Erben, Vermögen beiseite schaffen,
Hallo,
kann mir jemand gute Tipps geben, wie man verhindert, dass ein Miterbe den Besitz "verschwinden" lässt, so dass nach dem Tod der Erblassers nichts mehr da ist.
Hintergrund
Ein Elternteil verstirbt, der Andere lebt im Seniorenheim und hat neBetreuung. Es stellt sich raus, dass die Ehegatten sich gegenseitig im Erbvertrag als Alleinerben eingesetzt haben. Es gibt zwei Kinder. Eines der Kinder nervt denBerufsbetreuer dermaßen, dass dieser die Betreuung abgibt. Jetzt bewirbt sich dieses Ki um die Bet. und bekommt sie auch. Es gibt ein nicht unerhebliches Vermögen. Ich habe gelesen,dass der Betreuer den Erben nur über ein Jahr vor dem Tod des Erblassers Rechenschaft über den Verbleib des Vermögens lückenlos ablegen muß. Der noch lebende Ehegatte bekommt jetzt Rente plus Pflegeversicherung, dies reicht aus um die Heimkosten zu decken. Ich befürchte dass der Betreuer (obwohl KInd und Geschwister) das Vermögen des zu Betreuenden (ist dement)verschleiernd "beiseite" schafft. Und mir im Ernstfall erzählt,: "Da ist nichts mehr." Was kann ich da gegen tun?
4 Antworten
Am besten ist es, wenn sich die Kinder schon vor dem Tod des Erblassers um sein Erbe streiten. :(
Das mußt Du nicht mir sagen, sondern meinem Geschwister oder was glaubst Du warum es jetzt die Betreuung übernommen hat, obwohl essich vorher 10 Jahre! nicht gekümmert hat.
Leider kann ich Dir keine Antwort geben. Bei uns ist es ähnlich, Vater meines Mannes verstirbt, Mutter mit Demenz im Pflegeheim. Da die Mutter eine Ergänzungsbetreuerin für Erb- und Grundstücksangelegeheiten und die Tochter meines Mannes die Vorsorgevollmacht, bekommen wir keinerlei Auskünfte, obwohl meim Mann nach dem Letztversterbenden der Erbe ist. Im Moment sieht es so aus, als hätte uns die Ergänzungsbetreuerin sogar das Haus der Mutter verkauft, obwohl die Heimkosten gedeckt sind. Wir laufen gegen die Wand, trotz Anwalt.
der lebende soll sofort aufzählen, wer was bekommt. das kannst du vorfertigen und ihn (zusammen mit einem Notar) unterschreiben lassen. Er kann dir schenken ohne das er stirbt. Er soll dir alles schenken. Natürlich musst du/ihr evtl. davon dann die Kosten für seinen Aufenthalt zahlen, aber es ist übersichtlicher.
wenn die andere person es geschickt anstellt dann schaust du in die röhre. habe so einen fall in der "erweiterten" familie. es gab dann eine anzeige und trotzdem kam nichts retour. er hat es geschickt gemacht mit meinem schwager.