Schulden, von amts wegen abgemeldet, Passkontrolle
Hallo zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe bzw. Rat!!!
Ich habe ziemlich viele Schulden angehäuft (ca. 30,000). Und das bei vielen verschiedenen Gläubigern. Hatte vor ca. zwei Jahren schon mal eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben....
Aus Angst, habe ich den Kopf in den Sand gesteckt: Mich seit 1 1/2 Jahren nicht umgemeldet, habe auf die ganzen Briefe nicht reagiert, keine Kontoführung mehr geführt und auch nicht mal mehr die Übersicht der ganzen Schulden.
Habe dann den Entschluss gefasst (ja ich weiß, leider viel zu spät) mich bei einer Schuldnerberatung zu wenden. Die Gläubigerbriefe die bei mir eingegangen sind habe ich zum größten Teil behalten. Daher die ca. Summe. Habe mich dann an die Caritas gewandt, die eine Wartezeit haben bis sie einem helfen können. In der Zwischenzeit sollte ich mich beim Einwohnermeldeamt anmelden und eine Schufa-Auskunft einholen um genauere Informationen einzuholen wo ich noch schulden habe.
War also beim Einwohnermeldeamt. Die Sachbearbeiterin erzählte mir, dass ich von amts wegen abgemeldet wurde. Ich sollte eine Bescheinigung vom letzten eingetragenen Wohnort einreichen (von wann bis wann ich dort gewohnt habe) und sagen wo ich danach noch gewohnt habe. Bei meinem letzten eingetragenen Wohnort, habe ich zur Untermiete gewohnt. Habe versucht sie telefonisch und per Mail mehrmals zu kontaktieren - keine Reaktion!!! Und ich weiß, dass die Nummer noch aktuell ist. Danach habe ich ca. 8 Monate in eine WG gewohnt, die nicht glücklich verlaufen ist. Nicht weil ich die Miete nicht zahlen konnte. Es hat menschlich einfach nicht zusammen gepasst. Und die Miete habe ich zahlen können, da ich berufstätig bin. Jedenfalls würde ich wenn irgendwie möglich nicht wieder den Kontakt für diese Sache mit denen aufsuchen. Und hatte daher überlegt, einfach anzugeben, dass ich in der Zwischenzeit wieder zu meinen Eltern gezogen bin. Ich wohne jetzt seit ca. 1 Jahr mit meinem aktuellen Partner zusammen.
Die aktuelle Situation sieht jetzt so aus, dass ich mich in einer Zweigstelle des Einwohnermeldeamtes wenden soll, da dort meine Unterlagen liegen. Mir ist bewusst, dass ich sicherlich Strafe zahlen muss. Ich habe absolut keine Ahnung wie das weiter laufen wird und was da alles gegen mich vorliegt. Ob ich polizeilich gesucht werde wegen Haftbefehl oder ähnliches. Jetzt hat mein Partner mir heute als Überraschung eine Reise für 14 Tage nach Spanien geschenkt. Die soll schon in fünf Tagen statt finden!
Morgen werde ich zu der Zweigstelle fahren um die Sache meiner Anmeldung weiter voran zu treiben. Ich habe gelesen, dass man bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen muss... Soll ich mich an die Polizei wenden, um Auskunft darüber zu holen was gegen mich vorliegt? Wie sieht es aus mit der Reise nach Spanien? Endet sie dann für mich bei der Passkontrolle am Flughafen???
Ich weiß, viel Info!!! Ich hoffe trotzdem, dass ihr hilfreiche Antworten für mich habt!
Ratlos und Angespannt
Cicero1305
5 Antworten
ohne Reisepass keinen Reisespaß du brauchst einen Gültigen
Reisepass habe ich nicht. Aber einen gültigen Personalausweis
Hallo,
nun mal der Reihe nach und gleich vorweg, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!
Über Fehler hin oder her muss man nicht mehr schreiben, die sind alle schon passiert und auch mit "klugen" Sprüchen nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Gehen muss es also um die Zukunft!
Hier will ich gleich bei dem anfangen was momentan doch sehr wichtig für Dich ist, der Urlaub in Spanien. Auch wenn nun einige meinen wollen es sei nicht angebracht diesen wahrzunehmen, so ist es sicher nicht falsch auch einmal Abstand ohne "Flucht" von der Sache zu gewinnen und wenn es nur ein paar Tage sind, zumal es ein Geschenk ist und daher kein Geld verwendet wird auf das Gläubiger warten.
