Lehrer hat mich „heimlich“ gefilmt... darf er das?
Hey, wir hatten heute Unterricht mit 2 Lehrern. Dabei wurden wir bzw auch ich sehr unaufmerksam und haben durcheinander geredet. Darauf hin hat mich einer der Lehrer von vorne gefilmt. Mein sitznachbar müsste auch drauf zu sehen sein. Als eine Freundin es bemerkte hat sie es sofort gesagt „er filmt und“. Naja, der andere Lehrer hat total zu ihm gehalten aber ich habe darauf bestanden das Video zu sehen. Dann erklärte er mir das mein Verhalten nicht korrekt war und er es der Schulleiterin zeigen wird, aber eigentlich ist das doch nicht erlaubt, oder? Ich meine man kann mich gut erkennen und es ist auch auf mich fokussiert, also nicht auf die ganze Klasse. Ich hab keine Ahnung was ich machen soll bzw wem ich das sagen soll... die Lehrer sind der Meinung das das erlaubt ist...
15 Antworten
Ein Problem für dich ist, dass du den Unterricht gestört hast. Unter 18 kannst du keine Strafanzeige erstatten.
Falls du nicht 'die Beste' im Unterricht bist, könntest du mit Benachteiligung rechnen.
Doch der filmende Lehrer begeht ein krasses Unrecht. Du solltest das zunächst ohne Eltern regeln.
Klassensprecher (hält er zu dir? Er müsste neutral sein, dich jedoch vertreten), Vertrauenslehrer, Schlichtungs-Beauftragter, dann Schulleitung - wenn er, der Lehrer uneinsichtig ist.
Du kannst, gerade als Mädchen, die konkrete Frage stellen, was er mit dem Video vorhat. Du fühlst dich seitdem unwohl und hast das Vertrauen verloren.
Also Spaß ist das nicht mehr, auch wenn du keine Hilfe vom anderen Lehrer erwarten kannst.
Wenn du das den Eltern erzählst, die zur Polizei gehen, wird ein großes Fass aufgemacht. Und das wird dann unumkehrbar. Begreift das dieser Pädagoge nicht? Er hat Sorgfalts- und Fürsorgepflicht.
Sei standhaft und lass dich nicht einschüchtern. Viel Glück und Erfolg!
Es ist eine zeitgemäße und effektive Möglichkeit, dein (Fehl-)Verhalten zu dokumentieren und so eine Beurteilung z.B. durch den Rektor zu ermöglichen ohne das Ganze Hin und Her mit Aussage und Gegenaussage und ewigen Verdrehungen.
Er darfs nur nicht auf Youtube hochladen.
Er darf euch filmen, um euer Verhalten festzuhalten.
Diesen Film darf er nur nicht veröffentlichen.
Sonst dürfte es in Läden ja auch keine Überwachungskameras geben.
In Läden mit Überwachungskameras wird man an der Tür über das Vorhandensein der Kameras informiert und das Betreten des Ladens wird demnach als Einverständnis gewertet. Dieser Fall liegt deutlich anders. Ohne Erlaubnis darf grundsätzlich niemand gefilmt oder fotografiert werden.
Der Vergleich hinkt. Überwachungskameras dürfen nur einen bestimmten Bereich filmen, aber nicht gezielte Personen. Personen gezielt zu filmen ist ohne deren Wissen und Einverständnis nicht zulässig.
Nein ansich darf er das nicht, beziehungsweiße du hast ein Recht darauf es zu sehen und du hast ein Recht darauf darüber zu entscheiden.
Videografie greift in das verfassungsrechtlich verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Es ist allgemein anerkannt, dass sich der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch auf Abbildungen einer Person durch Dritte erstreckt. Dieses Recht am eigenen Bild gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "dem Einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht. Ob diese den Einzelnen in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen zeigen, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Das Schutzbedürfnis ergibt sich vielmehr vor allem aus der Möglichkeit, das Erscheinungsbild eines Menschen in einer bestimmten Situation von diesem abzulösen, datenmäßig zu fixieren und jederzeit vor einem unüberschaubaren Personenkreis zu reproduzieren" (so beispielsweise Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, BVerfGE 101, 361, 381).
Eingriffe in das Recht am eigenen Bild dürfen die Schulen allerdings nur vornehmen, wenn sie der Gesetzgeber hierzu ermächtigt hat. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das verbietet die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO:
Das Fotografieren und Filmen entgegen des Willen bzw. ohne Einverständnis des Gefilmten/Fotografierten ist rechtswidrig.
Ich würde dem Lehrer sagen:,,Entweder sie löschen die Aufnahmen oder ich erstatte Anzeige bei der Polizei!"
Lass dich nicht einschüchtern: Denn wenn er das Material auch noch weiteren Personen zeigt, wie Schulleiter, Direktor, dann macht er sich ein weiteres Mal strafbar. Und auch das kann zu Anzeige gebracht werden.
Hm. Dann dreh den Spies um:
Trag eine Bodycam oder eine Kamerabrille und filme ständig den Lehrer. Wenn er Fehler oder unangemessenes Verhalten zeigt, zeigst du die Aufnahmen ebenfalls dem Schulleiter.
Was will der Lehrer denn machen? Er sagt das wäre rechtens, dann darfst auch du das. Wenn Filmen legal ist, dann für Jeden.
Aber wie schon gesagt: Das Filmen oder vorführen der Aufnahmen ist normalerweise nicht erlaubt.
Das Problem ist ja, das ich den Unterricht wirklich gestört habe. Ich/wir haben sehr laut gelacht, aber das ist meiner Meinung nach nichts soo dramatisches, ich meine in der letzten Stunde geht die Konzentration halt langsam weg. Heißt, er hat ja recht das ich gestört habe und dann würde ich ja eventuell auch Stress bekommen...