Mobile Parkverbotsschilder Gültigkeit?
Hallo liebe Community,
da ich im Internet leider nichts finde oder nur veraltete Themen versuch ich es mal auf diesen Weg.
Folgender Sachverhalt. Am Freitag, dem 30.10.2015 hatte ich mein Fahrzeug wie immer auf unseren Parkflächen abgestellt (Es standen keine Halteverbotsschilder etc.). Heute morgen, 7.45 Uhr hab ich auf einmal ein Knöllchen an der Scheibe und es stehen mobile Parkverbotsschilder mit der Gültigkeit ab 02.11.2015 (Also Heute).
Ist diese Strafe korrekt? Müssen sollche Schilder nicht eher aufgestellt werden? Bin ich verpflichtet aller 24 Stunden auf die Straße zu rennen und zu schauen, ob dort mobile Schilder aufgestellt werden?
Danke
7 Antworten
Natürlich dürfen auch die Straßenverkehrsbehörden nicht gänzlich überraschend Park- und Halteverbote aufstellen. Sie müssen also eine gewisse Vorlaufzeit beachten und das Schild einige Werktage zuvor schon aufgestellt und das Halteverbot angekündigt haben, bevor es wirksam wird. Allerdings ist gerichtlich nicht eindeutig geklärt, wie lange genau diese Vorlaufzeit dauern muss. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat etwa eine Vorlaufzeit von zwei Tagen als zu kurz angesehen (Urteil v. 17.09.1990, Az.: 1 S 2805/89), aber einen Abschleppvorgang - unter Berücksichtigung der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil siehe oben) - nach Ablauf von vier Werktagen jedenfalls für zulässig erachtet (Urteil v. 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05). Dagegen hält der Verwaltungsgerichtshof Kassel das Abschleppen eines Fahrzeugs bereits nach drei Werktagen für zulässig (Urteil v. 20.08.1996, Az.: 11 UE 284/96), der Verwaltungsgerichtshof München folgt dieser Ansicht und beurteilt das Abschleppen (juristisch die sog. Ersatzvornahme) ebenfalls nach drei Tagen für rechtens (Urteil v. 17.04.2008, Az.: 10 B 08.449). Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hält diese Frist nur für angemessen, wenn zwischen den drei Werktagen mindestens ein Sonn- oder Feiertag liegt, weil gerade in Großstädten oftmals Autos nur am Wochenende benutzt werden (Urteil v. 14.07.1994, Az.: 11 UE 284/96).
Wenn notwendige Arbeiten durchgeführt werden müssen, werden die mobilen Schilder aufgestellt. Wie lange du dort stehen darfst hast du täglich zu kontrollieren. Was wäre wenn du 4 Wochen im Urlaub bist, sollen die Arbeiten deshalb verschoben werden? Das Knöllchen wirst du wohl zahlen müssen.
Siehe meinen Kommentar oben.
Ja aber hier geht es ja nicht um vier Wochen!
Stimmt, die Zeit war tatsächlich sehr kurz. Hoffentlich kannst du nachweisen, dass das Schild dort nicht schon am Freitag stand.
Bei solchen Mobilenschildern gibt es eine Frist von 4 bis 7 Tagen, wo diese vorher aufgestellt sein sollten. Klare Reglungen gibt es leider nicht.
In einigen Gerichtsurteilen sprachen die Richter sogar davon, dass es ausreichend sei, 3 Tage vorbeginn der Gültigkeit die Schilder auf zustellen.
Als sogenannter Laternenparker schaue ich unabhängig der Schilder so oder so mind. 1 x tgl. nach ob an meinem PKW noch alles Ok ist. Und bei dieser gelegenheit sieht man auch ob neue Schilder aufgestellt wurden.
Fazit des ganzen:
Um vor bösen Überraschungen sicher zu sein, sollte man daher, auch bei nur kurzer Abwesenheit von wenigen Tagen, am Besten Freunde oder Bekannte darum bitten, regelmäßig nach dem Fahrzeug zu schauen und es gegebenenfalls umzuparken. Dies erspart die spätere Suche nach dem Auto und Geld.
