Blaulicht im Stand erlaubt?

5 Antworten

wie gering muß eigentlich das Selbstbewußtsein sein, damit jemand stolz sein kann, ein Blaulicht auf dem Dach zu haben ..... (oder der entsprechend männliche Teil vom Körper sehr gering .....)

NEIN, egal ob ausgeschaltet / Kaputt / eingeschalten oder sonstwas: öffentlicher Verkehrsraum, somit § 52 StVO (siehe Antwort Nomex64)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:

  1. Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.

Gehört dein Fahrzeug dazu? Sicher nicht. Also....NEIN

Wozu denn? Selbst wenn's erlaubt wäre ...

Wen soll das beeindrucken? Das ist doch peinlich.

Gruß S.

nein.

auch auf einem öffentlichen Parkplatz muss das Auto der Straßenverkehrsordnung entsprechen

und Blaulicht dürfen nur spezielle Organisationen verwenden / montiert haben

Nein!

Öffentlicher Verkehrsraum. Daher verboten!