Muss der Vermieter den Mietvertrag vorab schicken?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muss den Vertrag nicht schicken und ihr könnt da auch gar nix machen.

Wäre ich der Vermieter, wäre das Thema nach dieser Frage sowieso schon erledigt:

ob wir den Vertrag vorab zugeschickt bekommen könnten um ihn von einem Anwalt überprüfen zu lassen. 

Wenn Mietinteressenten schon vor Abschluss Mietvertrags einen Anwalt hinzu ziehen, wie oft werde ich während des Mietverhältnisses von eben diesem Anwalt oder auch anderen Anwälten mit allem Möglichen belästigt?

Nein, danke!

(Ich schreibe aus Erfahrung. Vielleicht sieht das jemand anders, der noch keine diesbezüglichen Erfahrungen gemacht hat.)

Als Vermieter machen wir es mal so und mal so, aber am allerliebsten ist es uns, wenn man den ausgefüllten Mietvertrag gemeinsam durch geht, offene Fragen direkt klärt, gewünschte und beiderseits akzeptierte Formulierungen direkt handschriftlich anpasst bzw. hinzu fügt und dann möglichst gleich die Unterschrift drunter setzt. Wenn Mietinteressenten danach "noch eine Nacht drüber schlafen wollen", meinetwegen, aber viel mehr als eine Nacht sollte es eigentlich nicht sein, denn in der Regel warten noch andere Interessenten.

bwhoch2  20.05.2021, 10:45

Danke für die Auszeichnung.

verena891 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 14:42

naja Wir ziehen alle drei aus dem Elternhaus aus, wir hatten bis jetzt noch eine Erfahrungen mit Verträgen. Der Anwalt ist nur dazu da, damit wir nichts unterschreiben, was uns später mal auf en kopf fallen könnte.

bwhoch2  19.05.2021, 15:05
@verena891

Alles schön und gut, aber auf das Wort "Anwalt" reagieren wohl die meisten Vermieter sehr allergisch.

Der Vermieter muss den Vertrag vorher nicht senden. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass er euch über den Tisch ziehen kann, da er strengen Regeln unterworfen ist.

Wenn nichts drinsteht, was du nicht verstehst oder was eindeutig nicht in deinem Interesse ist, dann solltest du dir keine zu großen Sorgen machen.

Er muß in nicht zuschicken, ebenso wie du nicht verpflichtet bist, die Katze im Sack zu kaufen.

Seriöse Vermieter geben zukünftigen Mietern die Zeit, den Vertrag vor dem Unterschreiben eingehend zu prüfen.

verena891 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 10:30

Also denkst du, dass mit dem Vertrag was nicht stimmt?

Dxmklvw  19.05.2021, 10:33
@verena891

Das kann ich nicht wissen. Doch bei solchem Geschäftsgebaren gehe ich immer davon aus, daß da jemand krumme Touren versucht.

Diese Begründung is taktisch unklug. Ihr habt aber grundsätzlich das Recht, den Mievertrag mit nach Hause zu nehmen um ihn in aller Ruhe studieren zu können. Bei dieser Gelegenheit könnte man ihn natürlich juristisch unter die Lupe mehmen lassen.

Ein Mietvertrag ist bereits mündlich rechtswirksam und unterliegt dann dem BGB. Deshalb, nein, er muss Euch überhaupt nix schicken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
AnglerAut  19.05.2021, 10:32

Der Mietvertrag gilt nicht als geschlossen, wenn vereinbart wurde, dies schriftlich zu machen (§ 154 II BGB). Aber dein Schluss ist trotzdem richtig.

verena891 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 10:32

Aber wie sollen wir dann wissen, ob der Vermieter uns nicht übers Ohr haut? Wir kennen uns nicht mit Verträgen aus und wissen nicht was da zb nicht drinstehen darf. Deshalb der Anwalt

verreisterNutzer  19.05.2021, 10:51
@verena891

Wenn ihr nur einen mündlichen Vertrag bekommt, dann gilt das BGB... das weiß auch der Anwalt und kennt die betreffenden Gesetze.

Wen nDu beim Bäcker ein Brötchen kaufst, bekommst Du ja auch keinen schriftlichen Kaufvertrag.

verena891 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 10:52
@verreisterNutzer

Den Vertrag bekommen wir Freitag schriftlich aber wir wollten ihn eben vorab checken lassen.

verreisterNutzer  19.05.2021, 11:01
@verena891

Dann ist doch alles gut, meist werden dazu Vordrucke aus dem Internet oder vom Verein "Haus und Grund" verwendet, die sind dem Anwalt bekannt, hat er täglich auf dem Tisch. Selbst wenn es ein frei verfasster Vertrag ist, hat der Anwalt den in 10 Minuten gelesen und für gut, oder eben nicht so gut befunden.

Wichtiger ist es, sich als Mieter um seine private Haftpflichtversicherung zu kümmern. Ist "Verlust privater Schlüssel" (falls erforderlich), mitversichert? Sind "Mietsachschäden" mitversichert? Beides sehr wichtige Punkte die man auf keinen Fall vernachlässigen sollte und die nicht selbstverständlich in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Bei einer Schließanlage wie sie in Mietwohnungen oft üblich ist (Schlüssel passt für Gebäude- und Wohnungstür), kann ein verlorener Schlüssel leicht einige hundert bis mehrere 10.000 € kosten.