Briefkastenpflicht?
Ich wohne in einem Einfamilienhaus mit eigener Einfahrt. Wir hatten noch nie einen Briefkasten und die Zustellung der Post klappte dennoch in dem der Briefträger die Post an die Türe (großer Griff) steckte. Seit kurzem haben wir eine neue Zustellerin die sich weigert dies zu tun. Sie steckt uns täglich einen Abholnachweis in die Türe sodas wir gezwungen sind (auch wegen Werbung) in die Stadt zur Filiale zu fahren.
Ist dies zulässig?
3 Antworten
Hallo!
Nein. Ein Kasten ist keine Pflicht.
http://www.hausjournal.net/briefkasten-pflicht
... aber
Gemäß § 2 Absatz 4 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat die Zustellung an die in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, ist es dem Zusteller erlaubt, die Zustellung nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger zuzustellen. Sollte die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger gemäß § 2 Abs. 4 S. 4 PUDLV von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der Betroffene sollte danach allerdings informiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausbriefkasten#Post-Universaldienstleistungsverordnung
denke schon .. post an "den griff zu stecken" ist nicht aufgabe eines zustellers... und damit ist die post auch nicht mehr haftbar....
Ja, das ist zulässig.