherung bekommen?
Dies nennt sich deshalb eben auch Unfall-KHTG; ein Krankenhaustagegeld (KHTG) würdest du natürlich erhalten, falls dies versichert ist!
Gruß siola55
Hallo,
dann war es kein Unfall, du hast es selber erkannt.
Beste Grüße
Dickie59
Nein, da die OP nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist. Die Definition, was ein Unfall ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Eine medizinisch notwendige, im Voraus geplante OP gehört definitiv nicht dazu. Das ist kein Unfall.
Du hast ja selber schon geschrieben das kein Unfall war.
Also, nein.