Bei Einwohnermeldeamt kannst Du einen vorübergehenden Pass beantragen, der kostet bei uns auf der Gemeinde € 10,-, keine Ahnung was der bei Euch kosten wird. Dazu benötigst Du ein Lichtbild und in Deinem Fall ggf. eine aktuelle Geburtsurkunde, solche Urkunden dürfen ja nicht älter als 6 Monate sein. Strafbar hast Du Dich gemacht, ja, in Deutschland ist man verpflichtet einen Ausweis zu haben, wird man erwischt kann das bis zu € 500,-- kosten, nur erwischt wurdest Du nicht und von daher musst Du hier nicht mit einer Strafe rechnen, wenn dann vielleicht ein paar Euros weil Du Dich nicht ordnungsgemäß umgemeldet hast.
Thema Polizei, auch hier musst Du Dir nur dann Gedanken machen, wenn z.B. ein Gerichtsvollzieher versucht hätte Dich zu erreichen es diesem aber nicht möglich war und er Dich per Haftbefehl suchen lässt, nur .. Du hast einen OE abgegeben und bist damit für 3 Jahre vor solchen Aktionen "geschützt". Also ist auch von dieser Seite nichts zu befürchten.
Kommt der letzte Punkt, die Schulden. Ohne Dich aus der Schuld sprechen zu wollen ist es bei uns typisch einkaufen zu können bis der Gerichtsvollzieher kommt. Versandhäuser und Kaufhäuser machen es einem einfach schnell viel Schulden aufzubauen, so nach dem Motto: "Das ist doch kein Problem, bei uns können sie in Raten zahlen!" Das ist übrigens ein Problem das auch die Politik schon aufgegriffen hatte, nur wie üblich zu wenig A in der Hose hatte um sich gegen diese Lobby durchzusetzen.
Zweifelsfrei werden magere Zeiten auf Dich zukommen, den unterm Strich hast natürlich Du die Schulden gemacht und nicht der Staat.
Ich denke man wird Dir zu einer privaten Insolvenz raten, was das bedeutet muss ich wohl nicht ausführen, aber es ist ein Anfang im das Licht am Ende des Tunnels zu erreichen.
Sich der Verantwortung nun stellen ist eine Sache die man von Dir nicht nur erwartet, sondern zu der Du "verdammt noch mal" verpflichtet bist! das hast Du richtig erkannt und so wird nun alles seinen Gang gehen. Einfach wird es nicht, das muss klar sein, aber es ist lösbar und das auch bei Dir, Zusammenarbeit vorausgesetzt.
Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub!
Gern und nun zu den weiteren Fragen:
Wenn Du einen gültigen Ausweis hast und in Spanien kein Visum verlangt wird, ist die Sache schon mal erledig, dann reicht Dein Pass. Angemeldet bist Du am neuen Wohnsitz binnen Minuten, das ist ein reiner Verwaltungsakt, ergo eintippen in den Computer. Beim GV kannst Du Dir die Frage selber beantworten, wie lange ist Dein OE her? Ist dieser noch keine 3 Jahre alt bist Du in dieser Zeit nicht pfändbar, eine Ausnahme wäre, wenn sich Deine finanzielle Situation verbessert hat und Du dies nicht mitgeteilt hast, dann würde zu den Schulden ein weiteres Verfahren hinzukommen.
Bist Du Dir aber nicht sicher ob ein Haftbefehl vorliegt, dann ist es sicher der schnellste Weg dies bei der Polizei zu erfahren, was durchaus unangenehme Konsequenzen haben könnte. Auf der andere Seite würdest Du dies spätestens bei der Passkontrolle erfahren und dann von dort aus direkt abgeführt werden. Was soll es also? Wende Dich an die Polizei und klär das ab. Aber noch mal, ist der OE noch nicht länger als drei Jahre her, dann ist es mehr als unwahrscheinlich, dass ein solcher vorliegt.
Ja, das mit dem anmelden ist eben nicht so einfach. Ich war ja beim EMA und die sagten mir, dass ich von amts wegen abgemeldet bin. Ich muss bescheinigen wie lange ich von meinem zuletzt angegebenen Wohnort gewohnt habe. Die Problematik dabei ist, dass ich dieser Person nicht erreichen kann. Wollte morgen also hin und fragen was ich sonst noch machen kann, da ich da nicht weiter komme. Unangenehme Konsequenzen bedeutet doch, dass ich entweder direkt da behalten werde oder Strafe zahlen muss richtig? Dann ist die Frage, ob ich denn auch wirklich verreisen darf selbst wenn ich die Strafe zahle...
