pfändung von auto?!

14 Antworten

Wenn du auch als Halter eingetragen bist, ist das Auto dein Eigentum und hat mit den Schulden deines Vaters nichts zu tun. Was er mit dem geld aus dem Verkauf gemacht hat, muss er dem Gerichtsvollzieher erklären wenn er seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss. Das hat mit dir aber nichts zu tun. Ausser du hast einen Ratenzahlungsvertrag mit ihm gemacht, dann kann der gerichtsvollzieher die Raten pfänden. Aber ich denke das alles ohne schriftliche Verträge abgewickelt wurde.

Geh schnellstens mit dem Kaufvertrag zu jener Autoversicherung bei welcher das Auto angemeldet ist und melde den Kauf. Alles andere erfährst Du dort. *** Die Pfändung: Ein dem Verkehr zugelassenes Fahrzeug gehört jener Person die im Zulassungsschein eingetragen ist. Dieser Zulassungschein wird vom Exekutor bei der Pfändung als Beweis für die Eigentümerschaft herangezogen. Ein FZG das keine Kennzeichen hat (also nicht zum Verkehr zugelassen ist) kann durch einen Kaufvertrag den Besitzer wechseln. Es gibt ja keinen gültigen Zulassungsschein der dem Exekutor die Eigentümerschaft nachweisen würde.

Und läuft das Kennzeichen auf dich oder auf deinen Vater.

Wenn es auf deinen Vater läuft - schwupps ist das Auto weg!

Weil er es nicht beruflich braucht, sondern du, aber es ist nicht auf dich angemeldet!

also gehört esvom äußeren Anschein deinem Vater!

CaptainPommes  26.12.2010, 11:00

Der Anschein ist doch gar nicht relevant, wenn ein Kaufvertrag und somit ein Besitztumsnachweis vorhanden ist. Oder ist das nicht so?

amdros  26.12.2010, 11:04
@CaptainPommes

Raimund..es existiert ein Kaufvertrag!!!!

Raimund1  26.12.2010, 22:27
@amdros

wenn der nicht grade ein ganz frisches Datum trägt und du die Zahlung des Kaufpreises nachweisen kannst, dürfte das Auto sicher sein

Nur weil die Versicherung über den Vater läuft, ist das Auto nicht pfändbar. Denn durch den Kaufvertrag gibt es einen Eigentumswechsel. Der ist dadurch nachgewiesen. Natürlich ist das mit der Versicherung unglücklich, der Vater darf die Vers. durchaus noch so laufen haben, jedoch die Verfügungsmacht über das Fahrzeug hast Du, als Sohn, durch den Kaufvertrag. Da ist es unerheblich, wie das Fahrzeug genutzt wird. Besser ist es, die Versicherung mal umzuschreiben, man weiß ja nicht, was noch kommt, vatermäßig, meine ich. Der GVZ sieht in seiner Recherche, daß es eine Versicherungspolice gibt, die auf den Namen des Vaters steht. Was macht er? Logisch. Schnüffelt los, um den Trüffel zu finden. Also, schütz Dich durch die Umschreibung. Wie ist es mit der Zulassung? Auch noch nicht umgeschrieben? Dann wackelt der Glauben an den Eigentümerwechsel. Bring das schnell in Ordnung. VG K.

wenn das Auto Beruflich oder zum Lebensunterhalt wichtig ist, kann er nicht pfänden