Hallo liebes Forum,
ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Gemeinsam mit dem benachbarten Doppelhaus teilen wir uns eine Zufahrt. Die Zufahrt befindet sich zwischen den beiden Häusern und ist von Hauswand zu Hauswand gemessen 5 Meter breit. Durch die Mitte der Zufahrt verläuft die Grundstücksgrenze. Im Grundbuch befindet sich bezüglich gemeinsamer Nutzung der Zufahrt keine Regelung. In meinem Kaufvertrag steht aber folgender Passus: „Dem Käufer ist bekannt, dass die gemeinsame Zufahrt vom Nachbarn mitbenutzt werden darf“.
Da sich meine PKW-Stellplätze hinter dem Haus befinden, passieren wir die Zufahrt mehrmals täglich mit unseren Autos, die Zufahrt selbst halten wir immer frei. Unser Nachbar beabsichtigt nun, seine Hälfte der Zufahrt als Abstellplatz/Parkfläche für seinen PKW in Anspruch zu nehmen, weil er der Meinung ist, auf seiner Hälfte der Zufahrt (2, 5 Meter) machen zu können, was er wolle. Leider führt das dazu, dass wir die Zufahrt nicht mehr ohne Weiteres wie gewohnt passieren können. Besonders zu berücksichtigen ist nämlich der Umstand, dass die Treppenstufen der Hauseingänge in die Zufahrt hineinragen, d.h. beim Passieren der Zufahrt müssen wir ausscheren. Außerdem ist mein Grundstück am Ende der Zufahrt durch ein Tor gesichert, durch das ich schräg hindurch muss, kurzum: In der Regel nutze ich beim Rangieren immer mindestens die Hälfte der Nachbarseite mit. Steht hier ein PKW, ist das entweder gar nicht oder nur unter „Schwerstarbeit“ und mit allerhöchster Vorsicht möglich. Schäden an den PKWs wären auf lange Sicht kaum vermeidbar.
Aber nun zu meinen Fragen:
1) Darf mein Nachbar überhaupt seine Seite der Zufahrt als Parkfläche nutzen, wenn er die Nutzung der Zufahrt dadurch beeinträchtigt? Sein Argument ist: Wenn er seinen PKW direkt an der Hauswand parkt, bleiben daneben schließlich noch „locker“ drei Meter Platz. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass ich rangieren muss und dafür mindestens ¾ der Zufahrt benötige.
2) Und: An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Recht bin und mein Nachbar trotzdem dort parkt? Wäre hier das Ordnungsamt zuständig?
Mit freundlichen Grüßen
Frank O'Phil