Kriegen Polizisten eine Strafe wenn sie geblitzt werden ohne im Einsatz zu sein?
Ach ich habe heute ein Polizeiwagen gesehen der geblitzt wurde. Der Streifenwagen hatte aber kein Blaulicht usw. Kriegt der Fahrer nun eine Strafe?
12 Antworten
Bin im Rettungsdienst. Bei Alarmfahrten muss man natürlich nichts zahlen. Nun muss man aber was weiter ausholen. Sonderrechte- unter anderem Schneller fahren und rote Ampeln hat rein gar nichts mit Blaulicht und horn zu tun. Es ist lediglich sinnvoll sie einzuschalten aber nicht gesetzlich nach STVO vorgeschrieben. Gerade die Polizei nutzt sie auch ohne Laut und Bunt um sich eventuell unauffällig einen Tatort zu nähern. Von daher werden sie Sonderrechte in Anspruch genommen haben und nichts zahlen müssen. Blaulicht und Horn gilt zur Kenntlichmachung des Wegerechtes- d.H. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen freie Bahn schaffen.
Man muss auch sagen, dass die Fahrer besondere Schulungen erhalten. Ich glaube die müssen die sogar regelmäßig auffrischen.
die Sonderrechte werden In der Leitstelle protokolliert bei Nachfragen. Wir fahren zum Beispiel auch ohne Blau mit epeleptikern über die Ampeln weil Blitzlichtgewitter nicht gerade förderlich ist.
sonderrechte : http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php Steht nichts von Blau und Laut .
Wegerechte: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php das ist mit blau.
Achso, besten dank für den Tipp, dann muss man ja aufpassen, wenn man über eine grüne Ampel fährt und dann so ein "getarnter" Rettungseinsatz mir in den Wagen rauscht, ich querschnittsgelähmt vor Gericht bitte, aber mir gesagt wird, Das Fahrzeug hatte das "Sonderrecht" aber hatte das Wegerecht nicht eingefordert. Ich werde es meinen Kindern auch sagen! Danke noch mal, du rettest gerade einer Familie das Leben, Danke nochmals....
Bedenke, niemand wird dir in die Karre rauschen.Sonderrechte sind nur unter gebührender Vorsicht zu nutzen. D.H. wenn niemand gefährdet wird , wird über rot gefahren. Sobald jemand zum platz machen aufgefordert werden soll kommt wieder das Wegerecht ins spiel. Mach das schon über 10 Jahre hauptberuflich in ner Großstadt und glaub mir ich weiß wovon ich rede. :)
Ja genau,
Bei Wegerecht steht, das sich das Einsatzfahrzeug in eine unübersehbare Kreuzung hineintasten muss, trotz Bläulich und Horn. Bei Sonderrechten steht nur, das keine Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen darf (nicht Gefährdung).
Da diese Sonderrechte auf Personen bezogen ist (außer Rettungsdienste) ist es ja schlichtweg sinnvoller ohne Blaulicht und Horn zu fahren.....
Ja, das ist ja wirklich DEIN DING! Hilfe du kannst den ganzen Tag mit Blaulicht fahren, wenn du magst, die Frage war doch, Ob der der Polizist ohne "Wegrechtt" betraft wird! Dann wird er es wohl nicht, da er ja Sonderrechte hat und niemanden geschädigt hat! Und jeder andere Autofahrer, wegen überhöhter Geschwindigkeit eine** Gefährdung** ist und zahlen muss. Verstehst du worauf ich hinaus will? Ich streite mich schon 45 Jahre mit anderen herum, ich weiss genau wovon ich rede...
Die ursprungsfrage war ob die Polizisten strafe zahlen müssen oder nicht ... Da es eine Vermutung ist das sie einen dringenden Einsatzauftrag hatten müssen sie es nicht und die Gesetzeslage habe ich versucht zu vermitteln und hoffe das sie verstanden wurden.
siehe meine abschlusskommentar oben. :)
Da es eine Vermutung
Achso,,eine Vermutung, vielleicht, eventuell.
Ich vermute die haben sich ein Spass gemacht und wollten ein lustiges Bild für Facebook!
