Praxiskauf als Darlehen - wie bei Steuer absetzen?
Es geht um den Kauf einer Praxis, der Kaufpreis ist ein immaterielles abnutzbares Wirtschaftsgut, das über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Die Summe des Kaufpreises ist aufgrund der Darlehen jedoch höher, die Darlehensraten sollten auch abgeschrieben werden können. Sollten die Darlehensraten denn einfach in die Betriebsausgaben bei den Werbungskosten eingetragen werden oder wo sollten diese eingetragen werden?
3 Antworten
Kauf einer Arztpraxis
- Wird eine Immobilie gekauft, der Patientenstamm oder beides zusammen?
- Wird die Vertragsarztzulassung gesondert gekauft?
- Befindet sich die Praxis in einem zulassungsbeschränkten Planbereich?
- Wird Inventar mitverkauft?
- Liegen für alle Erwerbe getrennte Verträge vor?
- Liegt eine Gemeinschaftspraxis vor?
Das alles hat Auswirkungen auf die Abschreibung - es besteht erhöhter Beratungsbedarf bei einem Steuerberater - das muß alles im Einzelfall genau geprüft werden und kann aus der Ferne nicht beurteilt werden - insbesondere, weil es hier um höhere Summen geht, müssen die Abschreibungsdauer sowie die Anschaffungskosten zutreffend ermittelt werden..
- Darlehen
Nur die Dalehenszinsen sind Betriebsausgabe - die Tilgung hat keine steuerliche Auswirkung
Das folgende Praxis-Beispiel beschreibst sehr anschaulich und detailliert wie die Anschaffungskosten gebucht werden.
Wenn du den Sachverhalt an dein Vorhaben anpasst, erhältst du sicher eine gute Orientierungshilfe. Authentisches Zahlenmaterial macht das Praxis-Beispiel gut nachvollziehbar.
Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Grundstücks mit aufstehendem Betriebsgebäude
- Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude
- Aufteilung der Anschaffungskosten
- Abzugsfähig Abschreibung
Das Beispiel kann eine individuelle Finanzierungs-Beratung natürlich nicht ersetzen. Als "Erste Hilfe zur Selbsthilfe" aber bestimmt hilfreich.
Viel Erfolg!Für solche Projekte solltest du dir unbedingt einen Steuerberater nehmen.