Pool durch Sturmschäden kaputt

5 Antworten

Wieso sollte die Versicherung des Vermieters euren Pool bezahlen? Der Pool ist nicht Eigentum des Vermieters und der Schaden fällt auch nicht in seinen Wirkungsbereich. Wenn er euch das Aufstellen des Pools auf seinem Grundstück gestattet bedeutet es doch nicht, dass er damit auch die Verantwortung trägt.

Welche der Versicherungen des Vermieters sollte denn deiner Ansicht nach den Schaden bezahlen?

Juma123 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 15:10

Natürlich ist der Pool nicht Eigentum des Vermieters. Aber was wäre denn wenn so ein Baum in den Garten der Nachbarn fallen würde und dort etwas zerstört? Das wäre auch kein Eigentum des Vermieters. Es war sowieso nur eine Frage der Zeit bis dieser Baum kippt.. Er sagt uns ja, dass die Versicherung den Schaden nur nicht übernimmt weil keine Rechnung vorhanden ist

StupidGirl  23.04.2014, 15:20
@Juma123

Gegen Sturmschäden wäre der Nachbar doch selbst versichert.

Es war sowieso nur eine Frage der Zeit bis dieser Baum kippt.

Entschuldige mal, aber wenn man soetwas kommen sieht, warum stellt man dann genau in den Gefahrenbereich einen Pool?

schleudermaxe  23.04.2014, 19:13
@Juma123

.... was dann wäre? Dann gehört das Holz ab Grenze den Nachbarn, der muß seinen Kram alleine entsorgen und wenn ein Schaden angerichtet wurde, trägt der Nachbar auch die Folgen bzw. leistet sich dafür eine Versicherung. Alles eigentlich ganz einfach.

Juma123 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 22:10
@StupidGirl

Weil es zu der Zeit als wir unseren Pool aufgebaut haben noch genug grössere Tannen gab, die zwischen dem Baum und unserem Pool standen. Unser Pool ist zum Teil in den Boden eingelassen, also nicht so leicht an eine andere Stelle zu bringen ;)

Ich schließe mich hier meinen Vorrednern an: Die Versicherung des Vermieters hat nichts mit eurem Pool zu tun.

Den Sturmschaden an deinem Eigentum regelt deine Hausratversicherung. Für den Fall, dass die Grundstückhaftpflichtversicherung des Vermieters einstehen soll, ist es Aufgabe der Hausratversicherung diese Versicherung mit ins Boot zu holen. Der Vermieter selbst ist erstmal raus.

robe53  23.04.2014, 23:38
Den Sturmschaden an deinem Eigentum regelt deine Hausratversicherung.

Das sehe ich nicht so. In der Hausratversicherung sind zwar Sturmschäden versichert, aber nur an Sachen, die sich in einem Gebäude befinden! Da sich der Pool ausserhalb des Gebäudes befindet besteht keine Deckung.

Juma123 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 22:04

Wie sieht es denn aus wenn es das Eigentum von mehreren Personen ist?

Gerhart  24.04.2014, 08:30
@Juma123

Du verfolgst mit deiner Frage, dass mehrere Mieter des Hauses sich am Kauf des Pools beteiligt haben. Hattest du nicht deren Anteile gegen Quittung etwas später doch noch bezahlt? Lass durch einen Gutachter den Zeitwert des Pools schätzen und übergib das Gutachten dem Vermieter und deiner Hausratvers.

Hallo Juma123,

so wie du den Schaden beschreibst, denke ich dass du auf dem Schaden sitzen bleibst. Doch bevor ich dir eine „ RICHITGE“ Antwort geben kann, müsste ich noch was wissen.

Und zwar…

Soll man den Pool auf und abbauen? Oder ist er für eine Ganzjährliche Außenverwendung ausgelegt? Was steht in der/dem Beschreibung/Handbuch?

Juma123 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 22:02

Der Pool bleibt immer im Garten ( wurde auch zum Teil in den Boden eingelassen). Also aufbauen und abbauen würde schlecht gehen

Was bitte soll denn auch der Vermieter mit dem Pool seiner Mieter am Hut haben? Aus meiner Sicht eine Sache der Hausratversicherung des Mieters, wie auch Sonnenschirm, Grill und Gartenmöbel, etc., oder?