Doppelte Grundschuldsicherung der Baufinanzierung?
Hallo,,
Ich habe ein Frage zum Thema Grundschuldsicherung. Wir haben 2015 ein Haus gekauft. Die Kaufsumme 200.000€ wurde vollständig mit insgesamt 3 Darlehen finanziert. Alle 3 Darlehen wurden auch zu 200.000 € als Grundschuld im dazugehörigen Grundbuch eingetragen.
Ein Teil der Baufinanzierung (ca.45.000€) wird aber noch zusätzlich durch freie Grundschulden eines anderen Eigentums mit abgesichert.
Jetzt wollen wir genau dieses alte Objekt verkaufen. Der VK deckt zwar die noch offenen Grundschulden an dem Objekt, zusätzlich müssen wir aber auch den zusätzlich abgesicherten Teil der Grundschulden aus unserem neuen Haus bezahlen, sonst erfolgt keine Löschungsbewilligung.
Diese Grundschulden wollen wir aber gar nicht tilgen, zumal diese vollständig im eigenen Gundbuch gesichert sind. Es war auch nicht beabsichtigt, eine alte Immobilie als zusätzliche Absicherung anzubieten.
Wenn doch die neue Baufinanzierung zu Bezahlung des Kaufpreises dient und diese komplett als Grundschuld im Grundbuch des neuen Objektes dringlich eingetragen ist, dann ist doch eine zusätzliche Absicherung nicht mehr nötig, oder sehe ich hier etwas falsch.?
Ich hoffe mir kann das jemand plausibel erklären. Danke im voraus.
MJ
1 Antwort
Die Grundschuld auf dem jetzt zu verkaufenden Objekt dient der Sicherstellung des Gesamtdarlehens, da der Beleihungswert (und die Beleihungsgrenze) zur gesamten Finanzierung und Besicherung auf dem neuen Objekt hier nicht hoch genug ist. Der Wert eines Objektes ist nicht der Gesamtentstehehungspreis des Objektes, sondern es wird immer noch ein Sicherheitsabschlag getätigt. Da nach Abzug des Sicherheitsabschlages der "Beleihungswert und die Beleihungsgrenze" zur gesamten Sicherstellung an dem neuen Objekt nicht ausreicht, wurde das alte Objet zur Sicherstellung mit herangezogen. Wenn jetzt die Grundschuld auf dem nalten Objekt gelöscht werden soll (weil es verkauft wird), dann muß das überhängende Darlehen welches auf dem neuen Objekt sichergestellt wurde, zurückgezahlt oder anderweitung gesichert werden, z.B. Bankbürgschaft als Überhangsbürgschaft. Ich würde hier mal ein Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen, um das Problem zu lösen. Es gibt hier sicherlich eine passende Sicherstellungsmöglichkeit. Man muß nur miteinander reden.