Ich dachte die Kranken und Verletzte kommen IN das Fahrzeug!
Beispiel auch ohne Blau mit epeleptikern über die Ampeln weil Blitzlichtgewitter nicht gerade förderlich ist.
;)))
Ich nehme mal an, dass du das nicht ernst meinst...
Völlig unsinnig hier zu diskutieren. Ob Sonderrechte in Anspruch genommen wurden oder nicht kann hier keiner wissen. Es kann lediglich beschrieben werden, wie die Rechtslage ist. Und die trennt völlig zu Recht Sonder- von Wegerechten.
Du erkennst einen Peterwagen mit Sonderrechten an der Bemalung (grün, neuerdings auch blau), dem Schriftzug "Polizei" und dem Blaulicht. Wie thomasheins schon schrieb, sind diese unabhängig davon, ob sie eingeschaltet sind.
Daher brauchen die Polizisten nicht behaupten sie hätten Sonderrechte. Sie haben sie.
Du hast Recht. Meinem Bruder ist das passiert. An einer Kreuzung. Nachts. Er hatte grün, fuhr an und ein Peterwagen fuhr im quer rein. Nun waren mein Bruder und seine Freundin sich beide sicher, dass die grün hatten und der Peterwagen kein Blaulicht bzw. Martinshorn ab. Die Polizisten behaupteten es aber und auch, dass mein Bruder bei rot gefahren sei. Die Sache ging vor Gericht. Sah schlecht aus für meinen Bruder (2 Aussagen gegen 2 Aussagen von Beamten). Glück hat er nur gehabt, weil sich kurz vor der Verhandlung noch weitere Zeugen den Unfalls meldeten.
Nun gut. Wenn jemand hier klugscheißen will, dann will ich das auch mal:
thomasheins hat natürlich Recht bei der Beantwortung der Frage. Vermutung hin, Vermutung her. Die Polizisten müssen niemals eine Strafe zahlen, weil es sich dabei nicht um eine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. So.
@ejatraining
Das kannst du doch gar nicht wissen und etwas unterstellen. Stell dir vor, die Kollegen haben just in dem Moment einen Funkspruch erhalten, dass in der Nähe jemand verprügelt wird und sie mal nachschauen sollen. Schon ist eine hinreichende Bedingung für die Inanspruchnahme der Sonderrechte auch ohne "Tatü" gegeben.
@ ejatraining
Du kannst nicht den ganzen Tag mit Blaulicht fahren.
Die Frage war eben nicht, ob ein Polizist ohne Wegerecht bestraft wird, sondern ob ein Polizist bestraft wird, wenn er geblitzt wurde.
Keiner weiß hier, worauf du hinaus willst. Worauf willst du hinaus? Und um was streitest du dich 45 Jahre? Und wieso, wenn du so genau bescheid weißt. Sind die anderen in deiner Umgebung wohl alle blöd.
Die Polizisten müssen niemals eine Strafe zahlen, weil es sich dabei nicht um eine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. So.
Das ist schlicht falsch. Wenn sie Ihren Streifenwagen auf einem freien Behindertenparkplatz abstellen oder ohne Parschein parken, um lediglich eine Zeugenaussage zu prüfen, zahlen sie das auch selbst.
Das fahrzeug hat aber auch bekanntlich viele Scheiben wo nachts das Gewitter durch blitzt ;) Ist schon richtig so, glaubs einfach ^^
Falsch, lies dir doch einfach mal die StVO durch. Insbesondere die §§ 35 und 38. Sonderrechte - also die Möglichkeit die Regeln der StVO zu übertreten, müssen dringend erforderlich sein. Und das sind die eben nicht immer.
gibs auf, sie verstehens nicht ^^
Den Eindruck hab ich bei vielen hier auch... ;-)
Was meinst du denn mit "das"? Hier ging es um eine Strafe. Wer auf einem Behinderten-Parkplatz steht zahlt höchsten Abschleppgebühr und Bußgeld.
