Post für meinen Vermieter kommt in meinem Briefkasten und Er ist hier gemeldet
Hallo , hier mal eine Frage in einem ungewöhnlichen Fall. Mein Vermieter lebt im Ausland und ist aber unter meiner Adresse gemeldet , da das Haus sein Eigentum ist und er es mal selber bewohnt hat . Nun kommt auch seine Post hier zu mir. Er ist laut Meldebehörde hier gemeldet so als wenn er tatsächlich hier wohnt. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus welches ich vollständig gemietet habe. Seine Post habe ich bisher aufgehoben, möchte das aber in Zukunft nicht mehr. Mache ich mich strafbar wenn ich von seiner "Scheinadresse " weiß und die Post annehme ??? Mir wird die Sache langsam komisch, vor allem was ist mit der Post ? Darf der Briefträger die Post ein schmeißen obwohl er weiß das der Vermieter hier nicht wohnt?
4 Antworten
Also dem Briefträger bleibt nichts anderes übrig er muss sogar die Post da einwerfen wo jemand gemeldet ist. Eine Maßnahme währe zum Einwohnermeldeamt zu gehen und denen diese Situation zu schildern. Vllt hat er das im Ausland auch nur als Zweitwohnsitz und bei dir als Hauptwohnsitz. Wenn das Amt dir nicht weiter helfen kann dann würde ich einen Anwalt befragen ob dies so überhaupt rechtens ist.
Dann würde ich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen wenn möglich und Ihm mitteilen, dass du keine Verantwortung mehr für seine Post übernehmen möchtest. Dies ist ja auch Strafbar was er macht. Wenn er dir nicht entgegen kommen will dann such einen Anwalt auf.
Hallo Jung1986 ja, ich glaube auch das sein Verhalten nicht legal ist und ich möchte keinen Ärger bekommen falls mal jemand vom Amt kommt stehe ich als Mitwisser da. Danke für deine Antworten , ich nehme das jetzt mal in die Hand.
Woher soll denn so ein Zusteller wissen, wer um alles in der Welt in einem Gebäude gemeldet ist!?! M.E. richten sich Zusteller ausschließlich nach dem auf einem Briefeinwurf erkennbaren Namen! Ist der Empfängername nicht zu finden, dann geht die Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück an den Absender.
Wenn Sie das Haus mit seinem Briefkasten alleine nutzen, dann steht doch vermutlich auch nur Ihr Name auf dem Briefkasten. Geben Sie dem Briefträger folglich falsch zugestellte Post wieder zurück und nennen Sie dem Briefträger, soweit bekannt, die neue Anschrift des Vermieters.
dann hätten Sie einen Nachsendeantrag für den machen sollen auf dessen neue Adresse oder man wirft diese Post mit der Aufschrift "unbekannt verzogen, zurück an den den Absender" wieder in den Briefkasten.
Hi, gib dem Briefträger seine Post zurück mit dem Hinweis >verzogen nach XXX< oder falls Du Unannehmlichkeiten befürchtest als >unbekannt verzogen<.
Hallo , danke für deine Antwort . Nein ,der Wohnsitz im Ausland ist nicht gemeldet. Aufgrund der Krankenkasse braucht er einen Wohnsitz in Deutschland. Ich will das aber nicht mehr !!Das blöde ist ich habe damals gesagt das ich die Post annehme und aufhebe nun möchte ich diese Verantwortung nicht mehr tragen.