Auto unwiderrechtlich abgeschleppt?

Links stand das Fahrzeug - (Recht, Auto)

8 Antworten

Das Zusatzschild bezieht sich auf das eingeschränkte Halteverbot, weil es diesem näher ist.

Das absolute Halteverbot hat hier keine Ausnahmen.

Den Versuch kannst Du Dir sparen.

Die Befristung gilt nur für das Eingeschränkte Halteverbot. Den Auftrag zum Abschleppen hat entweder das Ordnungsamt veranlaßt oder die Polizei. Vermutlich die 2.Variante. Einfach dort mal nachfragen. // Das ganze Schilderwirrwar könnte vom Gericht eventuell als irreführend ausgelegt werden, aber das läuft dann nur über ein Gerichtsverfahren mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung

Die Einschränkung des Geltungsbereiches ist immer unmittelbar unter dem Schild angebracht, für welches die Beschränkung vorgesehen ist. Hier also nur für das eingeschränkte HV. Das linksseitige absolute HV ist demzufolge uneingeschränkt, ergo kann man sich jede Bemühung, die Kosten zurückzufordern, sparen.


Das Abschleppen war rechtens. Links vom schild ist absolutes Halteverbot. 24 stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Rechts vom Schild ist ein eingeschränktes halteverbot, welches nur Mo-FR von 8 - 18 Uhr glit, sowie Samstag 8 bis 12 Uhr.

Zahl das Geld. Du bist nicht im recht §39 StVO: Zusatzzeichen müssen unmittelbar unter dem geltenden Verkehrszeichen angebracht sein.

Jetzt ist meine Frage, auf was sich das Zusatzschild bezieht.

Siehe §39 StVO:

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf
weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder
Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar,
in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen,
angebracht.