Meine Schule akzeptiert die Entschuldigung nicht?
Ich hab eine ärztliche Entschuldigung am 14.3 (Mittwoch) vom Arzt ausgeschrieben bekommen, die Entschuldigung war vom 12.3(Montag) bis einschließlich den 15.3(Donnerstag). Am Freitag als ich wieder in die Schule kam, meinte meine Lehrerin, dass die Entschuldigung nur vom 14.3 bis 15.3 gültig ist, weil ich zu spät beim Arzt war und dadurch hab ich in einem Test, den wir am Montag geschrieben haben eine 6 bekommen, weil der Montag und Dienstag als unentschuldigter Tag zählen. Hat die Schule gesetzlich das Recht dazu, das zu tun und wenn nicht, bei wem kann ich mich beschweren?
17 Antworten
Nein. Eine Bescheinigung, die nicht mehr als zwei Tage zurück datiert ist, muss von der Schule akzeptiert werden.
Das Fehlen ist als entschuldigt zu werten und du musst die Möglichkeit bekommen, die Arbeit nachzuschreiben.
Ein Anruf bei der Schulleitung wird das sicher klären.
Nein die Schule handelt hier tatsächlich gesetzeswidrig, bzw. diese Lehrerin.
Eine Krankmeldung vom Arzt darf bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden. Und diese war 2 Tage rückwirkend.
Das heißt, deine Eltern sollten zunächst mit dem Direktor der Schule sprechen, und wenn das nichts bringt anwaltlich dagegen vorgehen und dem Kultusministerium melden.
(Hatten wir auch mal während meiner Schulzeit, diese Lehrkraft wurde dann versetzt, ist aber 23 Jahre her)
Das bezog sich auch nicht auf so einen Vorfall, sondern es bezog sich darauf beim Anwalt und dem Kultusministerium gewesen zu sein.
Diese Lehrkraft schlug damals Kindern mit einem Rebstock auf die Finger (nicht mir aber so ziemlich der restlichen Klasse). Vor 23 Jahren war das auch schon verboten.
Selbst wenn die Schule ab dem ersten Fehltag eine Attestpflicht fordert kann man dagegen vorgehen, nämlich dann wenn es einfach nicht machbar ist. Na, wenn zum Beispiel das Kind ins Krankenhaus kommt und etwas schlimmes ist. Im Krankenhaus gibt es idR erst Atteste bei Entlassung, alles andere sind ungern gesehene Sonderwünsche, und zweitens hat man da andere Sachen im Kopf als das "Oh ich brauche ein Attest für die Schule, mein Kind verreckt zwar grad halbert im Krankenhaus aber das Attest ist wichtig". Das war jetzt sehr überspitzt ausgedrückt 🙃
Es sollte schon eine mündliche Krankmeldung in der Früh reichen und ein Attest sollte spätestens am 3. Tag eingereicht werden, per Fax, E-Mail oder Post, kann man ja nicht erwarten dass die Eltern am ersten Krankheitstag auch noch zur Schule düsen um das Attest abzugeben. Ist ja nicht unbedingt in nächster Nähe, ich bin damals mit S-Bahn, U-Bahn und Tram etwa 45 Minuten zur Schule gefahren.
Was er halt wahrscheinlich nicht so gemacht hat, sondern erst heute mit in die Schule genommen hat (aber das wäre jetzt reine Spekulation).
Und wenn eine Krankmeldung am 3. Tag so spät sei dass man meinem Kind eine 6 einträgt ohne Rücksicht darauf dass es immerhin um die Zukunft eines Kindes geht, dann würde ich mein Kind dort abmelden und auf eine Privatschule schicken wo man nicht seinen Frust an den Kindern auslässt.
Das stimmt so nicht. Die Schule kann durchaus festlegen, bis wann ein Attest bei einer versäumten Prüfung spätestens vorliegen muss.
Dass eine Lehrerin wegen so einem Vorfall versetzt wurde, kann ich auch nicht glauben. Da hat wahrscheinlich die Gerüchteküche gebrodelt.
Nein, hat die Schule nicht! Wenn der Arzt es Dir attestiert, dass Du krank warst, dann kann Deine Lehrerin nicht sagen, dass Du zu spät da warst. Der Arzt hätte sich weigern können Dich rückwirkend krank zu schreiben, hat er aber nicht. Was auf diesem Attest steht ist bindend, auch für Deine Lehrerin. Ob sie will oder nicht.
Die Schule kann aber eine Frist vorgeben, bis wann ein Attest vorliegen muss, wenn jemand wegen Krankheit ein Attest verpasst.
An meiner Schule muss z.B. das Attest am Folgetag bis 12 Uhr vorliegen. Somit würde dieses Attest dann nicht mehr gelten.
Wenn er am Montag mündlich krank gemeldet wurde.
Normaler Weise braucht man erst ab dem dritten Fehltag ein Attest. Aber das kann in jeder Schule anders sein, weil jede Schulleitung das selber regeln kann.
Hast du dich denn nicht am ersten Fehltag schriftlich oder telefonisch entschuldigt?
Und sehe ich das richtig, dass der Arzt das Attest rückdatiert hat, dass du ab 12.03. krank warst?
Dann ist das aber Rechtens, denn unter Umständen kann man am ersten Tag der Erkrankung nicht zum Arzt, wenn man dazu körperlich nicht in der Lage ist. In dem Fall darf der Arzt rückdatieren. ABER du hast dich am ersten Fehltag in der Schule abzumelden wegen Krankheit. Hast du das getan? In dem Fall hat die Lehrerin wiederum recht, dass du unentschuldigt gefehlt hast, zumal eine Klassenarbeit geschrieben wurde. Klassenarbeiten sind immer attestpflichtig.
Ich würde mal mit dem Attest, oder einer Kopie davon, zum Rektor gehen (mit deinen Eltern, wenn du nicht volljährig bist) und das abklären. Wenn du dich aber Montag nicht entschuldigt hast, wird es wohl bei der 6 bleiben, zumal die Klassenarbeit ja bekannt war, nehme ich an?
Das ist heikel.
An vielen Schulen gibt es eine Frist, bis zu der ein Attest vorliegen muss. An meiner Schule hättest du schlechte Karten. Das Attest hätte dann bis Dienstag Mittag vorliegen müssen. Ein nachträglich ausgestelltes Attest wird dann nicht mehr gewertet - außer der Kollege/die Kollegin ist sehr kulant (so wie ich).
Warum bist du denn nicht gleich am Montag zum Arzt gegangen? Zumindest hättest du an der Schule anrufen und dich krank melden müssen. Man hätte dir dann schon gesagt, wann das Attest spätestens vorliegen muss.