So die Richter und Anwälte.
In deinem Fall: das Schild mit dem Vermerkt des Gültigkeitsdatums fotografieren und das mit dem des Strafzettels dem Ordnungsamt vorlegen.
Wie kommst Du denn auf 4-7 Tage?
Auch in Deinem Link steht nur etwas von 3 Tagen. Nicht gelesen?
Warum immer so aggressiv? Könnt ihr auch mal normal?
Es steht klar lesbar: In einigen Gerichtsurteilen sprachen die Richter sogar davon, dass es ausreichend sei, 3 Tage vorbeginn der Gültigkeit die Schilder auf zustellen
Das bedeutet früher geht immer!!!
Denken, dann meckern.
Die 7 Tage vorher ist die Sicherheitstolleranz die hier bei uns im Kreisgebiet genutzt wird um den Autofahren genügend Zeit zu belassen um die mobilen Schilder zu sehen, um genau das, was hier geschehen ist, zu vermeiden.
Das bedeutet früher geht immer!!!
Ja sicher.
Ist aber weder rechtlich, noch für den Fragesteller interessant.
Rechtlich nicht weil man sich eben nur auf max. 3 Tage und nicht auf 4-7 berufen kann, für den Fragesteller nicht weil Freitag bis Montag nur max.3 sind.
Und auch die Wochenendtage SA/SO zählen zu diesen 3 Tagen.
Und weiter lesen hilft: In deinem Fall: das Schild mit dem Vermerkt des Gültigkeitsdatums fotografieren und das mit dem des Strafzettels dem Ordnungsamt vorlegen.
Und auch die Wochenendtage SA/SO zählen zu diesen 3 Tagen.
Dann rechne mir doch bitte mal vor wie Du von Freitag bis Montag [siehe Frage] mehr als 3 Tage zusammen bekommst!
Hebe mal deine Füße, dann kannst du besser denken, da dann die Leitung frei wird auf der du stehst.
Freitag plus Samstag plus Sonntag in der Summe gleich 3 Tage !!!
Und jetzt noch,mals extra für dich:
Steht an solchen Schildern ein Gültigkeitsdatum ab 2.11.15, so wie beim Fragesteller und er parkte dort bis zum 1.11.15 dann ist das Knöllchen falsch. Parkte er jedoch noch am 2.11.15 so ist das knöllchen Ok, da das Parkverbot ab 2.11.15 gilt.
Wo hast du das Verständnisproblem?
Jetzt mal langsam.
Das:
Warum immer so aggressiv? Könnt ihr auch mal normal?
gilt dann wohl nur für Andere - für Dich aber nicht?
Wo hast du das Verständnisproblem?
Das habe ich dann User nach Kritik die Dinge verdrehen, nur das sehen was sie sehen möchten - auf das was kritisiert wurde aber nicht eingehen.
Also nochmal:
Deine Aussage:
Bei solchen Mobilenschildern gibt es eine Frist von 4 bis 7 Tagen, wo diese vorher aufgestellt sein sollten. Klare Reglungen gibt es leider nicht.
ist Unsinn, die die Rechtsprechung geht von 72Std Vorlaufzeit aus - und darauf kann man sich durchaus als klare Regelung berufen.
4-7 Tage sind absolut nicht relevant. Sie sind rechtlich ohne Belang weil man sich darauf nicht berufen kann - 72Std reichen aus. Sie sind auch für den Fragesteller nicht von Interesse da er nur max.3 Tage dort parkte und nicht 4, 5, 6 oder 7 Tage.
Falls Du es nicht mitbekommen hast, das hier:
Und auch die Wochenendtage SA/SO zählen zu diesen 3 Tagen.
