Polizeisiegel (Wohnungssiegel) beantragen?
folgendes: Da wir leider das baldige versterben eines Verwandten erwarten und wir wissen das in der Familien mehrere Leute dann das Bedürfnis verspüren würden die Wohnung leer zu räumen (ggf. durch aufberecher der Wohnungstür) hatten wir uns überlegt ob man nicht bis zum verkünden des Testaments die Tür polizeilich versiegeln lassen kann wir wissen nicht wer im Testament steht, sie hat es bisher nicht erwähnt, bzw. es ist in unseren Augen nicht angebracht dies nachzufragen (die Personen die wir dazu in der lage sehen die Wohnung leer zu räumen, sind defenitiv nicht im testament erwähnt, lange geschichte...)
kann man sobald die Person verstorben ist einfach bei der Polizei anrufen und eine Versiegelung bis zur Verkündung des Testaments anfragen oder muss man erst irgendwelche anträge stellen oder geht das überhaupt nicht?
7 Antworten
Ruft doch einfach mal an die geben gerne Auskunft wie sowas abläuft ob es da eine richterliche Bestimmung braucht oder nicht
Die Polizei ist hier nicht zuständig.
Du kannst Dich an das zuständige Amtsgericht/Nachlassgericht wenden und hoffen, dass Dir dort geholfen wird.
Ob eine versiegelte Tür Deine Verwandten allerdings vom Aufbrechen abhält ist etwas anderes..
Würde mich mal interessieren, was aus der Sache geworden ist, denn ich habe so was jetzt auch in der Verwandtschaft. Es handelt sich um meinen Onkel, der geschieden ist, zwei Söhne hat, zu denen er seit Jahren keinen Kontakt hat und jetzt plötzlich verstorben ist. Natürlich denken die Kinder jetzt, dass sie hier etwas erben können (es ist ein Haus vorhanden) und haben sogar die von den Geschwistern meines Onkels organisierte Beerdigung abgesagt. Ich gehe davon aus, dass auch noch eine einstweilige Verfügung kommt, dass wir nicht auf die Beerdigung kommen dürfen. Ich weis allerdings auch, dass es ein Testament gibt und die "Ex-Familie" nichts erben wird (außer den Pflichtteil und der ist, glaube ich, nur in bar auszuzahlen). Was kann man gegen diese Familie machen?
Ein Aufbrechen der Wohnungstür und die unerlaubte Mitnahme von Gegenständen wäre - unabhängig davon, ob der Bewohner noch lebt oder nicht - eine Straftat nach http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html. Derartige Leute werden auch vor einem aufgeklebten Siegel nicht zurückschrecken.
Nein, man kann kein Polizeisiegel (Wohnungssiegel) beantragen. Dies wird nur nur Sicherung von Spuren von der Polizei eingesetzt. (beisw. bei einem Mord). Das gewaltsame öffnen der Tür stellt aber in jedem Fall eine Straftat dar. Davon ab ist es schon traurig, was Menschen tun, nur um Gegenstände in Besitz zu nehmen.
Ansonsten kann man nur auf privatem Wege eine Person zum Schutz der Wohnung einstellen. Die Kosten muss man dann allerdings auch selber tragen.
Das gewaltsame öffnen der Tür stellt aber in jedem Fall eine Straftat dar.
Jain. Es ist bei Diebstahl strafverschärfend: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html
Viel wichtiger aber ist, das man durch den Einbruch überhaupt den Nachweis eines Erfolgten Diebstahls hat.