Beschuldigtenvernehmung §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

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Also wegen Betruges glaube ich nicht das er verurteilt wird, denn dazu fehlt die Betrugsabsicht.

Die würde dann bestehen, wenn dein Bruder von vornherein nicht vorgehabt hat die Küche zu bezahlen, dies ist jedoch in dem geschilderten Fall nicht gegeben, denn wenn er tatsächlich 7 Raten bezahlt hat, dann hat er zumindest versucht zu zahlen, also kann kein Vorsatz vorliegen, also ist der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt.

Die Fälschung des Kontoauszuges steht aber auf einem anderen Blatt, hier könnte man ihm ggf. noch einen Strick raus drehen, aber da denke ich wird höchstens eine Verwarnung, eine kleine Geldstrafe oder etwas mit Bewährung rauskommen.

Dem Küchenstudio bleibt eigentlich nichts anderes übrig als einen Titel zu erwirken um die Möglichkeit zu haben, die Schulden einzutreiben.

Das mit dem DRK und Feuerwehr kann dein Bruder gerne seinem Frisör erzählen, vor Gericht ist das uninteressant.

Im übrigen muss dein Bruder vor der Polizei keine Aussage machen, sondern erst vor Gericht. Und er muss sich auch nicht dazu äußern wenn er sich damit selbst einer Straftat bezichtigen würde.

Mein Rat ggf. einen Anwalt fragen.

Laredo75 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 14:49

Danke für Deine Antwort. So sehe ich das auch. Naja, er dreht halt jetzt am Rad. Er hat mir jetzt noch mal die Kopie von der Vorladung gemailt, da steht wirklich in Klammern (Versuch) also so. §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Steht das dort immer so oder was hat das (Versuch) zu bedeuten?

Wenn ich über alles bescheid wüßte, was mein Bruder im letzten Jahr so angestellt hat, würde ich ihm ja die Küche bezahlen, dann hätte er ja bessere Chancen bei der Anzeige.

Beim Küchenstudio denke ich, das die doch versuchen werden, sich die Küche wieder zu holen. Von ausbauen und verkaufen haben die doch bestimmt mehr!

mepeisen  17.01.2015, 17:57
@Laredo75

Wenn die die Küche zurückholen, müsste der Bruder aber auch wieder einiges an Geld zurück bekommen.

bcords  17.01.2015, 18:16
@Laredo75

Ich denke das mit der Küche ausbauen wird nicht so einfach gehen, denn fest eingebaute oder fest verbaute Sachen können nicht einfach wieder so zurückgeholt werden, zumindest habe ich da so etwas noch aus dem Betriebswirtschafts-Unterricht in Erinnerung. Aber die Paragrafen dazu kenne ich jetzt nicht, hatte jedenfalls was mit Eigentumsvorbehalt und beweglichen Sachen zu tun.

Das was du allerdings schreibst wann der Betrug stattgefunden haben soll macht mich stutzig. Wahrscheinlich hat dein Bruder wiederholt versucht den Leuten vom Küchenstudio ein U für ein X vorzumachen und dabei mehrfach wissentlich gelogen.

Aber ich kann deinem Bruder nur raten sich ggf den Tatvorwurf genau anzuhören, bevor er sich äußer. Ich denke in der Vorladung wird nur allgemeiner Kram stehen.

Am besten geht er NICHT zum Vorladung beim Polizei aber nimmt sich schonmal einen Anwalt. Im Knast wird er meiner Meinung nach nicht landen wenn er nicht vorbestraft ist.

Hallo,

ich bin jetzt etwas verwirrt!

Habe noch mal nachgeschaut, da mich das Wort "Leistungsbetrug" irgendwie stutzig machte.

Fällt die ganze Sache überhaupt unter einen Leistungsbetrug?

Das ganze kommt mir alles sehr seltsam vor!

Laredo75 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 16:16

Jetzt hatte ich endlich mal Zeit, mir das ganze mal in Ruhe durch zu lesen. Keine Ahnung was mein Bruder da nur angestellt hat.

In der Vorladung steht: Tatort: Die Wohnanschrift meines Bruders Tatzeit: 01.01.2015 - 13.01.2015, 11:00Uhr

Da steckt bestimmt noch mehr dahinter???

!!! UPDATE !!!

Hallo,

für alle die mir geantwortet haben und für die, die es interessiert!

War heute morgen zusammen mit meinem Bruder bei der Polizei, denn ich wollte genau wissen, was ihm da vorgeworfen wird. Ich durfte bei der Vernehmung dabei sein, ist das erlaubt? Ich kenne die meistens Polizisten auf dieser Dienststelle, dies liegt an meinem 2. Beruf ;-)

Die ganze Anzeige ist mehr als lächerlich, sogar der Beamte empfand dies so und mußte darüber lachen. Nichts desto trotz, sind die Staatsanwaltschaft und das Betrugsdezernat in den Fall involviert.

Der Tatvorwurf:

Meine Bruder wird zur Last gelegt, sich Geld ergaunern zu wollen ;-) Er hat über Crowdfunding versucht Gelder zu sammeln, um sich damit selbständig zu machen. Dies wäre laut dem Anzeiger Betrug, weil er Spenden sammeln würde und es wird meinem Bruder unterstellt, sich an dem Geld bereichern zu wollen!

Mein Bruder hat nun seine Aussage gemacht und ich wurde gleich als Zeuge genommen und habe dort noch mal versucht zu erklären, worum es sich bei Crowdfunding überhaupt handelt. Zu dem hat mein Bruder Perks angeboten, als Gegenleistung für Unterstützer.

Das ganze geht jetzt zurück an die Staatsanwaltschaft, bis dahin, können wir nur abwarten!

Anscheinen ist Deutschland wohl noch nicht reif für Crowdfunding ;-)

Danke und Gruß

Bei Leistungsbetrug handelt es sich eher um einen Betrug bei einem Amt. Hat er bei HartzIV falsche Angaben gemacht?

Laredo75 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 14:21

Genau so etwas stelle ich mir auch unter "Leistungsbetrug" vor. Aber mein Bruder war nur 6 Wochen Arbeitslos, danach nahm er wieder eine Tätigkeit auf, verdient nur viel weniger als vorher. Seinen Chef kenne ich persönlich, daher weiß ich auch, das er noch da arbeitet.

Danke für Eure Hilfe aber aus der Sache, muß er wohl oder übel, selbst raus kommen!

Jurius  19.01.2015, 07:33
@Laredo75

Das bei Hartz IV nennt sich Sozialleistungsbetrug.

Ein klassischer Leistungsbetrug ist z.B. wenn ein Handwerker einen Auftrag annimmt, sich im Voraus bezahlen läßt und die (Handwerks)leistung dann nicht bzw. nicht vollständig erbringt, oder vorsätzlich z.B. schlechteres (billigeres) Material verwendet als vereinbart etc.

Das passt hier zwar auch nicht wirklich, aber diese Vorladungen der Polizei sind aus Textbausteinen zusammengesetzt und Polizisten sind keine Juristen. Die klicken da manchmal halt das an, was sich für sie am "passendsten" anhört.