Auto pfändbar, wenn Freundin Besitzerin ist?
Sind Pfändungen des Gerichtsvollziehers eines KFZ aus zivilrechtlichen Forderungen möglich, wenn die Freundin als Käuferin und Eigentümerin ihrem Freund (Partner) ihren Zweitwagen überlässt und dieser aber wegen den Prozenten (Versicherung) Halter und Versicherungsnehmer ist?
Danke für Eure Antworten! ;-)
10 Antworten
Der Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu erforschen. Wenn du das Auto in deinem Gewahrsam hast (wovon hier wohl auszugehen ist), kann er es auch pfänden, sofern es nicht der Unpfändbarkeit unterliegt. Wird unzweifelhaft nachgewiesen, dass deine Freundin die Eigentümerin ist, wird er aber davon absehen. In allen anderen Fällen muss sie Drittwiderspruchsklage erheben.
wenn laut KFZ "BRIEF" die Freundin der BESITZER ist dann ist es nicht möglich, wenn du drinstehst dann leider ja (bzw wenn deine freundin in irgendeiner weise eine unterschrift geleistet hat von wegen als mit schuldner oder bürge etc. dann kann mans ihr auch pfänden
Auf wen ist der Fahrzeugbrief eingetragen? Auf die Freundin? Dann kann das Auto doch eigentlich nicht gepfändet werden...
Das Auto der Freundin ist definitiv nicht pfändbar. Die kann Ihrem Freund 100 Autos zur Verfügung stellen die er dann fährt.
Es gilt was im Kaufvertrag steht.
Ich würde mal schätzen, dass das Auto gesetzlich noch der Freundin gehört und somit nicht gefähndet werden kann, wenn es um Forderungen des Freundes geht... Das wäre sonst genauso, wie als würde man sich von einem Kumpel das Auto leihen und das könnte dann gepfändet werden... Allerdings muss man natürlich den Nachweis beim Gerichtsvollzieher vorlegen.
bin mir aber nicht sicher...