Ex will mir Schlüssel nicht geben?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich seh das ein bisschen anders als die anderen.

Ich seh uns hier definitiv in der Pflicht, da es dein Schlüssel ist, den du ihr während der Beziehung zugänglich gemacht hast. Nun willst du ihn wieder zurück, was sie dir verweigert. Dies ist eine Unterschlagung nach 

§ 246 StGB
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ich persönlich würde noch einmal mit ihr Kontakt aufnehmen, Einschreiben mit Fristsetzungm Du kriegst ja daraufhin eine Bestätigung, dass sie diesen Brief erhalten hat. Kriegst du den Schlüssel anschließend bis zur Fristsetzung nicht zurück, gehst du mit der Bestätigung, dass dein Einschreiben empfangen wurde und einer Kopie des Briefes zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Anzeige wegen Unterschlagung.

Die Anzeige wird aufgenommen und normalerweise rufen wir dann beim Expartner an (wenn ich mir das so überlege: wir haben denn Fall wirklich oft^^). In gefühlt 95% der Fälle händigt dieser dann den Schlüssel aus...

Aber das ist mehr eine "Dienstleistung" von uns, wie die anderen schon sagen ist die Herausgabe des Schlüssels eher zivilrechtlich. Das heißt, wenn deine Ex sich weigert, den Schlüssel auszuhändigen, können wir sie auch nicht einfach umhauen und ihr den Schlüssel abnehmen. In diesem Fall bleibt dir dann nur der Weg über einen Anwalt...

Alles Gute!

Dackodil  21.05.2017, 23:02

Ist ja alles schön und gut, aber das schützt ja nicht davor, daß ein zweiter oder noch mehr Schlüssel nachgemacht wurden.

Ich würde mich da nicht mehr sicher fühlen.

Dommie1306  22.05.2017, 14:17
@Dackodil

Das ist korrekt, kommt aber "post Beziehung" erfahrungsgemäß nicht vor... das ist dieses "Machtausüben" nach der Beziehung... theoretisch hätte ja auch während der Beziehung schon ein Schlüssel nachgemacht werden können...

Aber klar, du hast Recht, um hier auf Nummer sicher zu gehen, wird wohl das Schloß ausgetauscht werden müssen.

AalFred2  22.05.2017, 13:44

Tatsächlich liegst du da aber falsch, da ein Zueignungsabsicht nicht beweisbar sein dürfte.

Dommie1306  22.05.2017, 14:18
@AalFred2

Tatsächlich hab ich bereits Verurteilungen wegen Unterschlagung erlebt;)

Zweimal, bei beiden konnte aber auch bewiesen werden, dass der jeweilige Expartner den Schlüssel bewusst vorenthalten hat und nicht zurückgeben wollte...

AalFred2  22.05.2017, 14:23
@Dommie1306

Was sollen uns diese unbelegten Ausnahmen sagen?

Dommie1306  22.05.2017, 14:30
@AalFred2

Lass gut sein, ich streit mich jetzt nicht...

@Fragesteller: Du kannst zu Polizei gehen, wir werden aktiv.

AalFred2  23.05.2017, 08:11
@Dommie1306

Was macht ihr denn dann bitte so?

Dommie1306  23.05.2017, 11:04
@AalFred2

Hast du dir meine Antwort nicht durchgelesen?

Die Anzeige wird aufgenommen und normalerweise rufen wir dann beim Expartner an (wenn ich mir das so überlege: wir haben denn Fall wirklich oft^^). In gefühlt 95% der Fälle händigt dieser dann den Schlüssel aus...

"Hallo hier ist die Polizei, Herr XXX möchte gerade Anzeige erstatten, weil Sie noch seinen Schlüssel haben. Ja ok, bringen Sie in gleich vorbei, in Ordnung."

Das ist eine Servicedienstleistung und die funktioniert quasi immer...

AalFred2  23.05.2017, 11:51
@Dommie1306

Und wenn er das nicht tut?

Dommie1306  23.05.2017, 14:32
@AalFred2

Dann ist das erstmal schlecht...

