Kann ich Rechnungen auch teilen? Frage siehe bitte unten!
Kann ein Unternehmen sich gegen Ratenzahlung wehren? Habe vor ca. 4 Wochen von meinem alten Gasanbieter die Abschlussrechnung bekommen (ca. 300€) Nachzahlung Habe dort angerufen, der Telefonist erzählte mir etwas davon, dass Ratenzahlung bei dieser Art von Rechnung nicht möglich wäre und das sobald das Rechnungsdatum (bei mir 31.01.2011) abgelaufen wäre, das Mahnverfahren einsetzen würde. Habe 170€ am 24.01.2011 überwiesen, überweise den Rest ca. am 20.03.2011. Wenn mir das Unternehmen in der zwischenzeit eine Mahnung zusendet muss ich diese dann beachten? zahle ja, aber in Raten (ohne zu fragen) Selbst GEZ - GEBÜHREN teile ich durch zwei. Können die Unternehmen mir für die ungenehmigte Ratenzahlung zusätzliche "STRAFGEBÜHREN" aufhalsen, obwohl ich zahel? vielen Dank für kompetente Antworten. Greets Mr. Mick
3 Antworten
Wenn du solche Rechnungen bekommst, solltest du SOFORT da anrufen und dann werden die im Normalfall einer vernünftigen Ratenzahlung zustimmen.
Wenn du aber einfach selber die Raten festlegst und dann einfach zu wenig zahlst, weil die das ja nicht wissen, dann setzt bei denen automatisch das Mahnverfahren über den Restbetrag ein.
Dass dann keine Ratenzahlung mehr möglich ist und sogar noch Mahngebühren dazu kommen ist durchaus normal und in meinen Augen auch OK.
Man kann sich doch frühzeitig melden und eine Vereinbarung treffen, oder?
Ja, die können den Betrag sofort verlangen. Frage bei deiner Bank, ob sie dir eine Kontoüberziehung genehmigen, das ist günstiger als die Kosten eines Mahnverfahrens.
Nochmals: Der Gasanbieter ist im Recht! Er kann den Betrag sofort fordern!
zwischen "fordern" und "bekommen" ist halt ein unterschied. du kannst es ja auf deine art abstottern, aber du zahlst halt jede menge mahngebühren (pro mahnung)
Habe bis jetzt noch keine Mahnung bekommen und wenn sie kommt überweise ich noch am selben Tag und schenke mir somit die Mahngebühren GRINS GRINS ;)
Nix Konto überziehen, Rechnung nur in Raten bezahlen ohne das Unternehmen zu fragen. Dagegen können die eigentlich nix haben, denn sie bekommen ja ihre Kohle nur nicht auf einen hauffen, sondern in Raten Dagegen kann man doch nix haben??
gebühren auf jedenfall, aber keine "strafgebühren". Strafe, glaube ich, kann nur ein richter verhängen. Nikodemus
Keine Kontoüberziehung nur eine ungenhmigte Ratenzahlung! Zahle GEZ in zwei Raten anstatt alle 3 Monate komplett.! Habe Die Abschlissrechnung meines letzten Gasanbieters kurzerhan durch 3 geteilt und jetzt (20.02.2011) die erste Rate überwiesen 2. Rate folgt am 02.03.2011