Warum willst du lügen und dem Einwohneramt sagen, dass du bei deinen Eltern gewohnt hast, obwohl du doch bereits seit einem Jahr bei deinem Freund lebst? Gib das an und schon ist das Problem geklärt. Du könntest auch sagen, dass du auf der Straße gelebt hast.
Wegen deinem Urlaub musst du dir keine Sorgen machen. So lange dein Personalausweis gültig ist, wird dich am Flughafen niemand aufhalten. Du könntest auch mit deinem Pass fliegen.
Das mit meinen Eltern habe ich mir ja nur überlegt.... Ich mache mir auch keine Sorgen um meinen gültigen Personalausweis. Sondern um die Kontrolle selbst!
Wenn man solche Schulden hat, fliegt man nicht in den Urlaub, sondern bringt erst mal sein Leben in Ordnung. Was ist das denn für ein Partner? Wo warst Du denn zuletzt eingetragen? Du kannst jetzt nicht irgendwas behaupten, das ist Betrug. Eingetragen bedeutet eingetragen bei einem Einwohnermeldeamt nicht bei einem Vermieter. Die können Dir keine Bescheinigung ausstellen. Du scheinst da irgendetwas nicht verstanden zu haben und Dir über den Ernst Deiner Lage nicht im Klaren zu sein. .
Doch, ich bin mir durchaus bewusst wie Ernst meine Lage ist. Mein Partner wollte mir nur eine Freude machen. Hat leider nicht daran gedacht, dass ich grad Probleme mit der Anmeldung habe. Ich trage keinerlei finanzielle Verpflichtungen was diese Reise betrifft. Ich lebe immer noch in der selben Stadt wo ich auch zuletzt eingetragen war. Es ist mir schon klar, dass die EMA mir keine Bescheinigung dafür ausstellen kann. Vielleicht habe ich mich ja falsch ausgedruckt. Die Bescheinigung brauche ich von der Person die mich zur Untermiete bei sich aufgenommen hat. Und eben dieser Person erreiche ich nicht
Endet sie dann für mich bei der Passkontrolle am Flughafen???
Nur wenn ein Haftbefehl besteht.
Soll ich mich an die Polizei wenden, um Auskunft darüber zu holen was gegen mich vorliegt?
In dem Falle behalten die dich gleich ein. Es hilft alles nix, da must du durch, da kann man auch keinen guten Rat geben. Mit nem Perso geht nur eine Reise ins europäische Ausland. Andere Länder benötigen ein Reisepass und Visa.
Ich bin gut dabei mein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dafür muss ich damit anfangen, dass ich mich erstmal beim EMA anmelde. Ich fahre ja morgen hin um die Sache weiter voran zu bringen. Ich habe eben keine Möglichkeit eine Bescheinigung von meinem zuletzt eingetragenen Wohnort einzuholen weil ich dieser nicht erreichen kann. Adresse habe ich leider nicht. Nur Handynummer. Die Reise soll nach Spanien gehen. Daher würde ein Personalausweis ausreichen. Wo kann ich mich ansonsten wenden um nach zu fragen ob ein Haftbefehl gegen mich besteht???
Möglich wäre auch ein RA, der kann Akteneinsicht verlangen, da kommen aber wieder Kosten auf dich zu. Dauert aber sicher etwas. Ansonsten nur bei den Blauen.
Ok... wäre es denn möglich, wenn ich mich bei denen erkundige, dass sie mich direkt da behalten?
Wenn ein Haftbefehl besteht sicher.
Vielen Dank für deine Antwort!
Wie schon beschrieben, war ich bereits bei einer Schuldnerberatung und die Dinge sollen jetzt ihren Lauf nehmen für eine privat Insolvenz. Was ist das für ein vorübergehenden Pass zu der du mir rätst? Personalausweis oder Reisepass? Mein Personalausweis ist noch gültig. Muss ich nicht angemeldet sein um einen vorübergehenden Pass zu beantragen? Diese 500 Euro ist, soweit ich gelesen habe, der Höchstbetrag für die Ordnungswidrigkeit für die Nichtummeldung..... ich hoffe nur, dass diese nicht noch mehr werden! Dadurch dass ich mich seit 18 Monaten nicht umgemeldet habe und nun von amts wegen abgemeldet wurde, gehe ich mal stark davon aus, dass ein GV versucht hatte mich ausfindig zu machen.... nur wie erfahre ich für die Reise ob ein Haftbefehl für mich vorliegt???