"private" Halteverbotsschild" - strafrechtlich gültig?
Hallo liebe Leute,
ich habe gestern auf der Straße an einem Geschäft geparkt, an dessen Wand ein Schild "Halteverbot" angebracht war mit Angabe eines Zeitraums. Es war mir zuerst gar nicht aufgefallen, ich habe sogar geguckt, ob an der Straße ein Halteverbotsschild stand. Ich nehme an, dass der Ladenbesitzer das Schild angebracht hat, damit Platz genug ist, wenn größere Lieferungen bei ihm ankommen mit Lastwagen (Türen, Fenster).
Ich bin gestern nicht aufgeschrieben worden, aber frage Euch, ob ein vorbeikommender Polizist mir hätte einen Strafzettel geben können oder ob der Geschäftsinhaber mich hätte melden können?
Danke im Voraus
17 Antworten
Hallo Oma1009,
ich geb DIr mal ne Auskunft als Sachbearbeiter im Fachdienst Straßenverkehr (auch Kontrolleur ruhender Verkehr).
Solange es kein aus Pappe gemaltes Schild ist sondern dem der Straßenverkehrsordnung entspricht, dass entnehme ich Deinem Sachverhalt ist es gültig und zu befolgen. Das Ordnungsamt weiß, wo welche Schilder beantragt wurden und aufgestellt wurden. Außerdem wurde auch schon richtig genannt, dass Haltverbotsbeschilderung auch beim Ordnungsamt beantragt werden kann auch für dauerhaft. Für eine dauerhafte Anbringung wird allerdings einer erhebliche Erfordernisprüfung erhoben. Eine Politesse oder Hilfspolizist hätte dich also aufschreiben können und dich auch abschleppen lassen. Was viele nicht wissen z. Bsp. ein Supermarktparkpltz ist öffentlich zugänglich - rein rechtlich könnten wir auch da kontrollieren. Machen wir aber nicht außer es gibt ein Vertrag zwischen Stadt/Gemeinde und Pächter bzw. Eigentümer. Und jeder kann eine Privatanzeige beim Ornungsamt einreichen, wenn diese ein Foto (nicht unbedingt erforderlich aber hilfreich), Datum, Uhrzeit (von - bis), Automarke und Kennzeichen beinhaltet. Diese werden immer verfolgt. Steht dann halt bloß bei Zeuge/en - Zeugenaussage oder dgl.
Hallo, ich lese jetzt ihr Kommentar, was wäre wenn das Verkehrszeichen aus Pappe wäre? Lg
der parkplatz ist ein privatgrundstück. folglich hat die polizei oder ordnungsamt nichts damit zu tun.
Hallo larry2012,
es war kein ausgewiesener Parkplatz, sondern ein Geschäft an einer Straße. Trotzdem danke fürs Antworten.
Wer spricht von einem Parkplatz?
Das kann dann nur für Privatgrundstücke gelten. Wenn man sich da drauf stellt, kann einen der Besitzer - mit oder ohne Schild - abschleppen lassen. Fährt man dann aber weg, muß der Besitzer die Leerfahrt des Schleppers selber zahlen.
Wird eine Ausfahrt blockiert kann man die Polizei rufen die dann schleppen lässt und alle Kosten dem Falschparker aufdrückt egal was passiert.
Schon klar, aber wenn der Autofahrer weg ist, gilt Aussage gegen Aussage und der Autofahrer ist fein raus. Dann bleibt der Grundstücksbesitzer auf den Schlepperkosten sitzen.
Im Prinzip kann jeder tausend Verkehrsschilder malen und neue dazuerfinden - es gelten die offiziellen von der Verwaltung aufgestellten.
wenn das gehen würde dann würde ja jeder anfangen, den verkehr nach seinen vorlieben zu gestalten :D
Der Grundstückseigentümer muss die Abschleppkosten so oder so selber zahlen. Die kann er dann später Zivilrechtlich einklagen.