Mietvertrag, was alles in der Selbstauskunft angeben?
Hallo zusammen,
da ich zurzeit auf Wohnungssuche bin bzw war, hätte ich eine Frage zur Selbstauskunft.
Mein Vermieter möchte eine Selbstauskunft, was natürlich normal ist, aber was kommt alles in die Spalte "Für den Mietvertrag wichtige Angaben"? Ich habe zb. Schulden die ich zurzeit in Raten abbezahle, diesen wird er natürlich auch in der Schufabonitätsauskunft sehen.
Kommt dies besser rüber wenn man es direkt angibt und mit offenen Karten spielt?
& wenn ja, wie soll ich das am besten Schreiben, Schulden in Höhe xy wird in Monatlichen Raten von xy beglichen?
Mfg
5 Antworten
In die Selbstauskunft gehören nur Informationen, die für das zukünftige Mietverhältnis relevant sind.
Persönliche Fragen, wie z. B. Religionszugehörigkeit, sind unzulässig.
Es besteht auch keine rechtliche Verpflichtung, als Mieter eine Selbstauskunft auszufüllen. Im Gegenzug kann der Vermieter allerdings die Überlassung der Wohung versagen.
Vermieter möchten hier z. B. den Familienstand, Haustiere, berufliche Tätigkeit und Einkommenshöhe abfragen - wobei selbst ehrliche Angaben keine Garantie für pünktliche Mietzahlungen und ein harmonisches Mietverhältnis sind.
In Deinem Fall würde ich die Zahlungsverpflichtungen angeben. Meist wird eine Schufa-Auskunft eingeholt, bzw. verlangt, und spätestens dann wird der Vermieter Einsicht in Deine finanziellen Verhältnisse erlangen.
Da gibt der Mieterbund allerdings andere Informationen.
Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann. Fragen nach dem Einkommen und nach dem Arbeitsplatz.
Die Einkommenshöhe geht den Vermieter auch nichts an.
Richtig. Eigentlich geht den Vermieter rein gar nichts, außer dem Namen des Mieters, etwas an.
Hast Du das, was ich von der offiziellen Homepage des Mieterbundes kopiert habe, nicht gelesen? Du schreibst außerdem selbst, dass das monatliche Einkommen relevant für die Vermieter ist.
Antwort von anitari, vor 1 Std 24Deine Schulden gehen den potentiellen Vermieter nichts an.
'Wichtige Angaben für den Mietvertrag wären z. B. da monatliche Nettoeinkommen, Angaben zu Arbeitsverhältnis usw
Hast Du das, was ich von der offiziellen Homepage des Mieterbundes kopiert habe, nicht gelesen? Du schreibst außerdem selbst, dass das monatliche Einkommen relevant für die Vermieter ist.
Eine Mieterselbstauskunft ist freiwillig. Ist der Interessent der Meinung das wonach darin gefragt wird geht den pot. Vermieter nichts an muß er die Fragen nicht beantworten.
Das er dann die Wohnung nicht bekommt ist eine andere Sache.
Einen rechtlichen Anspruch auf Auskünfte hat der Vermieter jedenfalls nicht.
Dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstauskunft gibt, habe ich in meiner ursprünglichen Antwort bereits erwähnt...
Deine Schulden gehen den potentiellen Vermieter nichts an.
'Wichtige Angaben für den Mietvertrag wären z. B. da monatliche Nettoeinkommen, Angaben zu Arbeitsverhältnis usw.
In der Schufabonitätsauskunft steht nicht bei wem man welche Schulden hat.
Außer man ist so unklug und gibt dem Vermieter die kostenlose Datenübersicht. Die geht ihn nämlich auch nichts an.
Es steht zwar nicht drin bei wem ich die Schulden habe, aber die Höhe der Schulden.
Ich habe zwei Seiten, erste Seite Zertifikat & zweite der Schufabonitätsauskunft(Zertifikat) Der Betrag mit Datum etc.
Die weiten Briefe mit allen Infos zu Kontodaten etc kommen natürlich nicht zum Vermieter, aber letzendlich sieht er ja das ich noch Schulden haben in der Auskunft die ich im Zukommen lassen muss.
Ein Kredit der ordnungsgemäß "bedient" wird ist ja nicht negativ
Nein, deine Ratenzahlung steht nicht in der Schufa-Auskunft für den Vermieter und das geht den auch nichts an.
Mit der Selbstauskunft ist die Selbstauskunft der Schufa gemeint.
Der Mieter ist hauptsächlich daran interessiert, dass er eine einigermaßen Sicherheit hat, sein Geld zu bekommen.
Mein Vermieter möchte eine Selbstauskunft, was natürlich normal ist
ich vermiete seit 35 Jahren
das habe ich noch von niemandem verlangt
so viel zum Thema "normal"
Die Einkommenshöhe geht den Vermieter auch nichts an. Es reicht, wenn der Mieter in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsvertrag ist.
Ein Kredit der ordnungsgemäß "bedient" wird ist ja nicht negativ