@ejatraining
du siehst doch garnicht mehr durch oder??
thomasheins hat die gesetzeslage zu 100% richtig erklärt. das gesetz hat er aber nicht gemacht. also lasse deinen ärger doch nicht bei ihm ab. er kann ja nichts dafür.
in §35 StVO steht ganz klar drin, dass sonderrechte von den entsprechenden behörden / organisationen in anspruch genommen werden dürfen. in bezug auf polizei, feuerwehr und rettungsdienst steht rein garnichts darüber, dass bei einer solchen inanspruchnahme das blaulicht blitzen muss.
Ich fuhr vor einigen Jahren in der Nähe von Karlsruhe durch einen Ort. Hielt die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 kmh ein. Wurde von einem Fahrzeug überholt, welches auf dem Dach ein Blaulicht hatte, dieses aber nicht eingeschaltet war. Der Wagen fuhr mit hoher Geschwindigkeit weiter durch den Ort. Es war ein Zivilfahrzeug mit einem Behördenkennzeichen.
Als ich einen mir bekannten Polizisten traf, habe ich den auf diesen Vorgang angesprochen.
Er sagte mir, dass die das dürfen, wenn sie hoheitliche Aufgaben erledigen müssen. Würden die dabei geblitzt, hätte das keinerlei Folgen.
Die dürfen in diesem Falle auch ohne Blaulicht schneller fahren, als erlaubt.
Klare Antwort: Kann man dir nicht sagen.
Grundsätzlich müssen sich Fahrer von Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst an die Verkehrsregeln halten, wenn sie keinen Einsatz haben. Werden sie bei einer Übertretung erwischt müssen sie genau so zahlen wie jeder andere auch.
Es gibt allerdings eine Besonderheit: Wegerechte (also Blaulicht und Einsatzhorn) begründen nicht eine Übertretung der Verkehrsregeln. Das machen Sonderrechte (vgl. §35 StVO), die man einem Einsatzfahrzeug nicht ansieht. Heißt im Klartext: Es kann sein, dass der Streifenwagen einen Einsatz hatte, du das aber gar nicht siehst.
Sonderrechte sind nicht auf das Fahrzeug allein bezogen......
Es kann sein, dass der Streifenwagen einen Einsatz hatte, du das aber gar nicht siehst.
Bedeutet auch, das ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz, im Privatfahrzeug, Sonderrechte hat!
Wer diese Sonderrechte nutz, darf niemanden Schädigen! Wer Wegerechte nutzt darf niemanden gefährden! Aber ich denke du hast das Rad auch erfunden!
Ja, Sonderrechte sind - außer bei Rettungsdienst und Baufahrzeugen - nicht fahrzeugbezogen. Und nach herrschender Meinung haben Angehörige von freiwilligen Feuerwehren auf der Anfahrt zum Gerätehaus auch im Privat-PKW Sonderrechte, richtig. Und ja, weder mit Sonder- noch mit Wegerechten darf man jemanden gefährden oder gar schädigen. Warum dein "Beitrag"?
Hallo Ihr Schlauen
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, bekommt er eine Strafe, genau so wie jeder andere. Sogar noch schlimmer - nämlich ein sog. Diszi. Er darf nur bei Rotlich fahren, wenn er dies optisch und akustisch anzeigt. Und dies mit Einverständnis seiner Zentrale und unter Rücksichtnahme aller anderen Verkehrsteil- nehmer. Hält sich ein Polizist, Feuerwehrmann oder Rettungswagenfahrer nicht daran, ist er eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und sollte seinen Beruf lieber aufgeben und sich bei Schumi für den nächsten Formel 1 bewerben.
Tut mir Leid Roy, aber dein Beitrag ist falsch. Es gibt einen Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten.
Das mit der OWiG ist korrekt, tut mir leid. Die Sonderrechte nach der StVO darf er nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen aber immer mit eingeschalteter Rundumleuchte und Signalhorn. Und immer mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Ansonsten handelt er fahrlässig oder grob fahrlässing und das bedeutet auf jedenfall Regreß d.h., sein Dienstherr macht ihn für den verursachten Schaden haftbar.
Aber sicher doch gibt es Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerecht. Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung und Wegerechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
"Die Sonderrechte nach der StVO darf er nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen aber immer mit eingeschalteter Rundumleuchte und Signalhorn."