Kommt aber quasi nicht vor.

Wenn doch, nehmen wir eine Anzeige wegen Unterschlagung auf. Ob eine Zueignungsabsicht vorliegt oder nicht (wie du richtig bemerkt hast), müssen ja erst die Vernehmungen ergeben bzw. das Gericht entscheiden.

Aber das der Schlüssel dann nicht herausgegeben wird kommt, wie gesagt, kaum vor...

AalFred2  23.05.2017, 14:48
@Dommie1306

So oder so, liegt im beschriebenen Fall erstmal keine Unterschlagung vor.

Dommie1306  23.05.2017, 18:49
@AalFred2

Die ursprüngliche Frage war

Könnte ich da theoretisch auch die Polizei einschalten weils ja mein Eigentum ist.

Und da ist die Antwort: Ja.

Und wenn der Bürger auf Anzeigenerstattung besteht, nehmen wir eine Anzeige auf. Da das einzige irgendwie relevante die Unterschlagung sein könnte, nehmen wir diese also so auf.

Natürlich wird es in 99,9% der Fälle an der Zueignungsabsicht des Beschuldigen fehlen, das bloße Nicht-Zurückgeben reicht hierfür nicht aus.

Aber ich wiederhole es gern: In der Regel geben die Ex-Partner den Schlüssel zurück, sobald wir mit ihm Spiel sind. Das ist nun mal einfach mein Erfahrungswert und du hast definitiv Recht, eine Unterschlagung wird nicht vorliegen, das ändert aber nichts an dem Rat, dem ich dem Fragensteller gegeben habe: Geh zur Polizei!

AalFred2  24.05.2017, 10:07
@Dommie1306

Natürlich wird es in 99,9% der Fälle an der Zueignungsabsicht des Beschuldigen fehlen, das bloße Nicht-Zurückgeben reicht hierfür nicht aus.

Na, wenn wir uns dann darüber einig sind, haben wir ja gar kein Diskussionsthema mehr;-)

Dommie1306  24.05.2017, 23:01
@AalFred2

Da bin ich dann zu 100% bei dir:)

Die Polizei wird Dir da nicht helfen können, aber zur Not ein Anwalt. Du schreibst erstmal Deinen Ex mit einem Brief an und bittest um Herausgabe der Schlüssel. Schick den Brief per Einschreiben. Reagiert er nicht, schickst Du eine 2. Mahnung. Danach machst Du Dich bei einem Anwalt schlau, wie Du vorgehen solltest. Weise Deinen Ex darauf hin, dass er dann die Kosten tragen wird (so er denn Einkommen hat ;-).

Bessere Idee: Bau ein neues Schloss ein. Das kommt billiger.

Wechsel das Schloss aus und gut.

Warum sollst du dir den Stress mit anzeigen und Anwalt antun? Wenn sie nicht ganz dumm ist, sagt sie sie hat ihn verloren oder schon zurück gegeben und freut sich, dass sie dich mit solchen Spielchen ärgern kann. Und wer sagt das sie keinen nachgemacht hat? Also schloss wechseln und Thema abhaken.

Schließanlage? Sicherheitsschlüssel, der nur mit zusätzlicher Karte nachgemacht wird?

Eigentumsschloss oder Eigentum des Vermieters? 

Wert des verbauten Schlosses? 

Polizei ja, Unterschlagung. Die Frage ist, ob es sich lohnt oder du ein Kaugummiautomatenschloss drin hast, das du einfach gegen jedes x-beliebige aus dem Baumarkt schnell tauschen und auch drin lassen könntest.

Hier ist zwischen Straf und Zivilrecht zu unterscheiden. Strafrechtlich ist das Pillepalle und wird mit ziemlicher Garantie nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Prallel müßtest du immer auf die Herausgabe klagen und das kann dann einige Monate dauern. Tausche einfach den Profilzylinder zu deiner Wohnung aus, bis es deiner EX langweilig wird. Die Kosten dafür darfst du ihr auch berechnen.