Halteverbot und parken Schilder untereinander

5 Antworten

Das Parken-Schild mit Pfeil nach Rechts bezeichnet das Ende wo das parken innerhalb markierter Parkflächen mit Parkschein erlaubt ist. (314-20) Zusätzlich wird mit dem Halteverbotszeichen (283-30) die Mitte eines bestehenden absoluten Halteverbots gekennzeichnet. Normalerweise kommt vor diesem Schild noch das Zeichen für den Anfang eines Halteverbots. (283-10) Kurz gesagt, ist ab der Stelle des Schildes das Parken nicht mehr erlaubt. Ich hoffe ich habe die Situation richtig interpretiert :) Viele Grüße Alex

So wie du es beschreibst, klingt das erst mal seltsam. Das Haltverbotsschild mit Pfeilen in zwei Richtungen sagt eigentlich, dass sowohl davor als auch danach ein Haltverbot existiert. Solche Schilder werden aufgestellt, wenn eine Halteverbotsstrecke recht lang ist.

Ein blaues Schild mit Auto und Pfeil nach rechts aber kein 'P' auf dem Schild könnte auf einen Parkplatz hindeuten, der in der nächsten Seitenstraße rechts zu finden ist. Mit einem P würde es ja bedeuten, dass rechts davon geparkt werden darf, das würde dann dem Haltverbot widersprechen.

Am besten wäre, ein Bild anzuhängen.

darunter ein blaues Schild mit parkenden Auto und Pfeil nach rechts

Auf einem "normalen" Parkplatz-Zeichen ist kein parkendes Auto abgebildet, sondern lediglich ein großes, weißes P (evtl. mit einem Pfeil nach rechts/links).

Wenn also auf "deinem" Parkplatz-Zeichen ein Auto abgebildet war, dann war es vermutlich ein Zeichen wie das Folgende:

Diese Zeichen erlaubt Fahrzeugen bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse das Parken auf dem Gehweg und zeigt an, wie die Fahrzeuge dabei aufzustellen sind. So ordnet das Zeichen auf dem Bild an, dass die Fahrzeuge in Längsrichtung und mit allen vier Rädern auf dem Gehweg geparkt werden müssen.

Hintergrund des Ganzen: Ohne Zusatzzeichen gelten die durch Haltverbots-Zeichen angeordneten Haltverbote nur auf der Fahrbahn, nicht aber auf dem Seitenstreifen oder gar auf Gehwegen. Auf Gehwegen ist das Parken ohnehin grundsätzlich verboten. Durch Zeichen wie das oben gezeigte kann es aber erlaubt werden.

Wenn es sich bei dem Parkplatzschild in der von dir beschriebenen Zeichenkombination also um ein Zeichen wie das oben abgebildete handelt, dann ist diese Kombination durchaus sinnvoll. Sie verbietet einerseits das Halten auf der Fahrbahn, gestattet aber das Parken auf dem Gehweg

(Das Anfangs-Zeichen für das Haltverbot wird sicher auch vorhanden sein.)

JotEs  15.05.2015, 07:17

Tut mir Leid, beim Schreiben wurde das Zeichen sehr schön dargestellt, beim Abschicken hat der "Editor" oder wer auch immer es verschluckt.

Ich poste statt des Bildes jetzt einfach nur den Link auf die Seite, von der es stammt:

http://www.lachschon.de/item/18639-ParkenoderNichtAachen/

Standen evtl. Uhrzeiten bzw. Wochentage zur Gültigkeit dabei?

Barney8942 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 16:44

Nein, nichts von beidem.

Das solltest Du besser per Foto dokumentieren.

Barney8942 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 16:46

gibt es hier die Möglichkeit Fotos einzubinden? Bin noch ganz frisch hier :)