Pornographische Internetseiten sittenwidrig?
Musste neben meinem Mietvertrag einen weiteren Vertrag zur Internetnuzung unterschreiben (wohne im wohnheim) und da das internet inklusive ist und der Vermieter abgerufene seiten einsehen kann mach ich mir da sorgen. Im vertrag stand das es nicht erlaubt sei rechts oder sittenwidrige inhalte abzurufen oder gar hochzuladen. Da stellt sich die frage was darunter fällt.
4 Antworten
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vermieter überhaupt aufgerufene Internetseiten einsehen darf. Meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz bzw. das Fernmeldegeheimnis. Diese Vertragsklausel wäre dann m.E. nichtig. Pornographie ist nicht sittenwidrig, es sei denn, darin werden verbotene sexuelle Handlungen an Kindern usw. gezeigt.
Es gibt solche und solche. Gut gemachte Videos mit Sinn fürs schöne sollte man nicht mit den brutalen primitiven Spritzorgien in einen Topf werfen.
nun hab ich die frage umfangreicher gestaltet
ich denke das sollte helfen bei der beantwortung :)
Natürlich nicht, alleine schon, weil es den Vermieter nichts angeht was du dir im Internet anschaust. Wenns nicht sogar strafbar ist, wenn er das einfach einsieht.
Nein denke nicht