Garagentor der Eltern angefahren, beim ausparken aus der Garage des Vaters.
ausnahmsweise habe ich gestern in der Garage meines Vaters, mein Auto geparkt- da gestern Einkauf für ihn gemacht. Heute morgen beim Ausparken bin ich vor das Tor gefahren- kann ich den Schaden der KFZ oder Privathaftpflichtversicherung melden?
5 Antworten
Für das Garagentor müsste deine Privathaftpflicht gelten.
für Dein Auto deine Kfz, sofern Du vollkaskoversichert bist. Da man da aber immer
zurückgestuft wird mit den Beiträgen, musst Du gucken, ob es günstiger ist, wenn Du deinen Pkw-Schaden selber bezahlst.
Da kennt sich jemand aus :) danke, gut zu wissen!
Melden schon. Aber sie wird wahrscheinlich nicht zahlen.
Der Schaden am Tor ist ein Fall für die KFZ - Haftpflichtversicherung. In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch zulassungspflichtige KFZ ausgeschlossen.
Das ist ein Eigenschaden (wenn euch die Garage gehört). Es gibt aber Versicherungspakete, in denen Eigenschäden zum Teil abgedeckt sind. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen, bzw. eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft. Lohnen wird es sich wahrscheinlich nicht, da ihr dann Schadensfreiheitsrabatt verliert.
Der Schaden am Auto kann durch eine Vollkasko, bzw. durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt sein. Letzteres nur, falls nur Glas zu Bruch gegangen ist.
Gruß
Oups
DEIN Auto? Dann wird die KFZ Haftpflicht eintreten, wenn es dann auch auf deinen Namen versichert ist. Lohnt sich aber trotzdem erst ab bestimmten Schadenshöhen.
Den Schaden am Tor der Haftpflicht, den hast Du ja an jemand anderem verursacht. Den an Deinem Auto der KFZ-Versicherung, je nachdem welche Du hast musst Du die Selbstbeteiligung zahlen. Hast Du keine Kasko-Versicherung, musst Du alles selbst zahlen.
Dein Vater wird Dich dafür ja wohl nicht finanziell in Anspruch nehmen?
Wenn ja, kannst Du das entweder selber löhnen oder aber über Deine Kfz-Versicherung abwicklen. Dann wirst Du hochgetuft und bezahlst demnächst einen höheren Beitrag.
Privat hat doch mit dem Fahrzeug nichts zu tun und wird deshalb gar nichts ordnen. Deine Fahrzeug-Haftpflicht wird leisten und dich dann ggf. am 01.01. zurückstufen.
Nein.
Der Schaden hat sich in Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges ereignet.
Dafür leistet einzig und allein die Kfz-Haftpflicht.