Pflegeheim-Abrechnung
Hallo zusammen! Vielleicht kann mir jemand mit Erfahrungen weiterhelfen: Eine alte Dame, meine Tante, (Pflegefall, hochgradig dement) hat die letzten Jahre in einem Pflegeheim verbracht. Jetzt ist sie verstorben. Es gibt einen Betreuer - gestellt wurde er vom Pflegeheim. Inzwischen wurde die alte Dame auch beerdigt und meine Frage ist nun: Bekommt man von dem Pflegeheim und / oder dem Betreuer eine abschließende Heimabrechnung? Eingang der Rente, Ausgaben... usw. unte'm Strich ist das und das übrig und wird auf welches(?)Konto überwiesen. Werden die Heimkosten anteilig berechnet oder noch für den ganzen, laufenden Monat? Welche Befugnisse hat diese Betreuerin? Bitte nicht falsch verstehen: es geht mir nicht um's Erbe, das hat meine Tante ganz gut im voraus geklärt. Ich traue nur dieser Betreuerin nicht über den Weg. Gibt es eine Abrechnung der Rentenstelle? Wie läuft sowas im einzelnen ab? Meine Tante wohnt eine ganze Ecke weg von mir. Sie hat noch eine Schwester, aber die ist mittlerweile auch schon über 80 Jahre alt und dement. Ich meine: Wer kontrolliert sowas? Muß ich mich um irgendwas kümmern? Veranlassen??? Ich habe noch nie mit sowas zu tun gehabt, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, auf was ich achten muß. Danke schon mal im voraus!
2 Antworten
Ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten. Der Betreuer wird durch das zuständige Amtsgericht kontrolliert, dort muss auch einmal im Jahr ein Bericht abgegeben werden. Dieser Bericht umfasst nicht nur die Finanzen sondern auch das soziale d.h. Besuchsbericht, Allgemeinzustand und und und. Da Deine Tante hochgradig dement war und wahrscheinlich keine königiche Rente bezogen hatt, kann ich dir aus Erfahrung sagen das die Komplette Rente + Pflegestufe + Demenzgeld (200 Euro monatlich) komplett für die Heimunterbringung draufgegangen sind (evtl. wurd e auch Pflegewohngeld beantragt) . Die Heimkosten liegen je nach Ausrichtung und Spezialisierung zwischen 3200 und 4000 Euro im Durchschnitt (gemessen an 8 Pflegeheimen hier in NRW). In der Regel steht dem Heimbewohner ein monatliches Taschengeld i.H.v. 90-130 Euro zur Verfügung, diese wird für alle Sonderdienste benötigt, die das Heim nicht als Leistung anbietet (Flußpflege, Friseur, Cafetaria, Bekleidung, in Sonderfällen auch Pflegehilfsmittel mit Zuzahlung (Inkontinenzwindeln z.B.). Wenn keine Betreuung mehr benötigt wird die Person verstorben ist, gibt es einen Abschlussbericht an das Gericht, da der Betreuer "entlastet" werden muss. Die Heimkosten werden tagesgenau entrichtet, der Tag an dem der Pflegebedürfte verstirbt wird noch voll berechnet. Ob ihr nun Einblick in die Unterlagen des Betreuers haben dürft bzw. Einblick in die Berichte die an das Amtsgericht gegangen sind, weiss ich nicht. Da Du als Neffe nicht zur Verwandschaft 1. Grades zählst, muss dir auch keine Auskunft darüber erteilt werden, eine nette Nachfrage beim Betreuer kann aber nicht schaden.
Gern geschehen, ich weiss wie das ist / war, habe die Betreuung selbst in die Hand genommen und die Anträge gestellt, weder Pflegekasse noch Krankenkasse helfen einem. Man weiss am Anfang nichtmal was man wie in welche Reihenfolge machen muss.
Nein - bzw. weiß ich das noch gar nicht, keine Ahnung. Mein Dad ist ihr kleiner Bruder und aus gesundheitlichen Gründen auch nicht so richtig in der Lage, sich um sowas zu kümmern (auch allein durch die Entfernung nicht). Wir suchen eigentlich nur Antworten. Sie bekam ja Rente - geht das dann anteilig an das Heim? Was ist mit dem Rest? Wir reden hier nicht über große Summen oder so - er will einfach nur wissen, ob alles rechtmäßig abgelaufen ist, wonach man vielleicht nachfragen muß... sowas. Man bekommt irgendwie keine richtige Auskunft.
DANKE! Das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter. Wie bei einer anderen Antwort schon beschrieben, kann sich mein Dad da die notwendige Einsicht holen. Es geht hier auch nicht um mich - ich konnte meinem Dad nur auch keine Antwort geben, wie sowas abläuft. Hab ihm aber versprochen, mich zu erkundigen (er ist auch schon knapp 80). Also Danke nochmals!