Knöllchen nach Straßenreinigung

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

generell werden Haltverbotsschilder, mit einer zeitlichen Begrenzung, mindestens drei Tage vorher aufgestellt.

Der Aufsteller muß alle Kennzeichen der Fahrzeuge notieren, die in diesem Bereich parken.

Wende dich an die Behörde, und verlange Einsicht.

Gruß

kopfkohl 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 20:14

Danke für die Antwort.

Wie geschieht sowas? Schriftlich oder Persönlich? Und soll ich mich dann an die anderen Fahrzeughalter wenden?

mfg

premme  13.04.2015, 08:54
@kopfkohl

Hallo,

bei deiner Zahlungsaufforderung ist dir die Möglichkeit gegeben, dich zu äußern.

Verlange eine Überprüfung, und eine Einsicht in das Protokoll.

Die Erfahrung hat gezeigt, das dort oft "geschlußt" wird.

Oft werde, wenn überhaupt, diese Protokolle fehlerhaft geführt.

Verantwortlich ist der "Schilderaufsteller".

Gruß

kopfkohl 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 14:15
@premme

Update: Uns wurde 5Tage später ein "Entschuldigungsschreiben" zugesandt in dem stand, das dass ursprüngliche Schreiben korrigiert wird. 2 Tage später kam die veränderte Version des ersten Schreibens.. es wurde nur der Vermerk mit den "min. 72Std vorher" entfernt, sonst alles exakt gleich.. tolle korrektur!

Diese Woche bin ich dann nochmal persönlich bei dem Herrn vorbei gefahren und er begründete das ganze mit irgend einem Urteil was schon einem höheren Gericht beschlossen wurde (einen genaueren Zusammenhang gab es scheinbar nicht). Auf die Frage, wann die Stadt die Schilder denn jetzt aufstellen muss gab es auch keine klare Antwort (dafür ist ein externer Dienstleister zuständig).

Weil ich keine Zeit und Lust hatte mich mit dem Dorfsheriff zu streiten, begründete ich die zwei geparkten Autos damit, dass ich auf Montage war und meine Frau ihre Mutter besucht hatte - das schien allerdings zu wirken - "Ich soll im erneut zugesandten Anhörungsbogen das so begründen und wir finden eine Lösung"

Ich hab jetzt zwar erreicht was ich wollte, aber hier scheint echt jeder zu machen was er will:)

premme  04.05.2015, 09:23
@kopfkohl

Genau so ist es (oft). Aber, nun ist ja alles OK. Danke für den Stern. Gruß

erst ca 48 Std. vorher

Das reicht im Normalfall! Lies einmal dazu in eurer Satzung der Straßenreinigung - Gemeinde... Bei Feiertagen (Ostern) muss man auch damit rechnen, dass sich Verschiebungen ergeben... Steht sicher irgendwo in der Zeitung...

vermutlich gibt es überhaupt gar keine Ankündigungspflicht wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt. 

Und da die Gemeinden jetzt ja mit der Verfolgung von Falschparker eine erhebliche Einnahmequelle erkennen mache sie das eben jetzt nicht mehr aus Kulanz im Vorhinein Schilder aufstellen?

Crack  12.04.2015, 10:45

vermutlich gibt es überhaupt gar keine Ankündigungspflicht wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt.

Wenn schon ein absolutes Parkverbot bestehen würde - wozu sollte man dann noch weitere "Halteverbotsschilder" für die Stadtreinigung aufstellen?

Doppelt hält besser?

Auchdazu  12.04.2015, 10:48
@Crack

ich geh von der Frage aus  

>weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen

wenn es  Hinweise gab die Autos nicht da abzustellen, wenn gereinigt wird, dann war es wohl Kulanz von der Stadt.


Crack  12.04.2015, 11:15
@Auchdazu

Ich gehe auch von der Frage aus, und daraus geht eindeutig hervor das es sich um ein temporäres und kein dauerhaftes Halteverbot handelt. Die Verkehrszeichen werden also nur dann aufgestellt wenn Straßenreinigung ist.

Und wenn man schon dort geparkt hat bevor die Verkehrszeichen aufgestellt wurden ist die Frage durchaus berechtigt wann das geschehen muss.

Auchdazu  12.04.2015, 11:19
@Crack

ja und was willst du mir jetzt damit sagen?

JotEs  12.04.2015, 11:23
@Auchdazu

ich geh von der Frage aus  

>weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen

Das war sicher so gemeint, dass das absolute Haltverbot erst durch das Aufstellen der Schilder entstand  - alles andere wäre sinnlos.

Crack  12.04.2015, 11:32
@Auchdazu

ja und was willst du mir jetzt damit sagen?

Das Du mit Deiner Antwort von falschen Voraussetzungen ausgehst.

Du schreibst: wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt. 

Und das ist nicht der Fall.

Auchdazu  12.04.2015, 13:50
@JotEs

ach so, soo..

kopfkohl 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 20:10
@Auchdazu

um das rätsel um die formulierung mal aufzuklären.. In der Umschreibung steht:

"Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52Bkat Mobiles VZ 283 mit Zusatzzeichen --- Straßenreinigung am 26.03.2015 von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr --- gestellt min 72 Stunden vorher--"

kopfkohl 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 10:17

es handelt sich um eine normale Straße auf der das Parken erlaubt ist, die Schilder werden nur Kurzzeitig zur straßenreinigung aufgestellt.

um´s Zahlen kommst du aber nicht herum ! ansonsten wird immer teurer

Geochelone  12.04.2015, 11:23

Blödsinn. Wenn nachweisbar ist, dass die Schilder erst 2 Tage vorher aufgestellt wurden, wird das Verfahren eingestellt.

rudelmoinmoin  12.04.2015, 11:40
@Geochelone

stimmt >Blödsinn< deine Worte, wenn man in >weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen.<