wer muss Kaminfeger zahlen? Ich oder mein Vermieter.
Hallo zusammen, würde gerne wissen wer die Rechnung des Kaminfegers übernehmen muss. Die Ölheizung gehört doch zum Haus. Und für Wartung und Instandhaltung ist doch eigentlich mein Vermieter zuständig oder? Mein Schorni war sich auch nicht 100%ig sicher meinte aber da wir in einem Einfamilienhaus wohnen und geheizt werden muss auch wenn niemand das Haus bewohnt (wegen der ganzen Leitungen etc) müsste der VM zahlen. Danke schonmal für Antworten Grüße Querdenker911
10 Antworten
Der Vermieter zahlt an den Schornsteinfeger. Die Kosten darf er als Betriebskosten an dich abwälzen. Voraussetzung ist, dass im MV das entsprechend vereinbart wurde.
Du hast eine Whg./Haus gemietet dafür bezahlst du Miete, die Betriebsksosten gehen zu deinen Lasten, diese Kosten sind Verbrauchskosten, welche starken und laufenden Schwankungen unterliegen, da die Mieten ganz anderen Kriterien unterliegen, als die Betriebskosten werden die getrennt gerechnet
Wenn man ein ganzes Haus mietet, wird üblicherweise im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter alle Betriebs- und Nebenkosten selbst trägt und auch direkt bezahlt.
Das geht nicht bei allen auf Mieter umlegbaren Betriebs- und Nebenkosten. Z.B. geht der Grundabgabenbescheid immer an den Hauseigentümer.
Der Schornsteinfeger gehört in die normalen Nebenkosten, ebenso die Wartung der Heizung. Wenn Du sie gleich bezahlst, kannst Du sie auch beim Finanzamt gelten machen, als handwerkliche Aufwendungen oder so ähnlich..
Nein, mit einer entsprechenden Rechnung auf den eigenen Namen kann man das auch als Mieter...
Den Kaminfeger musst du nicht direkt bezahlen. Er muss seine Rechnung dem Gebäude- und Heizungseigentümer schicken - also deinem Vermieter.
Instandhaltung muss ein Mieter nicht zahlen - Wartung nur dann über die Betriebskosten, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde. Dann zahlt der Mieter Betriebskostenvorauszahlungen, über die der Vermieter abrechnen muss. Besteht also ein Mietvertrag in dem Betriebskostenvorauszahlungen für Heizung vorgesehen sind, dann tauchen die Kaminkehrerkosten in der Betriebskostenabrechnung auf. Natürlich nur anteilig für den Zeitraum, den man das Haus oder die Wohnung gemietet hat.
Das läuft unter haushaltsneue Dienstleistungen aber ich kann sie nur zu 20% gültig machen und nur dann wenn ich Eigentümer bin :)