Kontopfändung. Ab wann komme ich wieder an mein Geld?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

richtig ist, dass auf dem Konto gepfändetes Guthaben nach § 835 ZPO nach einer Wartefrist von zwei Wochen ab gutschrift durch die Bank an den Gläubiger überwiesen werden darf; diese Frist ist dazu da, dass der Schuldner in diesen zwei Wochen die Möglichkeit hat, sich die notwendigen pfandfreien Beträge freigeben zu lassen; ist genügend Geld auf dem Konto vorhanden, dann verfahren die Banken regelmäßig so, dass der gepfändete Betrag auf einem bankinternen Konto zwischengelagert wird und Dein Konto dann wieder frei ist; ist nicht genügend Guthaben auf dem Konto, bleibt Dein Konto leider gesperrt; Du must Dir dann die pfandfreien Beträge durch das Amtsgericht freigeben lassen; weise doch Deine Bank an, dass sie gleich nach Eingang des Geldes den Restbetrag an den Gläubiger überweist, dann ist Dein Konto sofort wieder frei.

kommt drauf an was für Geld auf deinem Konto ist, an Unterhalt, Kindergeld ALG kommt kein Gläubiger so einfach dran. am besten sag der Bank das sie es überweisen sollen , dann ist das Konto schnell wieder frei.

seerose 
Beitragsersteller
 18.08.2009, 22:23

Also es stehen jetzt nur noch etwa 160 € aus die der Gläubiger kriegen sollte. Ich habe auch genug Geld auf dem Konto und habe gedacht das das nun automatisch von der Bank an den Gläubiger geht.

akinom123  18.08.2009, 22:25
@seerose

gib dort bescheid, dann wird das Konto von dem Gläubiger bei erhalt des Geldes freigeschaltet. So lange musst du das Geld vom Schalter abholen..

frag mal bei juraforum.de nach. Viel Glück

seerose 
Beitragsersteller
 18.08.2009, 22:19

Danke für den Tipp

wende dich an dein zuständiges amtsgericht,ddort kannst du auch die freigabe beantragen. wenn du einen gewissen betrag nicht überschreitest könne sie dir unter umständen auch gar nichts pfänden,das musst du aber auf dem gericht klären.

du musst dein konto wieder entsperren lassen. also zur bank gehen oder anrufen.