Vermieter erlaubt keine Anmeldung bei Unter bzw. Zwischenmiete?

5 Antworten

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet dich anzumelden, genauso muß deine Vermieterin diesen Einzug bestätigen. Ich kann mir nur vorstellen, dass deine Vermieterin, die Unter- oder Zwischenvermietung nicht mit ihrem Vermieter abgesprochen hat, was sie tun müsste. Ansonsten fällt mir kein Grund ein, warum sie gegen eine Anmeldung sein sollte.

Wenn du jemand kennst, der sich gut mit solchen Sachen auskennt, solltest du ihm mal deinen Vertrag zu lesen geben. Und sprich deine Vermieterin mal darauf an, dass ihr beide gesetzlich dazu verpflichtet seid, deinen Einzug anzumelden.

Such dir Hilfe, denn dass kann sehr teuer werden und nicht nur für dich, sondern auch für deine Vermieterin.

Kann etwas passieren, wenn ich mich weiterhin nicht anmelde?

Bei Meldeversäumnissen sind Bußgelder bis 1000€ möglich.

Wie kann ich der Vermieterin vermitteln, dass ich mich anmelden muss

Es ist gesetzlich vorgeschrieben dass du dich Anmeldest wenn du eine Wohnung bezieht.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=17

Deine Vermieterin ist auch gesetzlich verpflichtet dir diesen Einzug zu bestätigen.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=19

Stadewaeldchen  30.12.2020, 10:49

Was mit gerade noch einfällt: Welchen Grund hat die Vermieterin für die Befristung genannt? Und hat sie dir diesen schriftlich mitgeteilt?

Falls keine schriftliche Mitteilung erfolgte oder der Grund ein anderer war als zulässig dann hast du so oder so einen unbefristeten Mietvertrag.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

1. Egal- ob Unter-, Zwischen- oder Sonstwas-Miete: Für ein befristetes Mietverhältnis braucht es einen guten Grund. Dieser muss im Mietvertrag stehen. Tritt dieser Grund nicht ein, wird aus dem befristeten ein unbefristetes Mietverhältnis.

2. Falls Dich die Vermieterin los werden will, kann sie Dich wegen Eigenbedarf kündigen. 3 Monate K-Frist. Zieht sie dann nicht selbst ein, kannst du ggf. Schadensersatz von ihr verlangen.

3. Du konntest zustimmen, dass Du die Bedingung erfüllst, Dich nicht anzumelden. Da Du aber gesetzlich dazu verpflichtet bist, darfst Du diese Zustimmung ignorieren. Sie muss Dir, ob sie will oder nicht, eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Tut sie das nicht, wird das Einwohnermeldeamt diese direkt von ihr anfordern und ihr ein heftiges Bussgeld abverlangen. Die Kündigung dürfte Dir aber dann sicher sein.

4. Da Du Dich nicht gleich umgemeldet hast, bist du auch in Verzug und kannst auch belangt werden. Die Angst ist also begründet und ich nehme mal an, wenn Du ehrlich bist mit dem Einzugsdatum, ist Dir ein Bußgeld sicher. Gibst Du ein falsches Datum an, das dann nicht mit der Wohnungsgeberbescheinigung übereinstimmt, hättest Du wieder ein Problem.

Mein Vorschlag daher: Melde Dich nicht mehr um, sondern intensiviere die Suche nach einer neuen Bleibe. Melde Dich dann um, wenn Du woanders eingezogen bist.

Zu Deiner letzten Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben, weil ich die Vermieterin nicht kenne.

brido  30.12.2020, 14:57

ganze Immobilien sind daraus ausgenommen zumidest in Österreich. Dies ist hier kein rein Deutsches Form. Es handelt sich um ein bis 2 Familienhäuser und Wohnungen die nicht mit Fördermittel eingerichtet wurden.

Also dass sich jemand nicht anmelden soll, ist schon fragwürdig. Als Vermieter mache ich mich mit dieser Aufforderung strafbar. Und Du ebenfalls. Ich vermute mal, dass Deiner Vermieterin die Erlaubnis zur Untervermietung von der Genossenscahft nicht erteilt wurde (warum auch immer). Sie riskiert damit also eine fristlose Kündigung und somit würdest auch Du auf der Straße stehen.

Befristete Mietverträge müssen begründet werden, aber von Ketten-Mietverträgen, die immer nur 6 Monate gelten, habe ich ja noch nie was gehört. Rechtens scheint das nicht zu sein. Ich bin selber Vermieterin und würde dieses Risiko nicht eingehen. Die Strafen für Vermieter sind doch recht saftig.

Ich weiß wie schwer es ist, in unserer Stadt eine Wohnung zu finden. Aber bleib bitte dran und versuche, ein ordentliches Mietverhältnis einzugehen. Du befindest Dich gerade auf sehr dünnem Eis. Ich drücke Dir die Daumen!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dein Vermieter dir nicht erlaubt dich unter der Adresse anzumelden bzw. sich weigert dir die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen ist was faul.

Ich vermute das er die Wohnung ohne Wissen und Erlaubnis untervermietet.

Wenn Raus kommt das Du dich nicht angemeldet hast droht ein Bußgeld bis 1.000 €, deinem Vermieter, weil er dir die Bescheinigung nicht ausstellt, bis 50.000 €.