Darf meine Mutter mein zimmer leer räumen?

6 Antworten

Die Frage ist eigentlich überflüssig.

Warum? Ich erklärs Dir.

Normal hast Du das volle Recht über alle Deine Gegenstände ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Sehr schön, hört sich ja klasse an.

Ok soweit, normalerweise. Das Dumme ist nur, das juckt Deine Mutter offensichtlich nicht im Mindesten. Die macht das halt mal einfach anders.

Und jetzt? Gehst Du nun zum Anwalt? Machst Du garantiert nicht, denn das kostet Geld, welches Du erst einmal einklagen müsstest, zuvor jedoch müsstest Du es bezahlen.

Recht hat man theoretisch aufgrund der jeweiligen gesetzlichen Lage. Praktisch jedoch erst dann, wenn man es durchsetzen kann.

Du könntest sie bitten, höflichst bitten, doch bitte bitte so nett zu sein, Dir Deine Sachen zur anderweitigen Lagerung zu geben. Sagt die dazu nein, wirst Du ohne eine Klage nichts ausrichten können.

Offensichtlich will Deine Mutter Dich dazu verleiten, auszuziehen. Nunja, an Deiner Stelle solltest Du nach Mittel und Möglichkeiten suchen, um dem nachzukommen.

Als Thema hast Du angegeben - Polizei. Die interessiert das nicht.

Das wird wohl alles seine guten Gründe haben, die du (wie das so üblich ist) lieber für dich behältst. Natürlich kannst du deine Mutter verklagen, aber ob das deine Situation wirklich verbessert?

DerUser17 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 16:26

Wenn ich jetzt darauf eingehen würde, müsste ich einen Text schreiben, länger als die Brockhaus Enzyklopädie.

Aber um es ganz kurz zu fassen: Ich habe so etwas wie Depressionen (ist damit vergleichbar) ich bin bei einer Therapeutin, muss aber auf einen Klinikaufenthalt warten.
Mir geht es oft so schlecht, dass ich nicht zur Schule gehe, was meine Mutter nicht verstehen will.
Das ist der Streitpunkt.

Wenn du ständig Streit mit deiner Mutter hast, wird es seine Gründe haben. An familiären Streitigkeiten haben immer beide Seiten Schuld. Leider schreibst du die Gründe hier nicht. Deine Mutter wird auch ihre Gründe haben, dein Zimmer auszuräumen bzw. dich an die frische Luft zu setzen.

Es wäre besser, du würdest dich selbst mal selbstkritisch hinterfragen und nach eigenen Verhaltenssfehlern suchen. Wenn du die gefunden hast, dann sprich erneut mit deiner Mutter. Sicherlich könnt ihr eine Lösung finden. Ich nehme mal an, dass du dich weder an den Haushaltskosten beteiligst noch im Haushalt hilfst und dich nur von deiner Mutter bedienen läßt. Also "Hotel Mama".

Deine Mutter wird dir die Sachen geben. Keine Sorge.

DerUser17 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 16:27

Wenn ich jetzt darauf eingehen würde, müsste ich einen Text schreiben, länger als die Brockhaus Enzyklopädie.

Aber um es ganz kurz zu fassen: Ich habe so etwas wie Depressionen (ist damit vergleichbar) ich bin bei einer Therapeutin, muss aber auf einen Klinikaufenthalt warten.
Mir geht es oft so schlecht, dass ich nicht zur Schule gehe, was meine Mutter nicht verstehen will.
Das ist der Streitpunkt.

Ich bin 18!!!!

eben ... da du es ja so betonst

18 => volljährig

wäre es nicht an der Zeit auszuziehen auf eigenen Beinen zu stehen statt sich von seiner Mutter versorgen zu lassen

DerUser17 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 16:29

Ich habe betont, dass ich 18 bin weil ich denke, dass wenn ich erst 17 wäre, meine Mutter eventuell noch das Recht hätte über mein Eigentum zu verfügen.

Veritae  19.11.2015, 16:12

Stell dich doch mal vor eine Uni und sag das Gleiche :)

Es ist Zeit auszuziehen, wenn man a) bereit ist, b) die nötigen Kenntnisse hat um auszuziehen und c) die Mittel dazu hat.

loewenherz2  19.11.2015, 16:17
@Veritae

der Sinn des Beitrags verstehe ich nicht

er betonte er wäre 18 mit 4 Ausrufezeichen

wenn er sich volljährig fühlt

warum zieht er dann nicht die Konsequenzen

Du bist volljährig und hast nach BGB das volle Eigentumsrecht, da du einen gültigen Kaufvertrag und eine gültige Eigentumsüberschreibung hattest. Das Zeug ist somit in deinem Eigentum und du kannst die Herausgabe des Zeugs verlangen. Einen Moment, ich schlage den Artikel nach.

DerUser17 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 16:29

Danke dir!

Veritae  19.11.2015, 16:11

Nach §985 BGB ist der Besitzer (Deine Mutter) verpflichtet dem Eigentümer (Du) die Gegenstände herauszugeben.

Du solltest jedoch nicht eigenständig versuchen dir die Gegenstände zurückzuholen, das würde unter §858 BGB Abs. (1) fallen: Verbotene Eigenmacht: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung (NEIN Das ist hier nicht gegeben), widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).