Immer noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft?
Hallo zusammen, ich 17 Jahre, wurde Anfang des Jahres (Mitte Januar) in der Schule mit einer größeren Menge (ca. 8g) Marihuana erwischt worden. Nach ca. 2 Wochen bekam ich Post von der Polizei und ich wurde anschließen vorgeladen. Die Polizei meinte nach der Vorladung das ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen werde und die dann weiterentscheiden wie es nun weitergeht. Nun haben wir schon fast Juni und es sind seit der Vorladung etwa 6 Monate vergangen. Ich frage mich jetzt ob ich noch was vom Staatsanwalt hören werde, weil ich es so kenne das man im Normalfall schon nach 2-3 Monaten Bescheid bekommt. Ich wäre euch sehr dankbar für hilfreiche Antworten! MfG
6 Antworten
Der Staatsanwalt wird sich schon noch melden, solche Sachen kommen in der Reihenfolge immer ganz hinten, es gibt wichtigeres zu tun.
Wenn du von der Polizei vorgeladen und vernommen wurdest, wird irgendwann auf jeden Fall etwas von der Staatsanwaltschaft kommen (§ 170 Abs. 2 S. 2 StPO). Wie lange dies dauern wird, hängt ist unterschiedlich und lässt sich schlecht voraussagen.
Der Besitz von Marihuana in einer derartigen Menge ist für die Staatsanwaltschaft natürlich nicht wirklich interessant und genießt daher keine besonders große Priorität. Insofern kann es gut sein, dass du noch länger warten musst.
§ 171 ist der Einstellungsbescheid, der an den Strafantragsteller geht. § 170 Abs. 2 S. 2 regelt dagegen die sogenannte Einstellungsnachricht, die an den Beshculdigten geht. Insofern wäre § 171 einschlägig, wenn das Verfahren eingestellt wird.
Der § 170 StPO kommt hier schon allein deshalb nicht zum tragen weil er nur dann zutrifft wenn die Ermittlungen nicht genügenden Anlaß zur Erhebung einer öffentlichen Klage bieten. Das kommt einem klassischen Freispruch gleich. Dies kann aber bei dem in der Frage geschilderten Fall nicht passieren. Die Drogen wurden bei dem Fragesteller sichergestellt, das ist ganz einfach Fakt und nach § 29 BtMG strafbar. Somit kommt nur noch eine Einstellung nach § 153 StPO ff. in Frage. Darüber wird er dann nach 171 beschieden.
ja, wirst du
das ist halt kein so wichtiger fall, das dauert
mit einer größeren Menge (ca. 8g)
witzig...
"Hallo, ich 17 Jahre, wurde erwischt worden..."
Das klingt nicht gerade nach Erfolg von Schule und Cannabis.
Anyway.
Es gibt eine einfache Antwort auf Deine Frage:
Erneut bei der Polizei vorstellig werden, das Aktenzeichen des Strafverfahrens herausfinden und dann mutig bei der Staatsanwaltschaft anrufen und erfragen, wieso - verdammt noch mal - Du bislang immer noch keine Verfahrenseinstellungs-Benachrichtigung bekommen hast.
Hahha mein freund mit 25g
Und seit 1 Jahr kam noch nix das kann lange dauert lg
Der hier zuständige § ist 171 StPO, nicht 170.