Verwarngeld für abgelaufene HU bei geparktem Auto?
Mein "TÜV" (Hauptuntersuchungsfrist) läuft bald ab. Laut Werkstatt hat mein Auto gewisse Mängel, sodass es die Hauptuntersuchung nicht bestehen würde. Da die Reparaturkosten beim ca. 5-fachen des Zeitwerts liegen, lasse ich es nicht reparieren, sondern will es noch zwei Monate weiterfahren (da kostet die HU-Überschreitung nur 15 EUR Verwarngeld).
Frage: Kann ich nur bei einer Verkehrskontrolle deswegen angezählt werden oder auch bei geparktem Auto? Normalerweise kümmert sich die Polizei ja nicht um korrekt geparkte Kfz...
5 Antworten
Polizei kümmert sich nicht um korrekt geparkte Autos?
glaubst nur du ...
selbst erlebt:
Polizei fährt durch die Hauptstraße eines Ortes (allerdings nur mit knapp 30 km/h)
direkt vor meinem Büro sind Parkplätze, dort hatte eine Bankangestellte ihr Fahrzeug geparkt. allerdings mit abgelaufener HU .....
Polizei hat umgedreht, stehengeblieben, Ticket geschrieben .....
Ob das Auto bewegt wird oder nicht, spielt keine Rolle. Es befindet sich auch abgestellt im öffentlichen Verkehrsraum.
Mich hat man mal prompt bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufener HU konfrontiert. Einen Werkstatttermin mit HU hatte ich zu dem Zeitpunkt schon vereinbart gehabt. Obwohl ich auch 2 Monate drüber war, hat mich das nichts gekostet. Ich musste nur binnen einer Frist von afaik 4 Wochen eine nachgeholte HU nachweisen.
Wenn ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf der Strasse geparkt wird, so wird die Polizei einen Zettel unter den Scheibenwischer heften und daraufhinweisen.
Kommt da deinerseits keine Reaktion, kann die Polizei das Kennzeichen abmontieren und das Auto abschleppen lassen.
Auch wenn dein Auto parkt nimmt es am (stehenden) Verkehr teil.
Doch man kümmert sich auch um korrekt geparkte Fahrzeuge. Wenn du einmal ne OWI wegen überziehen hattest wird es schwer zu erklären warum du immer noch damit weiterfährst.
Bei einem Unfall zahlt zunächst die Versicherung, wird aber wegen des Überzugs eventuell mit Regressforderungen auf dich zu kommen. Wenn du dann auch noch weißt das dein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist sehe ich da schwarz hier raus zu kommen.
Da der Fragesteller die Mängel nicht näher beschrieb und nach den Konsequenzen fragte muss ich hier von einem Worst-Case-Szenario ausgehen.
Da kümmert sich zuverlässig das Ordnungsamt darum. Also leg das Geld schon mal zur Seite.
Da man die - wenn man überhaupt "erwischt" wird - nur einmal bezahlen muss (Verbot der Mehrfachbestrafung), klingt das noch immer nach einem guten Geschäft.
Das ist Quatsch, weil in dem Fall der Fahrzeughalter ja von seinem Vergehen weiß und dann Vorsatz dazu kommt.
"Ja, das ist mir heute früh auch aufgefallen. Ich bin deswegen gerade auf dem Weg zum Verschrotter." Viel Spaß bei der Beweisführung.
Ich las deine Aussage so, dass man nur den ersten Strafzettel bezahlen muss und alle weiteren ignorieren kann. Was nicht stimmt.
Für Regress muss nachgewiesen werden, dass der Unfall wegen des nicht vorhanden TÜV entstanden ist. Zb. Katastrophale Bremsen. Wenn ich bei Nässe gegen ein Schild rutsche, und die Reifen i.O sind bringt denen das nicht viel.