AfA Fehler Finanzamt nachträgliche Korrektur möglich?
Hallo,
die vom Finanzamt berechnete AfA ist falsch. Die haben eine viel geringere Wohnfläche genommen. Außerdem haben die den Anteil Haus vom Boden (40%) gleich Doppelt vom Wertanteil, der auf das Gebäude fällt, abgezogen.
Also vom 250.000€ Gebäudewert haben die zwei Mal die 40% abzeogen.
Das habe ich dieses Jahr gemerkt, weil die dieses Jahr korrekterweise den höheren Wert angegeben, also nur einmal die 40% abgezogen haben.
Kann ich die Wohnfläche korrigieren lassen und den doppelten Abzug durch das Finanzamt für die Vorjahre monieren?
2 Antworten
Du kannst bei der aktuellen Steuererklärung und bei allen künftigen den Betrag ansetzen, den Du für richtig hältst. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn Du auch das Finanzamt von dessen Richtigkeit überzeugen kannst. Ansonsten würde ja wieder ein abweichender Bescheid ergehen.
Folge ist dann im Prinzip, dass die Abschreibung am Ende ein Jahr länger läuft. Denn die im ersten Jahr nicht berücksichtigten Beträge sind ja nach Ablauf des normalen Abschreibungszeitraums noch übrig.
Ja, wenn Korrekturvorschriften greifen.
Z.B VDN i.S.d §120 AO