Wenn trifft die schuld, wenn ein auto ausparken will und ein kommendes auto dem ausparkenden hinten reinfahrt oder streift weil er auswich?
meiner besten freundin ist heute soetwas passiert, der alte opa der ausparkte meinte das sie langsam fahren soll wenn sie sieht das der opa ausparken will.. meine freundin ist nun fix und fertig und weis nicht wie sie sich verhalten soll, sie hat schon die versicherung angerufen, der opa hat nur fotos gemacht und ist weitergefahren, bei meiner freundin hängt nun vorne diese stossstange runter...
10 Antworten
Grundsätzlich muß der Ausparkende aufpassen, aber auch der andere muß sich so verhalten, dass es nicht zum Zusammenstoß kommt.
Zivilrechtlich bist du immer mit 10 % Betriebshaftung dabei.
Sie sollte auf jeden Fall zur Polizei und Anzeige erstatten. Der Umfallgegner hat Unfallflucht begangen. Ich hoffe, die konnte sich das Kennzeichen merken.
Aufpassen muss übrigens derjenige, der ausparkt.
Etwas mehr Respekt wäre schon angebracht. Auch du wirst mal älter - selbst wenn du das jetzt nicht glauben magst.
Ich bin schon älter. Mit fast 57 gehöre ich bestimmt nicht mehr zu den jungen Leuten. Nähere mich wohl eher den Kompostis.
oh sorry, habe mit dem Kommentar eigentlich gar nicht dich gemeint sondern die Fragestellerin. Wir sind übrigens fast gleich alt - mir fehlen nur noch drei Wochen :-)
Der "ruhende" Verkehr muss IMMER hinter dem rollenden Verkehr zurück stehen. Wer ausparkt hat eben eine besondere Sorgfältigkeitspflicht.
Ist die Situation nicht einsehbar, muss man eben jemanden zum Herauswinken beauftragen.
Wer nichts sieht, darf ÜBERHAUPT nicht fahren.
Und was hat das mit der oben beschriebenen Situation zu tun?
Es war nach der Schuld gefragt, und die ist hier eindeutig. (und auch so beantwortet)
In der Frage war beschrieben, dass sie auf den Ausparkenden aufgefahren ist. Und dann kommst Du mit "ruhend und rollend" und vor allem mit eindeutig beantwortet. Ohne den Vorgang näher zu kennen würde ich mich da nicht halb so weit aus dem Fenster lehnen wie Du.
Also wenn man sich auf § 10 der StVO beruft sieht es erst einmal so aus als würde es den älteren Mann (du solltest wirklich aufhören ältere Menschen als Opa oder Oma zu bezeichnen das ist sehr respektlos) treffen, er hätte den Verkehr im Blick haben müssen und den fließenden Verkehr in dem sich deine Freundin befand nicht zu gefährden. Allerdings kann es auch passieren das deine Freundin eine Teilschuld zugesprochen bekommt da sie nicht vorrausschauend gefahren ist aber sowas klärt dann ein Gericht. (Ich weiß man lernt das in der Fahrschule anders aber wenn man sich mal gesprochene Urteile so anschaut sieht das in der Realität nunmal anders aus)
Hat keiner nach dem Unfall die Polizei gerufen? Das wäre hier hilfreich gewesen vorallem da es sich so ließt als hätte der ältere Mann Unfallflucht begangen.
Der Opa ist schulf, weil er auf den rückwärtigen verkehr achten muss, wenn er ausparken will. er muss aufpassen was von hinten kommt. deine Freundin muss nicht vorausschauen können, das jemand da ausparkt.
Lasst euch da nicht verunsichern.
Wenn der Opa einfach weggefahren ist hat er sogar Unfallflucht begangen. Falls keine Daten ausgetauscht wurden.
genau so habs ich nähmlich aus gelernt, danke dir
Siehe noch meinen Nachsatz. Hat sie seine Daten ? Kennzeichen etc. ?
Oh mann. Sehe gerade erst, dass ich Umfallgegner geschrieben habe. Obwohl, bei einem Opa könnte es ja passen.