Eben das ist falsch. Lies dir doch mal §§35 und 38 StVO durch. Sonder- und Wegerechte sind dort getrennt geregelt. Bei Feuerwehr und Rettungsdienst macht es selten Sinn beides getrennt zu nutzen, gerade bei der Polizei ist die Trennung aber oft notwendig. Werden Sonderrechte ohne Wegerechte in Anspruch genommen so muss man natürlich nochmal stärker aufpassen, da die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass man die Regeln der StVO überschreitet. Erlaubt ist es aber dennoch.
Im vorliegenden Fall darf man das Wegerecht in Anspruch nehmen, wenn man das Sonderrecht ausübt. Allerdings nur in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen. Wenn es knallt ist der Rotlichtfahrer immer der Dumme.
Niemand bekommt eine Strafe. Auch du nicht. Denn es handelt sich hierbei nicht um eine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Sie bekommen sogar ein Disziplinahverfahren, weil sie Beamte sind
Völliger Quatsch.
Ach wie gut, das Du auftauchst, und alles richtig stellst.
Scheint ja offenbar notwendig zu sein.
Jein ...
ich weiß aus "erster Quelle", dass man nur mit Sonderrechten die StVO außer acht lassen darf. Wird man gebliltzt, dann kommt im Revier erst mal die Frage, ob mit Sonderrechten gefahren wurde (nicht verwechseln mit Wegerecht incl. Horm und Blaulicht). Wenn immer Sonderrechte in Anspruch genommen werden, ist das auch vermerkt. Es läßt sich also nicht einfach behaupten, dass man mit Sonderrechten unterwegs war. Wie und warum in diesem Zeitpunkt gerade Sonderrechte, das läßt sich für den Außenstehenden oft nicht nachvollziehen, weil sie die Situation nicht kennen. Es ist aber nicht so, dass die Polizei grundsätzlich alles darf. Wird ein Polizeibeamter ohne Sonderrechte geblitzt, dann geht das auf sein Revier und er muss genau so zahlen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Je nach Umständen fängt er sich sogar noch einen zusätzlichen Rüffel seines Revierleiters ein.
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Dies bezieht sich auf Polizei. Wie es bei Feuerwehr und Rettungsdiensten aussieht oder gehandhabt wird, das kann ich hier nicht mit Sicherheit sagen.
Völlig richtig, Franticek!
Doch sie werden durch ein weitres Verfahren doppelt Bestraft
Als Garant für Ordnung und Sicherheit, sowie Executive dieses Staates wird man bei Vergehen, doppelt bestraft!
polizei nimmt hoheitsrechte in anspruch, braucht daher nicht zwingen signal und blaulicht anhaben. sollte es zu einem unfall kommen müssen sie sich trotzdem verantworten. und selbstverständlich müssen sie auch ihre blitzerbilder selber bezahlen, abgesehen davon, dass mann die oben genannten tricks anwendet. rettungsdienst muss blaulicht und horn anhaben, da keine org. mit hoheitsrechtlichen aufgaben wie pol./ feuerwehr. außerdem darf der rett. dienst lediglich sonder UND wegerechte in anspruch nehmen wenn höchste eile geboten ist um körperliche schäden oder den tot eines patienten abzuwenden ( genaue definition darf jeder googlen, der inhalt ist aber der gleiche). blaulicht alleine ( sonderrechte) dienen streng gesehen nur, zum beispiel, zum absichern einer unfallstelle.
Auch der Rettungsdienst kann Sonder- und Wegerechte getrennt nutzen. Er muss auch gar keine hoheitliche Aufgabe erfüllen, da in § 35 StVO das gar nicht gefordert wird. ;-) http://dejure.org/gesetze/StVO/35.html
Aha, interessant deine Ausführungen, woher erkennt der normal sterbliche Verkehrsteilnehmer, das hier Sonderrechte in Anspruch genommen werden, wenn kein Optisches oder / und akustische Signal eingesetzt wird? Das ist dann ja ein Freibrief, kann ja jeder BOS Fahrer mit 70 km/h durch die Ortschaft brausen und anschl. behaupten er hatte Sonderrechte.....