Knöllchen nach Straßenreinigung
Hallo, wir haben gestern 2Knöllchen zu je 15euro bekommen, weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen.
Hier in der Stadt ist es normal das die Straßenreinigung sich einige Tage vorher ankündigt und Halteverbotsschilder aufstellt, normal ca 1woche vorher.
Dieses mal ist das aber erst ca 48std vorher geschehen und an die 15Autos standen morgens um 7Uhr noch in der Straße.
MEINE FRAGE: Steht die Stadt in einer Nachweispflicht das, dass Schild min 72Std(wie es auch auf dem Schreiben steht) aufgestellt wurde?
oder sollt ich die Nachbarn befragen? Ich glaub nicht das sich 15 andere Fahrzeughalter auch geirrt haben.
Vielen Dank für sinnvoll begründete Antworten und einen schönen Sonntag:)
4 Antworten
Hallo,
generell werden Haltverbotsschilder, mit einer zeitlichen Begrenzung, mindestens drei Tage vorher aufgestellt.
Der Aufsteller muß alle Kennzeichen der Fahrzeuge notieren, die in diesem Bereich parken.
Wende dich an die Behörde, und verlange Einsicht.
Gruß
Hallo,
bei deiner Zahlungsaufforderung ist dir die Möglichkeit gegeben, dich zu äußern.
Verlange eine Überprüfung, und eine Einsicht in das Protokoll.
Die Erfahrung hat gezeigt, das dort oft "geschlußt" wird.
Oft werde, wenn überhaupt, diese Protokolle fehlerhaft geführt.
Verantwortlich ist der "Schilderaufsteller".
Gruß
Update: Uns wurde 5Tage später ein "Entschuldigungsschreiben" zugesandt in dem stand, das dass ursprüngliche Schreiben korrigiert wird. 2 Tage später kam die veränderte Version des ersten Schreibens.. es wurde nur der Vermerk mit den "min. 72Std vorher" entfernt, sonst alles exakt gleich.. tolle korrektur!
Diese Woche bin ich dann nochmal persönlich bei dem Herrn vorbei gefahren und er begründete das ganze mit irgend einem Urteil was schon einem höheren Gericht beschlossen wurde (einen genaueren Zusammenhang gab es scheinbar nicht). Auf die Frage, wann die Stadt die Schilder denn jetzt aufstellen muss gab es auch keine klare Antwort (dafür ist ein externer Dienstleister zuständig).
Weil ich keine Zeit und Lust hatte mich mit dem Dorfsheriff zu streiten, begründete ich die zwei geparkten Autos damit, dass ich auf Montage war und meine Frau ihre Mutter besucht hatte - das schien allerdings zu wirken - "Ich soll im erneut zugesandten Anhörungsbogen das so begründen und wir finden eine Lösung"
Ich hab jetzt zwar erreicht was ich wollte, aber hier scheint echt jeder zu machen was er will:)
Genau so ist es (oft). Aber, nun ist ja alles OK. Danke für den Stern. Gruß
erst ca 48 Std. vorher
Das reicht im Normalfall! Lies einmal dazu in eurer Satzung der Straßenreinigung - Gemeinde... Bei Feiertagen (Ostern) muss man auch damit rechnen, dass sich Verschiebungen ergeben... Steht sicher irgendwo in der Zeitung...
vermutlich gibt es überhaupt gar keine Ankündigungspflicht wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt.
Und da die Gemeinden jetzt ja mit der Verfolgung von Falschparker eine erhebliche Einnahmequelle erkennen mache sie das eben jetzt nicht mehr aus Kulanz im Vorhinein Schilder aufstellen?
vermutlich gibt es überhaupt gar keine Ankündigungspflicht wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt.
Wenn schon ein absolutes Parkverbot bestehen würde - wozu sollte man dann noch weitere "Halteverbotsschilder" für die Stadtreinigung aufstellen?
Doppelt hält besser?
ich geh von der Frage aus
>weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen<
wenn es Hinweise gab die Autos nicht da abzustellen, wenn gereinigt wird, dann war es wohl Kulanz von der Stadt.
Ich gehe auch von der Frage aus, und daraus geht eindeutig hervor das es sich um ein temporäres und kein dauerhaftes Halteverbot handelt. Die Verkehrszeichen werden also nur dann aufgestellt wenn Straßenreinigung ist.
Und wenn man schon dort geparkt hat bevor die Verkehrszeichen aufgestellt wurden ist die Frage durchaus berechtigt wann das geschehen muss.
ja und was willst du mir jetzt damit sagen?
ich geh von der Frage aus
>weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen<
Das war sicher so gemeint, dass das absolute Haltverbot erst durch das Aufstellen der Schilder entstand - alles andere wäre sinnlos.
ja und was willst du mir jetzt damit sagen?
Das Du mit Deiner Antwort von falschen Voraussetzungen ausgehst.
Du schreibst: wenn es ohnehin ein absolutes Parkverbot gibt.
Und das ist nicht der Fall.
ach so, soo..
um das rätsel um die formulierung mal aufzuklären.. In der Umschreibung steht:
"Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52Bkat Mobiles VZ 283 mit Zusatzzeichen --- Straßenreinigung am 26.03.2015 von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr --- gestellt min 72 Stunden vorher--"
es handelt sich um eine normale Straße auf der das Parken erlaubt ist, die Schilder werden nur Kurzzeitig zur straßenreinigung aufgestellt.
um´s Zahlen kommst du aber nicht herum ! ansonsten wird immer teurer
Blödsinn. Wenn nachweisbar ist, dass die Schilder erst 2 Tage vorher aufgestellt wurden, wird das Verfahren eingestellt.
stimmt >Blödsinn< deine Worte, wenn man in >weil unsere Autos im absoluten Halteverbot standen.<
Danke für die Antwort.
Wie geschieht sowas? Schriftlich oder Persönlich? Und soll ich mich dann an die anderen Fahrzeughalter wenden?
mfg