polizeiliche vorladung + anzeige zurückgezogen
hi
ich hab eine polizeiliche vorladung als beschuldigter erhalten. Mit dem Anzeigensteller hab ich aber schon alles geklärt. Er wollte die Anzeige auch zurückziehen, doch die Polizei meinte, dass das nicht geht, weil der Staatsanwalt involviert ist.
Ich habe aber Belege, dass wir die Sache bereinigt haben.
Die Polizei meinte ausserdem ich müsse zum Termin erscheinen.ich hab ihnen nun per email mitgeteilt, dass ich von meinem aussageverweigerungsrecht gebrauch mache und auch nicht zum termin erscheinen werde
muss ich nun noch mit irgendwelchen negativen konsequenzen rechnen?
der termin ist schon nächste woche, bin echt aufgeregt und will nicht da hin.
MfG
8 Antworten
Das stimmt: Eine Anzeige kann man nicht zurück ziehen. Lies dazu mal meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/kann-ich-eine-anzeige-zurueckziehen
Bei der Polizei brauchst Du aber nicht zu erscheinen. Du hättest nicht mal absagen müssen. Bei der Vernehmung hast Du lediglich die Gelegenheit, zu den Vorwürfen gegen Dich Stellung zu nehmen. Ob Du davon gebrauch machst oder nicht, kannst Du frei entscheiden. Erst dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, müßtest Du dort auf jeden Fall erscheinen.
Und dann lies das hier: http://www.beschuldigtenvernehmung.de/pflicht-zu-erscheinen.html
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen dich in diesem Fall ermittelt, hast du auch dahin gehend zu erscheinen. Macht man alleine deswegen schon aus Höflichkeit. Machst du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Kenne deinen Fall nicht, wenn das diesbezüglich machbar und durchsetzbar ist, warum nicht.
Wo ist das Problem? Man geht zum Polizeipräsidium hin wird vorstellig, reiner Verwaltungsakt von dem Dienstbeauftragten, setzt dich dahin und er pflegt die Daten in deiner Anwesenheit noch einmal ein (Personalausweis und Schreiben mit nehmen, geht auch ohne Schreiben, Ausweis ist wichtig) . Fragt dich diesbezüglich, ob du noch etwas vorzutragen hast. Wenn du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen kannst, nimmt dieser das zu dem Protokoll dazu. Du hast dieses zu unterschreiben. Fertig!
Reiner Verwaltungsakt. Mehr nicht und nicht weniger. Diesbezüglich teilt dir der Beamte am Abschluss des Gesprächs mit, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt oder weiter in Bearbeitung auf dem Tisch liegen hat. Und wird dich diesbezüglich aufklären, ob es sich von seiten der Staatsanwaltschaft lohnt. Oder ob irgendwelche Dinge noch ausstehen.
Da du nicht genau beschreibst, welches der Anzeigegrund war kann man dich leider auch aus dem alltäglichen Arbeitswahnsinn jetzt auch nicht darüber aufklären ob tatsächlich eingestellt wird oder nicht.
Hat man zu irgendeinem Zeitpunkt in seinem Leben mal etwas nicht so gut gemacht, ist es zu einer Anzeige gekommen, sollte man in welcher Form auch immer diesen Termin wahrnehmen. Nicht als lapidar abtun und schon gar nicht ohne Grund und ohne wichtigen Grund von diesem Termin fernbleiben... Da hat man wenigstens den Anstand, Rufnummer steht auch von dem Beamten auf den Schreiben, diesen wenigstens anzurufen und neuen Termin zu vereinbaren oder in Verhandlung zu gehen, ob eine Vorstellung persönlich bei ihm wirklich notwendig sei. Ist es eine Bagatelle, wird der wahrscheinlich froh sein nur Schriftverkehr anfertigen zu müssen, um den ganzen Kram vom Tisch zu haben. Erscheinst du nicht kannst du noch mehrmals angeschrieben werden, du die stellen dir dann auch zu einem Termin Fahrzeug zu Verfügung und holen dich dann ab. Das geht so nur in die Verlängerung...
Und ist, wenn man was nicht so tolles angezettelt hat, darüber hinaus die ganze Zeit im Ungewissen, wie der weitere Werdegang der Sache ist..
Bissi mehr Größe zeigen... Trotzdem nichts für Ungut und Alles Gute...
Du musst hin, was denkst du denn wer du bist (Berlusconi?) Geh hin, dann wirst du dort sagen, dass du keine Aussage machen wirst. Ob die Anzeige zurückgenommen werden kann, hängt davon ab, um welche Straftat es sich handelt. Bei vielen Straftaten, hat der Anzeigesteller keine Möglichkeit die Anzeige zurückzuziehen. (Schwere Körperverletzung, Straftaten, bei deren Verfolgung öffentliches Interesse besteht)
Hmm seltsam meim Kommentar ist weg also nochmal. Erzähl doch keinen Quatsch, wenn du vorgeladen wirst, dann MUSST du erscheinen. Eine Aussage dort machen muss er allerdings nicht, das habe ich aber auch geschrieben. Also lese bitte bevor du schreibst. Tipps zu rechtlichen Dingen, solltest du gar nicht geben, wenn du dir nicht sicher bist.
Nein, man muß dort gar nicht erst erscheinen. Schaust Du z.B. hier: http://www.beschuldigtenvernehmung.de/pflicht-zu-erscheinen.html
Dann kommt die Staatsanwaltschaft. Ich kenne es doch aus eigener Erfahrung :D
Du musst nicht dorthin gehen. Das hast Du denen ja schon mitgeteilt. Je nachdem, ob der Staatsanwalt Anklage erhebt, erhälst Du halst dann irgendwann eine Ladung zu Gericht. Dieser mußt Du dann jedoch Folge leisten, ansonsten holt die Polizei Dich zuhause ab.
Ich wäre erst recht nervös, wenn ich das Erscheinen zur Vorladung verweigere. Das macht es doch nur noch schlimmer. Wenn die Sache geklärt ist, ist der Termin der Vorladung vielleicht nur noch Formsache. Ich würde hingehen.
Er bzw. sie muss nicht dorthin gehen und sich selbst belasten.