illegaler download was tun!

11 Antworten

Hallo. Das kommt auf dein Verhältnis zu deinem Exfreund an. Du kannst ihn bei der Polizei wegen Verletzung von Urheberrecht anzeigen. Es wird dann ein Strafverfahren gegen deinen Ex geführt. Die Klage von Waldorf ist Zivilrecht- du musst beweisen das DU es NICHT warst der gesaugt hat. (geklagt wird vermutlich am LG München und da sind die Richter mit den Waldorf-Anwälten anscheinend per Du) Das kannst du dann zb. mit der Strafanzeige gegen deinen EX.
Nun kannst du evtl. als STÖRER in Haftung genommen werden weil du einen Internetanschluss hast über den gezogen wurde, was bedeutet das du für die Anwaltskosten aufkommst. Teilweise kommt da die 100,- Euro Deckelung zum Tragen. Würde bedeuten du zahlst 100,- Euro und verweist auf deinen Ex als Täter inkl. der Strafanzeige. Das Verhältnis zum Kindsvater wird danach vermutlich jedoch nicht mehr besonders sein-gerade in Bezug auf Umgang- Sorgerecht, Unterhaltszahlungen usw. aber damit sollte sich das andere erledigt haben. Vermutlich sollst du weiterhin eine Unterlassungserklärung abgeben. Wenn überhaupt dann jedoch nur eine modifizierte.

Nichts zu unternehmen ist sicherlich keine gute Lösung und in deinem Fall, wo dir der Verursacher bekannt ist würdest du dich quasi für ihn opfern.

Waldorf hat es offensichtlich nicht eilig und auch wenn du (beast) ein Jahr Ruhe hattest bedeutet das noch garnichts. Nach drei Jahren kannst du auf atmen. Aber du wirst vorher sicher wieder Post bekommen.

Wenn jemand wie beast solche Antworten schreibt würden mich die eigenen Erfahrungsberichte nach erhaltener Mahnung bzw. Klage interessieren und deren Ausgang bzw. nach der Verjährung . Alles andere sind Vermutungen und helfen niemand weiter.

Hallo, einer Freundin von mir, ist so etwas ähnliches wie bei dir, auch passiert. Letzlich ist es dein Anschluß und deine Verantwortung! Meine Freundin ging zur Verbraucherzentrale ( die haben dort einen Anwalt ), der hat Einspruch eingelegt und die Forderung runtergehandelt. Einen Teil mußte sie aber bezahlen!!

lg bergwelt2012

PS Nichtstun und abwarten halte ich für eine sehr schlechte Lösung!!

Sajonara  06.07.2012, 13:08

DOCH!,. wer es zugibt, hat schon gestanden und darauf warten die nur , aber bleib ruhig weiter ein treuer und "gläubiger" Konsument, damit sie dich besser "ausnehmen" können, immer schön stillhalten, .. auch da

Da du für deinen Internetanschluss verantwortlich bist...bist du auch in der Pflicht.

Du solltest dir schnellstens einen Anwalt nehmen.

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

Sajonara  06.07.2012, 13:11

oder mal abwarten,

Ich würde erstmal gar nichts unternehmen, der Kläger ist in der Beweispflicht, sprich hier wird, aufs gerade wohl erstmal ne Forderung gestellt. Beim nächsten Schreiben schickst Du ne Meldung zurück dass du nichts geladen hast, dann müssen sie Klagen und auch die Beweise vorbringen, wenn Sie denn welche haben, heisst dass das Sie auch den Film benennen können, müssen.

Hunde die bellen beißen nicht, nur lassen sich andere vom bellen schon mal einschüchtern. :-)))

stielmus  17.07.2012, 14:45

bloß keinen Kontakt aufnehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!das enddet nicht gut

Es ist zwar dein Internetanschluss, aber er hat es runtergeladen, such dir einen Anwalt und besprech das alles mit ihm! Er wird dir den besten Rat geben können den du bekommen kannst. Du hast nichts getan und dafür darf man dich auch nicht zur verantwortung ziehen!

Sajonara  06.07.2012, 13:13

Klar: "such die einen Anwalt und bezahl zuerst mal mind 125.- EUR Beratungsgebühr", das ist sicher schon mehr als die enstprechenden "Forderung", oder?

Arbeitsbeschaffungs-Massnahmen, von Anwälten für Anwälte, PR und Marketing Strategien, wie üblich

Astroprofiler  07.07.2012, 00:43
@Sajonara

:-))) ich kapier nicht dass das keinem Auffällt, verfahren wird immer gegen Geldzahlung an die gegnerische Anwalts-Seite nicht weiter verfolgt, kostet aber noch die Gebühr für den eigenen Anwalt. :-)))

Mit Speck fängt man Ratten, mit Angst Mäuse. :-)))