Dann rechne mir doch bitte mal vor wie Du von Freitag bis Montag [siehe Frage] mehr als 3 Tage zusammen bekommst!
bezog sich ebenso auf Deine Behauptung mit den 4-7 Tagen, das kann man ja auch unschwer am Zitat erkennen. Mir ist schon klar das das WE mitzählt, Danke für den Hinweis.
Steht an solchen Schildern ein Gültigkeitsdatum ab 2.11.15, so wie beim Fragesteller und er parkte dort bis zum 1.11.15 dann ist das Knöllchen falsch. Parkte er jedoch noch am 2.11.15 so ist das knöllchen Ok, da das Parkverbot ab 2.11.15 gilt.
Das wird doch überhaupt nicht bezweifelt! Wie aber kommst Du jetzt auf eine solche Konstellation? Das hat mit der Frage überhaupt nichts zu tun, denn der Fragesteller parkte ja wohl ohne Zweifel an einem Tag an dem das absolute Halteverbot galt.
Diese 7 Tage Reglung ist eine KANN Reglung.
Wenn die Schilder 7 Tage vorher stehen ist es besser und auch gut, stehen sie 3 Tage vorher da ist es laut den gerichtsurteilen ausreichend.
Was ist daran so schwer zu kapieren und rum zu diskutieren?
Und zu deinen anderen ellenlangen irrellevanten ausbrüchen, lese doch einfach einmal was ich x mal geschrieben habe:
In deinem Fall: das Schild mit dem Vermerk des Gültigkeitsdatums fotografieren und das mit dem des Strafzettels dem Ordnungsamt vorlegen.
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Steht an solchen Schildern ein Gültigkeitsdatum ab 2.11.15, so wie beim Fragesteller und er parkte dort bis zum 1.11.15 dann ist das Knöllchen falsch. Parkte er jedoch noch am 2.11.15 so ist das knöllchen Ok, da das Parkverbot ab 2.11.15 gilt.
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So, jetzt ist Ende:::::::::::
Diese 7 Tage Reglung ist eine KANN Reglung.
Wenn die Schilder 7 Tage vorher stehen ist es besser und auch gut, stehen sie 3 Tage vorher da ist es laut den gerichtsurteilen ausreichend.
Was ist daran so schwer zu kapieren und rum zu diskutieren?
Wenn Du beim Bäcker ein Stück Kuchen kaufen willst, der Bäcker gibt Dir aber ein Brot - wäre das Ok für Dich?
So hast Du diese Frage beantwortet - mit Fakten die nicht nützlich sind weil sie nicht auf die Frage passen.
Bleibt mal ganz geschmeidig. Erstmal danke für die Antworten. 72 Stunden sind 3 Tage, Freitag bis Montag sind 3 Tage. Das ist Fakt. Aber wenn man es genau sieht, bezieht man sich doch auf 72 Stunden und nicht auf 3 Tage. Also von Freitag 15.30 Uhr ca. bis Montag 7.45 Uhr sind bei mir keine 72 Stunden. Wenn man es genau nimmt, hätte ich dreist gesagt ja sogar bis 15.30 Uhr ohne Knöllchen stehen können. (Standzeit 64 Stunden,15 Minuten)
Und ich dächte ich hätte mal gelesen, dass die Stadt Sorge tragen muss, wann die Schilder aufgestellt werden, dies zu protokollieren (inklusive aller Autos welche sich in der dann Parkverbotszone befinden).
Halteberbote müssen mind. 72 Stunden vor Gültigkeitsbeginn eingerichtet werden. Sofern Du nachweisen kannst, dass beim Abstellen Deines Fahrzeuges dieses Halteverbot noch nicht eingerichtet worden ist, kannst Du (sehr wahrscheilich erfolgreich) Widerspruch einlegen. Die Beweislast wird aber wahrscheinlich schwer.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorlaufzeit_%20bei_mobilen_Park-_%20und_Halteverboten.php danach sollten solche Schilder mind. 3 Tage vorher aufgestellt werden.
Täglich nicht, aber mind. alle 3 Tage