Polizei rufen in einem Straffall, in der Schule?
Nehmen wir an, dass sich eine Mitschülerin im Unterricht befindet und das Bedürfnis hat ihren Stuhlgang auszuüben. Sie meldet sich und fragt ob der Lehrer ihr die Erlaubnis gibt, die Toilette aufzusuchen. Dieser sagt es ist ihr nicht gestattet, weil sie doch in der Pause hätte gehen können. Die Mitschülerin weiß aber, dass sie auf die Toilette gehen darf, wenn es nötig ist. Sie geht in Richtung Klassenausgang, nur der Lehrer sagt, wenn sie raus geht bekommt sie eine 6 für die Stunde. Die Schülerin ist empört und droht der Lehrerin damit, die Polizei zur Aufklärung der Sachlage dazu zu ziehen.
Meine Frage ist nun, darf die Schülerin nun ihr Smartphone zum anrufen der Polizei, trotz ausdrücklichem Verbot in der Schulordnung verwenden?
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas
7 Antworten
Hier liegt keine Straftat vor. Du wirst überrascht sein, das Strafgesetzbuch hat keinen Schultoilettenrecht- Paragraphen. Die Schülerin kann einfach aufs Töpfchen gehen und sich anschließend über die Sechs bei der Schulleitung beschweren.
Tja, ob das allerdings eine Nötigung ist? Auch wenn man mal nötig muss, habe ich da meine Zweifel. Du könntest es über Körperletzung ja nochmal versuchen. Wird aber auch nichts....
Ob die Ankündigung einer 6 ein "empfindliches Übel" wage ich zu bezweifeln.
Was spielt es für eine Rolle? Das vermeintliche Opfer muss doch nicht vorher ein Prüfungsschema im Kopf durchgehen, das ist doch absurd ohne Ende.
Z.b. ist es empfindlich, wenn die Person Versetzungsgefährdet ist oder wenn diese Note auf die Abschlussnote gravirende Auswirkungen haben wird (was zweifelsohne sein wird) etc. etc. etc.
Das mag "empfindlich" sein, ein empfindliches Übel ist es allerdings nicht.
Die Lehrerin begeht eine versuchte Nötigung, wenn sie mit einer schlechten Note droht, wegen etwas, das damit keinen Zusammenhang hat (damit ist der Unrechtscharakter als Voraussetzung erfüllt).
Natürlich darf die Polizei gerufen werden, man kann ihr daraus keinen Strick drehen, insbesondere nicht an öffentlichen Schulen, denn solche Behörden im Sinne des VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetzes) sind (auch bei Sanktionen) zur Verhältnismässigkeit verpflichtet und die entfällt, wenn das bedrohte Gut, das durch den Verstoss geschützt wurde, höherwertig ist.
Im Notfall darf jeder die Polizei anrufen egal ob verboten oder nicht.Außerdem darf der Lehrer nicht einem Schüler verbieten das er auf die Toilette gehen muss und schon gar nicht mit einer schlechten Note drohen.Denn was soll man denn sonst machen vor der ganzen Klasse in die Hosen machen.Was denkt sich denn der Lehrer dabei?
Also wegen sowas die Polizei zu holen ist Verschwendung unseres Steuergeldes. Ich hätte stattdessen den Schulleiter aufgesucht und der Lehrkraft gesagt, das ich gleich mit dem Rektor wieder komme der ihre Aussage bestätigen darf.
Wenn es ein Smartphone-Verbot gibt, würde ich ins Rektorat laufen.
Die Situation ist Unsinn. Die Schülerin geht kommentarlos zur Toilette und überlässt dann alles weitere den Eltern, die das mit der Schulleitung regeln. Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun.
Nein, du wirst überrascht sein, das Strafgesetz kennt einen Paragraphen, der es verbietet, andere Personen zu nötigen, ganz gleich, ob in der Schule, oder ausserhalb.