Private Schulden ohne Belege - Was tun?
Hallo Zusammen,
eine gute Freundin hatte bis gestern einen Freund. Erst vor 2 Woche hat sie sich vor uns geöffnet und erzählt, dass er ihr mittlerweile über 1000€ schuldet.
Ganz klar, kurz und knapp: Sie war sehr naiv - aber das hilft uns jetzt auch nicht. Die Schulden haben sich anfangs aus 300€zusammengesetzt.
Diese haben sich dann im Laufe der letzten 2 Jahre so gehäuft, dass sie auch mal kleinere Beträge wie z.B. 50€,25€, mal 70€ usw. ausgeliehen hat. Mal Geld für Zigaretten und und und...Jeden Anfang eines Monats hieß es dann: jetzt bekommst du die erste Rate und ZACK, war das Geld für Wii Spiele ausgegeben.
Ein Kollege hat mir eben erzählt, dass sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten könnte?Geht sowas ohne Belege, wenn es Bar ausgezahlt wurde? Kann man Ihm irgendwie drohen oder wären das nur leere Worte und er würde sich eigentlich nur kaputtlachen? Ich denke seit 2 Wochen mit einer Freundin nach wie wir ihr helfen können, was wir ihr raten können...
Gibt es eine reelle chance ihn zur Verantwortund zu ziehen? DANKE und viele Grüße! Asia
7 Antworten
Ohne Belege steht Aussage gegen Aussage. Aufgrund mangelnder Beweislast wird das Verfahren eingestellt und hat möglicherweise noch unnötige Kosten verursacht. Wer Geld freundschaftlich weiterverleiht, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung, so lange das Ganze nicht belegt werden kann.
Dann mach halt einen Rosenkrieg draus, ohne beleg gibts nix zurückzuholen, wenn er es nicht freiwillig zugibt und zahlt.
Also sowas habe ich noch in einem anderen Forum gefunden:
Das Geld dreimal - in schriftlicher Form - per Einschreiben mit Rückschein - im Abstand von jeweils einem Monat - unter Androhung eines Mahnbescheides einfordern. Portogebühren können addiert werden. Und nach Ablauf der Frist die Drohung wahr machen.
Ich denke, selbst wenn man gerichtlich nichts erreicht würde sich soein formeller brief schon ganz gut anhören oder? Vielleicht kann man ihn abschrecken!
Es gibt keine Regel, dass man "dreimal" und "per Einschreiben mit Rückschein" mahnen muss. Man muss nur ein einziges Mal "in Verzug setzen".
Das Problem ist jeweils die Beweisbarkeit der (einzigen) Mahnung (dazu kann ein einmaliges Einschreiben sinnvoll sein) und natürlich der Ursprungsforderung.
Deine Freundin könnte schon einen Mahnbescheid beantragen, Formulare gibt es dazu online. Allerdings sollte sie ihren Ex vorher schriftlich unter genauer Fristsetzung und mit Nennung der Kontonummer zur Zahlung auffordern. (genaues Datum angeben).
Da das Gericht den Anspruch nicht prüft, steht auch nicht Aussage gegen Aussage, aber der Druck auf ihren Ex wird dadurch erhöht.
Zwei Alternativen sind nach Mahnbescheidsantrag möglich:
Er legt Widerspruch ein, dann muß sie innerhalb von 6 Monaten den Anspruch begründen, ansonsten wird vom Gericht angenommen, daß der Anspruch fallen gelassen wurde. (Dazu braucht sie keine Begründung abgeben - das geht stillschweigend). Erst nach Begründung prüft das Gericht den Anspruch, fordert Belege an und lädt evtl. Zeugen vor.
Er setzt sich mit ihr in Verbindung und kennt die Forderung an und zahlt.
Er reagiert nicht, dann kann sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. (Geht einfach, dazu muß sie nur ein Feld auf dem Formular ankreuzen!). Sobald sie den Vollstreckungsbescheid erhalten hat, kann sie den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Aus dem Vollsteckungsbescheid kann 30 Jahre gepfändet werden bis die gesamte Summe bezahlt wurde.
Mit diesem Verfahren hält sie auch die Gerichtskosten gering. Anwaltskosten fallen keine an, weil man das Verfahren selbst einleiten kann.
Aus Erfahrung wird man klug. Bei ihrer nächsten Beziehung wird sie wohl weniger vertrauensselig sein. Liebe macht bekanntlich blind.
Genau auf dieser Welle scheint der windige Ehemalige zu schwimmen. Seine Künftige wird er sicher auf ähnliche Weise auszunehmen versuchen.
Es ist ungerecht, aber ich denke, dass Deine Bekannte wenig Chancen hat, ihr Geld wieder zu sehen.
Falls der Ex noch bei seinen Eltern wohnt, könnte man ja da einmal vorsprechen.
ZUSATZ:
Er hat sich gestern von Ihr getrennt ... Deshalb würde ich ihr gern eben genau jetzt raten zu handeln...
sorry das betrifft nur das Strafverfahren, aber ein Strafverfahren nutzt nix wenn sie das Geld wieder haben will.