Nachts angerufen werden - ab wann Ruhestörung/Anzeige?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehr geehrter Fragesteller,

generell kann ich Ihre Situation verstehen möchte Sie jedoch auf etwas hinweisen. Das Landgericht Mainz und das AG Krefeld haben u.a. entschieden, dass Anrufe, die auch teilweise die ganze Nacht gehen, nicht unbedingt eine Ruhestörung darstellen. Hier wurde u.a. die Klage einer Geschädigten abgewiesen ( LG Mainz) die von Ihrem Ex-Mann 227 mal in 4 Nächten angerufen worden war. Es wird erst dann ein Straftatbestand wenn nch Angesicht des AG Krefeld, über einen längeren Zeitraum ( 30 Tage) die Belästigung stattfindet. Mit den 5 Anrufen werden Sie daher keinen Erfolg mit einer Anzeige haben. Im GEGENTEIL. Nach einer Statistik hören 95 % aller Belästigungen binnen 3-5 Tagen auf, so dass hier die Zeit von 30 Tage als Richtwert angesehen wird, auch wenn es Ihnen sicherlich nicht gefällt.

Streetworker56

Hinweis: Anders wäre es natürlich wenn er Sie bedroht dann wäre der Straftatbestand der Nötigung und Bedrohung und ggf. Beleidigung erfüllt. Aber das reine Anrufen stellt keine Straftat in der kurzen Zeit da

tonicwater 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 03:20

Danke erstmal für die ausführliche Antwort ... ja gut, Bedrohungen verpackt in Sarkasmus zählen dann wohl nicht. Kann man ja auslegen wie man will.

streetworker56  10.04.2012, 03:25
@tonicwater

Lassen Sie sich zu keiner Straftat hinreissen, in dem Sie Ihren Ex-Freund beleidigen und er Sie nachher anzeigen kann und das Blatt sich so wendet. Ignorieren Sie Ihn und ziehen Sie den Telefonstecker notfalls über Nacht raus.

Ab 22:00 Uhr ist offiziell Nachtruhe. Das heisst ab diesen Zeitpunkt sollte man nicht mehr anrufen und kann insofern nichts anderes ausgemacht ist, bei wiederholtem male auch wegen Ruhestörung angezeigt werden...

Man kann es vielleicht nicht unbedingt als Ruhestörung bezeichnen, aber es ist eine Belästigung, die du dir nicht gefallen lassen musst. Sage es deinem Ex, wenn er nicht damit auf hört, dass du in dieserhalb anzeigst. Wenn du das nicht machen möchtest, kannst du dein FON in der Nacht abschalten oder dir eine neue Rufnummer geben lassen.

Ja! Ruf die Polizei...die können helfen! Dafür sind sie da!

ja können sie da sie über den Handy anbieter nachverfolgen können wann er dich angerufen hat und wenn es nicht als ruhestörung gilt ist immer noch belästigung als anzeige grund möglich so das er dich in Ruhe lassen muss viel glück und ich hoffe ich konnte dir helfen:)

tonicwater 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 03:11

Sicher, dass das als Belästigung gilt? Gibt es da nicht irgendwelche Richtlinien? zB die Anzahl der Anrufe + welche Uhrzeit?

Zornica  10.04.2012, 03:34
@tonicwater

Ich denke nicht wenn du dich dadurch bedrängt füllst solltest du anklagen können.